E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura penale (CPP)

Art. 147 CPP dal 2023

Art. 147 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 147

In generale

1 Le parti hanno il diritto di presenziare all’assunzione delle prove da parte del pub­blico ministero e del giudice, come pure di porre domande agli interrogati. Il diritto del difensore di presenziare agli interrogatori di polizia è retto dall’articolo 159.

2 Il diritto di partecipare all’assunzione delle prove non implica quello di ottenerne il rinvio.

3 La parte o il suo patrocinatore può esigere che l’assunzione delle prove sia ripetuta qualora essa stessa, se si tratta di parte senza patrocinio, o altrimenti il suo patrocinatore siano stati impediti di partecipare per motivi cogenti. Si può rinunciare a ripetere l’assunzione delle prove se essa dovesse comportare oneri spro­porzionati e se si può tenere conto in altro modo del diritto della parte di essere sentita, segnatamente del suo diritto di porre domande.

4 Le prove raccolte in violazione del presente articolo non possono essere utilizzate a carico della parte che non era presente.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 147 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200402Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gespräch; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Fahre; Anklage; Lichen; Recht; Über; Kokain; Kilogramm; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwalts; BetmG; Gespräche; Staatsanwaltschaft; Dolmetscher; Berufung; Holland; Verfahren; Italien; Schweiz; Kanton; Kantons; Prot
ZHSB220245Mehrfaches Vergehen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Kratom; Mitragynin; Schweiz; Beschuldigten; Bungsmittel; Betäubungsmittel; Richt; Webseite; Verteidigung; Verboten; Produkt; Hirsuta; Bestellung; Kratomprodukte; Wirkstoff; BetmG; Enthalte; Pulver; Produkte; Untersuchung; Substanz; Enthalten; Verbotene; Bestellungen; Kayal; Vorinstanz; Urteil
Dieser Artikel erzielt 207 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.60 (AG.2021.372)Beschränkung des Zeitaufwands für die Kontrolle der Häftlingspost,fehlende Vorankündigung einer KonfrontationseinvernahmeSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Briefe; Werden; Verfahren; Konfrontationseinvernahme; Beschwerdeführers; Kontrolle; Person; Seiner; Gericht; Welche; Interesse; Briefverkehr; Angefochten; Personen; Korrespondenz; Stellen; Erfolgt; Angefochtene; Briefverkehrs; Schriftlich; Einvernahme; Appellationsgericht; Fragen; Basel-Stadt; Verteidiger
BSBES.2020.222 (AG.2021.219)Teilnahme- und Informationsrechte und unentgeltliche VerbeiständungBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrens; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Unentgeltliche; Partei; Mittelbar; Raufhandel; Geschädigte; Person; Rechtspflege; Unmittelbar; Welche; Beschuldigt; Beschuldigte; Andere; Interesse; Privatkläger; Werden; Gefährdung; Raufhandels; Mittelbare; Geschädigten; Gemäss; Privatklägerschaft; Anzeige; Vorliegend
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 188 (1B_524/2020)
Regeste
Art. 29 f. StPO, Art. 92 und 93 Abs. 1 lit. a BGG ; Eintretensfrage bei Trennung von Strafverfahren. Darstellung der früheren, uneinheitlichen Rechtsprechung (E. 1.2). Art. 92 BGG ist bei Verfahrenstrennungen nur anwendbar, wenn im konkreten Einzelfall die Frage der Verfahrenstrennung ausnahmsweise mit derjenigen der Zuständigkeit zusammenfällt (E. 1.3.1). Weil die Verfahrenstrennung zu erheblichen prozessualen Rechtsnachteilen führen kann (Verlust der Parteistellung) und vor dem Hintergrund der bundesgerichtlichen Praxis zu Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ist es angezeigt, die beschuldigte Person bei Verfahrenstrennungen (bzw. der Verweigerung einer Verfahrensvereinigung) nicht auf die Anfechtbarkeit des Endentscheids zu verweisen, sondern grundsätzlich einen drohenden, nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Sinne dieser Bestimmung zu bejahen (E. 1.3.2-1.3.5). Dass diese Voraussetzung im konkreten Fall gegeben ist, muss der Beschwerdeführer in schlüssiger Weise dartun (E. 1.4).
Beschwerde; Verfahren; Urteil; Verfahrenstrennung; Verfahren; Beschuldigte; Gutzumachend; Gutzumachenden; Bundesgericht; Person; Angefochten; Verfahrenstrennungen; Beschuldigten; Hinweis; Urteile; Sachen; Drohen; Verweigerung; Voraussetzung; Geschädigte; Zuständigkeit; Zwischenentscheid; Hinweisen; Drohenden; Rechtsprechung; Endentscheid; Angezeigt; Rechtsnachteile; Mitbeschuldigten; Verfügung
146 IV 1 (6B_933/2018)  a Art. 56 Abs. 3 StGB , Art. 184 f. und 189 StPO; Verwertbarkeit und Beweiswert eines forensisch-psychiatrischen Aktengutachtens; Einholung einer Zweitexpertise; fremdanamnestische Erhebungen des Gutachters. Anforderungen an ein Aktengutachten bei verweigerter persönlicher Untersuchung (E. 3.2). Die Einholung eines Zweitgutachtens ist nicht nur in den Fällen nach Art. 189 StPO zulässig (E. 3.3). Bei Angehörigen des Exploranden telefonisch erhobene Auskünfte: Qualifizierung (vgl. Art. 185 Abs. 3 und 4 StPO ) offengelassen, zumal die Angaben nicht geeignet waren, zu anderen als gutachterlich-medizinischen Zwecken verwendet zu werden (E. 3.4). Störung; Psychisch; Psychische; Persönlichkeit; Recht; Schwere; Massnahme; Psychischen; Gutachter; Urteil; Beschwerde; Diagnose; Untersuchung; Beschwerdeführer; Gutachten; Schweren; Psychiatrische; Schwere; Medizinisch; Reiche; Kriterien; Hende; Medizinische; Akten; Vorinstanz; Klassifikation; Rechtlich; Narzisstische; Sachverständige; Dominanz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.123Beschwerde; Fragen; Verfahren; Verteidigung; Einvernahme; Verfahrens; Frist; Zeugen; Ergänzungsfragen; Gericht; Fragenkatalog; Untersuchung; Beschwerden; Einzureichen; Beschwerdekammer; Partei; Beschuldigte; Vorgängig; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Einreichung; Vorverfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verfügung; Verfahrenshandlung; Aufschiebende; Beschuldigten; Einzureichen
BB.2022.42Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Privatkläger; Berufung; Recht; Recht; Urteil; Bundes; Verfahren; Beschimpfung; Verhalten; Verfahren; Drohung; Beamte; Beweis; Ziffer; Verhalten; Behörden; Gewalt; Kammer; Zeuge; Gesagt; Stirn; Verfahrens; Konfrontation

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wohlers Kommentar StPO2014
Riklin Kommentar, 2. Auflage, Zürich2014
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz