1. Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird auf Antrag des Verletzten oder der für die Erteilung des Befehles zur Anhebung der Voruntersuchung zuständigen Stelle mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder mit Busse bestraft.252
Richtet sich die Beschimpfung gegen einen Vorgesetzten oder Höheren, gegen eine militärische Wache, gegen einen Untergebenen oder im Range Nachstehenden, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
2. Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.
Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen Täter oder beide von Strafe befreien.
3. ...253
252 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Dez. 1950, in Kraft seit 1. Juli 1951 (AS 1951 437; BBl 1949 II 137).
253 Aufgehoben durch Ziff. I 2 des BG vom 23. März 1979, mit Wirkung seit 1. Jan. 1980 (AS 1979 1037; BBl 1977 II 1).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220165 | Mehrfacher, teilweise versuchter, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Recht; Staats; Landes; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Landesverweisung; Täter; Berufung; Verfahren; Verschulden; Gebraucht; Geldstrafe; Angebraucht; Gericht; Leistungen; Sinne; Bezug; Probezeit; Verteidigung; Unrechtmässig; Vorstrafe; Busse; Vorinstanz |
ZH | SB190071 | Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Recht; Leichte; Busse; Beruf; Täter; Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Leistungen; Unrechtmässig; Leichter; Tatverschulden; Sozialversicherung; Betrag; Recht; Urteil; Bezug; Gericht; Täters; Landesverweisung; Leichten; Höhe; Verschulden; Unrechtmässigen; Amtlich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 471 (6B_536/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4). | Busse; Geldstrafe; Recht; Übertretung; Urteil; Beschwerde; Sanktion; Vergehen; Bedingte; Übertretungen; Beschwerdeführer; Milder; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Täter; Vergehens; Spielbanken; Bussen; Bedingten; Beschwerdeführerin; Fällen; Mildere; Vollzugsmodalität; Sanktionen; Bundesgericht; Hinweisen; Vorinstanz; Gesetzlich; Geldstrafen |
145 I 282 (1C_389/2018) | Art. 34 Abs. 1 und 2 BV, Art. 82 lit. c und Art. 89 Abs. 3 BGG, Art. 10a und Art. 77 Abs. 2 BPR; Interventionen eines Bundesamts sowie einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in den Abstimmungskampf im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2018 über die Änderung des ATSG. Die kritisierten Publikationen des BSV und der Suva stellen Interventionen in den Abstimmungskampf dar und können Gegenstand einer Beschwerde in Stimmrechtssachen sein (E. 2.2.2). Die für den Beschwerdeführer massgebliche Frist von drei Tagen für die Anfechtung der beanstandeten Akte bei der Kantonsregierung lief erst ab Kenntnisnahme der Verfügung der Bundeskanzlei über das Zustandekommen des Referendums (E. 3). Verpflichtung der Behörden sowie von öffentlich beherrschten Unternehmen auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen (E. 4). Überprüfung der kritisierten Publikationen des BSV (E. 5) sowie der Suva (E. 6). | Abstimmung; Bundes; Beschwerde; Recht; Dokument; Beschwerdeführer; Observation; Referendum; Fakten; Gesetzes; Fragen; Antworten; Referendums; Gesetz; Faktencheck; Stimmberechtigten; Recht; Fragen; Vorfeld; Faktencheck; Bestimmungen; Hinweis; Unternehmen; Rechtlich; Argument; Sachlich; Bundesrat; Hinweisen; Informationen; Internetseite |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-3518/2018 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Verwirkung; Frist; Rückerstattung; Rechtlich; Rückforderung; Zivilstand; Verfügung; Witwenrente; Rechtliche; Sachverhalt; Urteil; Leistung; Urteil; Sozialversicherung; Verwirkungsfrist; Entscheid; Verfahren; Anspruch; Wohnsitz; Hinweis; Einspracheentscheid |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2021.54 | Kanton; Gesuch; Kantons; Verfahren; Betrug; Hinzufügen; öffnen; Filter; Schuldig; Entscheid; Delikt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Oberstaatsanwaltschaft; Entscheide; Verübt; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Betrugs; Täter; Behörden; Gesuchsgegner; Beschuldigte; BStGer; Bundesstrafgericht; Gewerbsmässig | |
BG.2021.32, BP.2021.43 | Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Verfahren; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdeführers; Entscheid; Kanton; Beschwerdeantwort; Entscheide; BStGer; Rechtsvertreter; Beilage; Hausdurchsuchung; Bundesstrafgericht; Unentgeltliche; Urteil; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Obergericht; Rechtspflege; Gerichtsstand; Kantons; Akten; Urteile; MwH; Verfügung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizerisches Strafgesetzbuch | Kommentar, Zürich | 1989 |
Stefan Trechsel | Kommentar, Art. 148 StGB 9 mit Hinweis auf ein Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 18. September | 1984 |