E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 148 StPO vom 2021

Art. 148 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 148

Im Rechtshilfeverfahren

1 Werden Beweise im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs im Ausland erhoben, so ist dem Teilnahmerecht der Parteien Genüge getan, wenn diese:

a.
zuhanden der ersuchten ausländischen Behörde Fragen formulieren können;
b.
nach Eingang des erledigten Rechtshilfegesuchs Einsicht in das Protokoll erhalten; und
c.
schriftliche Ergänzungsfragen stellen können.

2 Artikel 147 Absatz 4 ist anwendbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 148 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210555MordSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Wattetupfer; Privatkläger; Genugtuung; Staatsanwalt; Einvernahme; Vorinstanz
ZHSB180497Versuchte vorsätzliche TötungSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Messer; Einvernahme; Aussage; Privatklägers; Aussagen; Verletzung; Zeuge; Erklärte; Staatsanwalt; Verletzungen; Vorfall; Staatsanwaltschaft; Schlagen; Zeugen; Person; Streit; Polizei; Recht; Darstellung; Verteidigung; Geschlagen; Verletzt; Ausserdem; Angriff
Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.187 (AG.2020.668)Auslieferung und Video-Konfrontationseinvernahme Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Werden; Auslieferung; Verfahren; Schweiz; Beschwerdeführers; Amtliche; Kosten; Konfrontation; Oktober; Verfahrens; Gericht; Verteidiger; Verfügung; Video-Konfrontation; Unentgeltliche; Audiovisuelle; Person; Möglich; September; Strafprozessordnung; Konfrontationseinvernahme; Lieber; Verteidigung; Amtlichen; Rechtspflege
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2016.94Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Teilnahme bei Beweiserhebungen im Rechtshilfeverfahren (Art. 107 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 148 StPO).Beschwerde; Recht; Bundes; Beschwerdeführer; Partei; Teilnahme; Brasilien; Akten; Bundesanwaltschaft; Beweise; Einvernahme; Beweiserhebung; Rechtshilfe; Akteneinsicht; Beschwerdegegnerin; Parteien; Behörde; Ersuchen; Staat; Zustellung; Schweiz; Beschwerdeführers;Ersuchte; Verfahren; Brasilianische; Vorliegenden; Bundesstrafgericht; Ausland
BB.2016.92Teilnahme bei Beweiserhebungen im Rechtshilfeverfahren (Art. 107 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 148 StPO).Beschwerde; Recht; Bundes; Partei; Teilnahme; Bundesanwaltschaft; Ersuchen; Brasilien; Rechtshilfe; Beschwerdeführerin; Behörde; Einvernahme; Beweiserhebung; Parteien; Beschwerdegegnerin; Einvernahmen; Staat; Ersuchte; Ersuchen;Hende; Brasilianische; Person; Rechtshilfeersuchen; Personen; Verfahren; Vertreter; Bundesstrafgericht; Teilnahmerecht
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz