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Obligationenrecht (OR)

Art. 149 OR vom 2021

Art. 149 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 149

1 Auf den rückgriffsberechtigten Solidarschuldner gehen in demselben Masse, als er den Gläubiger befriedigt hat, dessen Rechte über.

2 Der Gläubiger ist dafür verantwortlich, dass er die rechtliche Lage des einen Solidarschuldners nicht zum Schaden der übrigen besser stelle.

B. Solidarforderung>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 149 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210013Forderung
ZHPS170146Aufhebung der Betreibung (Art. 85aSchKG)Recht; Beschwerde; Klage; SchKG; Vorinstanz; Betreibung; Entscheid; Gericht; Unentgeltliche; Materiell; Rechtspflege; Rechtsöffnung; Gemeinde; Vorschuss; Verfahren; Beklagten; Übrigen; Forderung; Aussichtslos; Ehemann; Akten; Kostenvorschuss; Gungen; Gemeindesteueramt; Gesuch; Zustellung; Partei; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 V 131 (9C_848/2009)Art. 90 und 98 BGG; Art. 26 Abs. 4 BVG; Anfechtbarkeit eines Entscheides über die Vorleistungspflicht; Regressanspruch der vorleistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung. Der Entscheid über die Vorleistungspflicht einer Vorsorgeeinrichtung ist ein Endentscheid im Sinne von Art. 90 BGG. Er ist nicht ein Entscheid über eine vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 98 BGG (E. 1.1 und 1.3.1). Die Vorsorgeeinrichtung, welche Vorleistungen erbracht hat, kann unmittelbar von Gesetzes wegen im Umfang der geleisteten Zahlungen einen Regressanspruch gegen die leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung geltend machen (E. 3.6). Leistung; Vorsorge; Vorleistung; Vorsorgeeinrichtung; Leistungspflichtige; Vorleistungspflicht; Entscheid; Beschwerde; Vorleistungspflichtig; Leistung; Vorleistungspflichtige; Pensionskasse; Recht; Klage; Verfahren; Leistungspflichtigen; Rückgriff; Bundesgericht; Vorsorgliche; Leistungspflicht; Rente; Urteil; Regress; Vorinstanz; Massnahme; Beschwerdeführerin; Endgültig; Angefochten; Endentscheid
127 III 257Schädigung einer Nachbarliegenschaft durch Grabungen und Bauten; Verjährung; Art. 679/685 ZGB, Art. 51 und Art. 60 Abs. 1 OR. Beginn der absoluten Verjährung bei fortwährender Vergrösserung des Schadens (E. 2b). Solidarische Haftung von Grundeigentümern (E. 4b). Tragweite der solidarischen Haftung (E. 5a). Keine Haftungsreduktion bei fehlender Durchsetzbarkeit des Ausgleichsanspruches gegen solidarisch Mithaftende (E. 6b). Ausgleichsanspruch des Belangten gegen die in unechter Solidarität Mihaftenden bei Verjährung konkurrierender Ersatzansprüche des Geschädigten (E. 6c). Klagte; Beklagten; Schaden; Verjährung; Vorinstanz; Solidarität; Geschädigte; Haftung; Geschädigten; Grundstück; Recht; Solidarisch; Mitschuldner; Bundesgericht; Konkurrierende; Schadens; Verhalten; Schäden; Berufung; Grundstücke; Regress; Solidarische; Schädigende; Ausgleichsanspruch; Bautätigkeit; Schädiger; Feststellungen; Zusammenhang; Ansprüche
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