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Code pénal suisse (CPS)

Art. 148 CPS de 2021

Art. 148 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 148

1. Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird auf Antrag des Ver­letzten oder der für die Erteilung des Befehles zur Anhebung der Vor­untersuchung zuständigen Stelle mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder mit Busse bestraft.252

Richtet sich die Beschimpfung gegen einen Vorgesetzten oder Höhe­ren, gegen eine militärische Wache, gegen einen Untergebenen oder im Range Nachstehenden, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

2. Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.

Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tät­lichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen Täter oder beide von Strafe befreien.

3. ...253

252 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Dez. 1950, in Kraft seit 1. Juli 1951 (AS 1951 437; BBl 1949 II 137).

253 Aufgehoben durch Ziff. I 2 des BG vom 23. März 1979, mit Wirkung seit 1. Jan. 1980 (AS 1979 1037; BBl 1977 II 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 148 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220165Mehrfacher, teilweise versuchter, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Recht; Staats; Landes; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Landesverweisung; Täter; Berufung; Verfahren; Verschulden; Gebraucht; Geldstrafe; Angebraucht; Gericht; Leistungen; Sinne; Bezug; Probezeit; Verteidigung; Unrechtmässig; Vorstrafe; Busse; Vorinstanz
ZHSB190071Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Recht; Leichte; Busse; Beruf; Täter; Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Leistungen; Unrechtmässig; Leichter; Tatverschulden; Sozialversicherung; Betrag; Recht; Urteil; Bezug; Gericht; Täters; Landesverweisung; Leichten; Höhe; Verschulden; Unrechtmässigen; Amtlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Recht; Übertretung; Urteil; Beschwerde; Sanktion; Vergehen; Bedingte; Übertretungen; Beschwerdeführer; Milder; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Täter; Vergehens; Spielbanken; Bussen; Bedingten; Beschwerdeführerin; Fällen; Mildere; Vollzugsmodalität; Sanktionen; Bundesgericht; Hinweisen; Vorinstanz; Gesetzlich; Geldstrafen
145 I 282 (1C_389/2018)Art. 34 Abs. 1 und 2 BV, Art. 82 lit. c und Art. 89 Abs. 3 BGG, Art. 10a und Art. 77 Abs. 2 BPR; Interventionen eines Bundesamts sowie einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in den Abstimmungskampf im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2018 über die Änderung des ATSG. Die kritisierten Publikationen des BSV und der Suva stellen Interventionen in den Abstimmungskampf dar und können Gegenstand einer Beschwerde in Stimmrechtssachen sein (E. 2.2.2). Die für den Beschwerdeführer massgebliche Frist von drei Tagen für die Anfechtung der beanstandeten Akte bei der Kantonsregierung lief erst ab Kenntnisnahme der Verfügung der Bundeskanzlei über das Zustandekommen des Referendums (E. 3). Verpflichtung der Behörden sowie von öffentlich beherrschten Unternehmen auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen (E. 4). Überprüfung der kritisierten Publikationen des BSV (E. 5) sowie der Suva (E. 6). Abstimmung; Bundes; Beschwerde; Recht; Dokument; Beschwerdeführer; Observation; Referendum; Fakten; Gesetzes; Fragen; Antworten; Referendums; Gesetz; Faktencheck; Stimmberechtigten; Recht; Fragen; Vorfeld; Faktencheck; Bestimmungen; Hinweis; Unternehmen; Rechtlich; Argument; Sachlich; Bundesrat; Hinweisen; Informationen; Internetseite

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3518/2018Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Verwirkung; Frist; Rückerstattung; Rechtlich; Rückforderung; Zivilstand; Verfügung; Witwenrente; Rechtliche; Sachverhalt; Urteil; Leistung; Urteil; Sozialversicherung; Verwirkungsfrist; Entscheid; Verfahren; Anspruch; Wohnsitz; Hinweis; Einspracheentscheid

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.54Kanton; Gesuch; Kantons; Verfahren; Betrug; Hinzufügen; öffnen; Filter; Schuldig; Entscheid; Delikt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Oberstaatsanwaltschaft; Entscheide; Verübt; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Betrugs; Täter; Behörden; Gesuchsgegner; Beschuldigte; BStGer; Bundesstrafgericht; Gewerbsmässig
BG.2021.32, BP.2021.43Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Verfahren; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdeführers; Entscheid; Kanton; Beschwerdeantwort; Entscheide; BStGer; Rechtsvertreter; Beilage; Hausdurchsuchung; Bundesstrafgericht; Unentgeltliche; Urteil; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Obergericht; Rechtspflege; Gerichtsstand; Kantons; Akten; Urteile; MwH; Verfügung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizerisches StrafgesetzbuchKommentar, Zürich1989
Stefan TrechselKommentar, Art. 148 StGB 9 mit Hinweis auf ein Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 18. September1984
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