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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 149 DBG vom 2023

Art. 149 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 149

Verfahren und Entscheid

1 Für die Behandlung des Revisionsbegehrens ist die Behörde zuständig, welche die frühere Verfügung oder den früheren Entscheid erlassen hat.

2 Ist ein Revisionsgrund gegeben, so hebt die Behörde ihre frühere Verfügung oder ih­ren früheren Entscheid auf und verfügt oder entscheidet von neuem.

3 Gegen die Abweisung des Revisionsbegehrens und gegen die neue Verfügung oder den neuen Entscheid können die gleichen Rechtsmittel wie gegen die frühere Ver­fügung oder den früheren Entscheid ergriffen werden.

4 Im Übrigen sind die Vorschriften über das Verfahren anwendbar, in dem die frü­here Verfügung oder der frühere Entscheid ergangen ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 149 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2005.156Verfahren, Revisionsgründe, zumutbare SorgfaltVeranlagung; Rekurrent; Revision; Rekurrenten; Veranlagungsverfügung; Einsprache; Steuererklärung; Veranlagungsbehörde; Rekurs; Aufrechnung; Beschwerde; Rechtsmittel; Unterlagen; Steuerpflichtigen; Revisionsgr; Verfahren; Einzelfirma; Selbständiger; Veranlagungsverfügungen; Einkommen; Ordentlichen; Lehre; Erwerbstätigkeit; Sorgfalt; Antrag; Entscheid

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2018.00016Revision; nachträglich eingetretene neue TatsachePflichtige; Revision; Verfügung; Steuern; Beschwerde; Steuerverfahren; Verwaltungsgericht; Pflichtigen; Steueramt; Steuerperiode; Bundessteuer; Staat; Verfahren; Tatsache; Einsprache; Kanton; Staats; Urteil; Rechnung; Gemeindesteuern; Kantons; Entscheid; Vorliege; Rekurs; Rechtskräftige; Dezember; Tatsachen
BSDGV.2020.2 (AG.2020.378)Antrag auf Wiedererwägung (AGE vom 5. März 2013)Gesuch; Gesuchs; Revisionsbegehren; Stelle; Gesuchstellerin; Gemäss; Steuerrekurskommission; Verwaltungsgericht; Betreffen; Entscheid; Betreffend; Februar; Zuständig; Beweis; Sinngemäss; Sinngemässe; Rechtsmittel; Nichteintretensentscheid; Urteil; Wiederherstellung; Auflage; AaO; März; [Hrsg]; Sachentscheid; Behauptet; Rekurs; Werden; Verwaltungsgerichts; Kommentar
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