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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 148CPC from 2021

Art. 148 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 148 Restitution

1 The court may on application grant a period of grace or summon the parties again for a new appearance provided the defaulting party shows credibly that he or she was not responsible for the default or was responsible only to a minor extent.

2 The application must be submitted within 10 days of the day when the cause of default has ceased to apply.

3 If notice of a decision has been given to the parties, restitution may be requested only within six months after the decision has come into force.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 148 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230036KonkurseröffnungSchuldnerin; Konkurs; Betreibung; Beschwerde; Betreibungen; Debitoren; Gläubiger; Higkeit; Betrag; Forderung; Offene; Zahlungsfähigkeit; Forderungen; Konkurseröffnung; Gläubigerin; Obergericht; Niederglatt; Betreibungsregisterauszug; SchKG; Glaubhaft; Beschwerdefrist; Behauptung; Hinterlegt; Pfändung; Finanzielle; Gerundet; Offenen; Entscheid; Obergerichtskasse; Bezahlt
ZHLB230005ForderungBerufung; Frist; Berufungsverfahren; Beklagten; Partei; Begründung; Urteil; Wiederherstellung; Beschwerde; Bundesgericht; Fristwiederherstellungsgesuch; Gesuch; Vorinstanz; Drittperson; Verfahren; Arbeitsunfähigkeit; Rechtsmittelschrift; Oberrichter; Entscheid; Begründet; Reichten; Berufungsverfahrens; Gerichtskosten; Vorliegende; Prozesshandlung; Wird; Werden; Parteientschädigungen; Herzinfarkts; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150072Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Frist; Verschulden; Eingabe; Obergericht; Hilfsperson; Schlichtungsverfahren; Kanzlei; Verfahren; Rechtsanwalt; Entscheid; Rstellung; Person; Sekretariat; Partei; Instruktion; Pacht; Gesuchstellende; Obergerichtspräsident; Gericht; Leichtes; Verhältnisse; Beschwerde
ZHVB.2014.00578Keine Exkulpationsmöglichkeit für die Partei bzw. ihren Vertreter für Fristversäumnisse, die auf eine Hilfsperson zurückzuführen sind (Änderung der Rechtsprechung)Hilfsperson; Recht; Partei; Vertreter; Frist; Verwaltungsgericht; Hilfspersonen; Prozess; Zivil; Kanton; Dezember; Anwalt; Schweiz; Verschulden; Exkulpation; Grobe; März; Verhalten; nicht; Wwwvgrzhch; Rechtsprechung; Verfahren; Veröffentlicht; Zivilprozess; Fristwiederherstellung; Exkulpationsmöglichkeit; Vertreters; Lässigkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 636 (4A_476/2014)Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4). Zuständig; Rechtsmittel; Zuständige; Frist; Berufung; Behörde; Bundes; Zivilprozessordnung; Unzuständige; Urteil; Einreichung; Beschwerde; Eingabe; Obergericht; Fristwahrung; Rechtzeitig; Bundesgericht; Unzuständigen; Weiterleitung; Verfahren; Regelung; Instanz; Zivilprozessordnung; Gericht; Arbeitsgericht; Vorinstanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
A. Staehelin Kommentar ZPO2016
Niccolò GozziBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2013
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