1 Auf den rückgriffsberechtigten Solidarschuldner gehen in demselben Masse, als er den Gläubiger befriedigt hat, dessen Rechte über.
2 Der Gläubiger ist dafür verantwortlich, dass er die rechtliche Lage des einen Solidarschuldners nicht zum Schaden der übrigen besser stelle.
B. Solidarforderung>Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB210013 | Forderung | |
ZH | PS170146 | Aufhebung der Betreibung (Art. 85aSchKG) | Recht; Beschwerde; Klage; SchKG; Vorinstanz; Betreibung; Entscheid; Gericht; Unentgeltliche; Materiell; Rechtspflege; Rechtsöffnung; Gemeinde; Vorschuss; Verfahren; Beklagten; Übrigen; Forderung; Aussichtslos; Ehemann; Akten; Kostenvorschuss; Gungen; Gemeindesteueramt; Gesuch; Zustellung; Partei; Beschwerdeverfahren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
136 V 131 (9C_848/2009) | Art. 90 und 98 BGG; Art. 26 Abs. 4 BVG; Anfechtbarkeit eines Entscheides über die Vorleistungspflicht; Regressanspruch der vorleistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung. Der Entscheid über die Vorleistungspflicht einer Vorsorgeeinrichtung ist ein Endentscheid im Sinne von Art. 90 BGG. Er ist nicht ein Entscheid über eine vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 98 BGG (E. 1.1 und 1.3.1). Die Vorsorgeeinrichtung, welche Vorleistungen erbracht hat, kann unmittelbar von Gesetzes wegen im Umfang der geleisteten Zahlungen einen Regressanspruch gegen die leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung geltend machen (E. 3.6). | Leistung; Vorsorge; Vorleistung; Vorsorgeeinrichtung; Leistungspflichtige; Vorleistungspflicht; Entscheid; Beschwerde; Vorleistungspflichtig; Leistung; Vorleistungspflichtige; Pensionskasse; Recht; Klage; Verfahren; Leistungspflichtigen; Rückgriff; Bundesgericht; Vorsorgliche; Leistungspflicht; Rente; Urteil; Regress; Vorinstanz; Massnahme; Beschwerdeführerin; Endgültig; Angefochten; Endentscheid |
127 III 257 | Schädigung einer Nachbarliegenschaft durch Grabungen und Bauten; Verjährung; Art. 679/685 ZGB, Art. 51 und Art. 60 Abs. 1 OR. Beginn der absoluten Verjährung bei fortwährender Vergrösserung des Schadens (E. 2b). Solidarische Haftung von Grundeigentümern (E. 4b). Tragweite der solidarischen Haftung (E. 5a). Keine Haftungsreduktion bei fehlender Durchsetzbarkeit des Ausgleichsanspruches gegen solidarisch Mithaftende (E. 6b). Ausgleichsanspruch des Belangten gegen die in unechter Solidarität Mihaftenden bei Verjährung konkurrierender Ersatzansprüche des Geschädigten (E. 6c). | Klagte; Beklagten; Schaden; Verjährung; Vorinstanz; Solidarität; Geschädigte; Haftung; Geschädigten; Grundstück; Recht; Solidarisch; Mitschuldner; Bundesgericht; Konkurrierende; Schadens; Verhalten; Schäden; Berufung; Grundstücke; Regress; Solidarische; Schädigende; Ausgleichsanspruch; Bautätigkeit; Schädiger; Feststellungen; Zusammenhang; Ansprüche |