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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 148 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 148

Restituziun

1 Sin dumonda d’ina partida negligenta po la dretgira conceder in termin posteriur u citar la partida ad in nov termin, sch’ella fa valair vardaivlamain ch’ella n’haja nagina culpa u mo ina pitschna culpa da la negligientscha.

2 La dumonda sto vegnir inoltrada entaifer 10 dis suenter ch’il motiv da negligien­tscha è scrudà.

3 Sch’ina decisiun è vegnida communitgada, po la restituziun vegnir pretendida mo entaifer 6 mais dapi che la decisiun è entrada en vigur.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 148 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230036KonkurseröffnungSchuldnerin; Konkurs; Betreibung; Beschwerde; Betreibungen; Debitoren; Gläubiger; Higkeit; Betrag; Forderung; Offene; Zahlungsfähigkeit; Forderungen; Konkurseröffnung; Gläubigerin; Obergericht; Niederglatt; Betreibungsregisterauszug; SchKG; Glaubhaft; Beschwerdefrist; Behauptung; Hinterlegt; Pfändung; Finanzielle; Gerundet; Offenen; Entscheid; Obergerichtskasse; Bezahlt
ZHLB230005ForderungBerufung; Frist; Berufungsverfahren; Beklagten; Partei; Begründung; Urteil; Wiederherstellung; Beschwerde; Bundesgericht; Fristwiederherstellungsgesuch; Gesuch; Vorinstanz; Drittperson; Verfahren; Arbeitsunfähigkeit; Rechtsmittelschrift; Oberrichter; Entscheid; Begründet; Reichten; Berufungsverfahrens; Gerichtskosten; Vorliegende; Prozesshandlung; Wird; Werden; Parteientschädigungen; Herzinfarkts; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150072Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Frist; Verschulden; Eingabe; Obergericht; Hilfsperson; Schlichtungsverfahren; Kanzlei; Verfahren; Rechtsanwalt; Entscheid; Rstellung; Person; Sekretariat; Partei; Instruktion; Pacht; Gesuchstellende; Obergerichtspräsident; Gericht; Leichtes; Verhältnisse; Beschwerde
ZHVB.2014.00578Keine Exkulpationsmöglichkeit für die Partei bzw. ihren Vertreter für Fristversäumnisse, die auf eine Hilfsperson zurückzuführen sind (Änderung der Rechtsprechung)Hilfsperson; Recht; Partei; Vertreter; Frist; Verwaltungsgericht; Hilfspersonen; Prozess; Zivil; Kanton; Dezember; Anwalt; Schweiz; Verschulden; Exkulpation; Grobe; März; Verhalten; nicht; Wwwvgrzhch; Rechtsprechung; Verfahren; Veröffentlicht; Zivilprozess; Fristwiederherstellung; Exkulpationsmöglichkeit; Vertreters; Lässigkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 636 (4A_476/2014)Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4). Zuständig; Rechtsmittel; Zuständige; Frist; Berufung; Behörde; Bundes; Zivilprozessordnung; Unzuständige; Urteil; Einreichung; Beschwerde; Eingabe; Obergericht; Fristwahrung; Rechtzeitig; Bundesgericht; Unzuständigen; Weiterleitung; Verfahren; Regelung; Instanz; Zivilprozessordnung; Gericht; Arbeitsgericht; Vorinstanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
A. Staehelin Kommentar ZPO2016
Niccolò GozziBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2013
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