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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 147CrimPC from 2020

Art. 147 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 147 General provisions

1 Parties have the right to be present when the public prosecutor and the courts are taking evidence and to put questions to persons who have been questioned. The presence of the defence lawyer at examination hearings conducted by the police is governed by Article 159.

2 Persons exercising a right to participate do not have the right to request that the taking of evidence be postponed.

3 A party or his or her legal agent may request that evidence be taken again if the legal agent or the party without a legal agent is prevented from participating for good cause. Evidence need not be taken again if it would involve unreasonable trouble and expense and the right of the party to be heard, and in particular the right to ask questions, can be taken into account in another way.

4 Evidence obtained in violation of this Article is inadmissible against a party who was not present when it was taken.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 147 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200402Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gespräch; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Fahre; Anklage; Lichen; Recht; Über; Kokain; Kilogramm; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwalts; BetmG; Gespräche; Staatsanwaltschaft; Dolmetscher; Berufung; Holland; Verfahren; Italien; Schweiz; Kanton; Kantons; Prot
ZHSB220245Mehrfaches Vergehen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Kratom; Mitragynin; Schweiz; Beschuldigten; Bungsmittel; Betäubungsmittel; Richt; Webseite; Verteidigung; Verboten; Produkt; Hirsuta; Bestellung; Kratomprodukte; Wirkstoff; BetmG; Enthalte; Pulver; Produkte; Untersuchung; Substanz; Enthalten; Verbotene; Bestellungen; Kayal; Vorinstanz; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.60 (AG.2021.372)Beschränkung des Zeitaufwands für die Kontrolle der Häftlingspost,fehlende Vorankündigung einer KonfrontationseinvernahmeSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Briefe; Werden; Verfahren; Konfrontationseinvernahme; Beschwerdeführers; Kontrolle; Person; Seiner; Gericht; Welche; Interesse; Briefverkehr; Angefochten; Personen; Korrespondenz; Stellen; Erfolgt; Angefochtene; Briefverkehrs; Schriftlich; Einvernahme; Appellationsgericht; Fragen; Basel-Stadt; Verteidiger
BSBES.2020.222 (AG.2021.219)Teilnahme- und Informationsrechte und unentgeltliche VerbeiständungBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrens; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Unentgeltliche; Partei; Mittelbar; Raufhandel; Geschädigte; Person; Rechtspflege; Unmittelbar; Welche; Beschuldigt; Beschuldigte; Andere; Interesse; Privatkläger; Werden; Gefährdung; Raufhandels; Mittelbare; Geschädigten; Gemäss; Privatklägerschaft; Anzeige; Vorliegend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 188 (1B_524/2020)
Regeste
Art. 29 f. StPO, Art. 92 und 93 Abs. 1 lit. a BGG ; Eintretensfrage bei Trennung von Strafverfahren. Darstellung der früheren, uneinheitlichen Rechtsprechung (E. 1.2). Art. 92 BGG ist bei Verfahrenstrennungen nur anwendbar, wenn im konkreten Einzelfall die Frage der Verfahrenstrennung ausnahmsweise mit derjenigen der Zuständigkeit zusammenfällt (E. 1.3.1). Weil die Verfahrenstrennung zu erheblichen prozessualen Rechtsnachteilen führen kann (Verlust der Parteistellung) und vor dem Hintergrund der bundesgerichtlichen Praxis zu Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ist es angezeigt, die beschuldigte Person bei Verfahrenstrennungen (bzw. der Verweigerung einer Verfahrensvereinigung) nicht auf die Anfechtbarkeit des Endentscheids zu verweisen, sondern grundsätzlich einen drohenden, nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Sinne dieser Bestimmung zu bejahen (E. 1.3.2-1.3.5). Dass diese Voraussetzung im konkreten Fall gegeben ist, muss der Beschwerdeführer in schlüssiger Weise dartun (E. 1.4).
Beschwerde; Verfahren; Urteil; Verfahrenstrennung; Verfahren; Beschuldigte; Gutzumachend; Gutzumachenden; Bundesgericht; Person; Angefochten; Verfahrenstrennungen; Beschuldigten; Hinweis; Urteile; Sachen; Drohen; Verweigerung; Voraussetzung; Geschädigte; Zuständigkeit; Zwischenentscheid; Hinweisen; Drohenden; Rechtsprechung; Endentscheid; Angezeigt; Rechtsnachteile; Mitbeschuldigten; Verfügung
146 IV 1 (6B_933/2018)  a Art. 56 Abs. 3 StGB , Art. 184 f. und 189 StPO; Verwertbarkeit und Beweiswert eines forensisch-psychiatrischen Aktengutachtens; Einholung einer Zweitexpertise; fremdanamnestische Erhebungen des Gutachters. Anforderungen an ein Aktengutachten bei verweigerter persönlicher Untersuchung (E. 3.2). Die Einholung eines Zweitgutachtens ist nicht nur in den Fällen nach Art. 189 StPO zulässig (E. 3.3). Bei Angehörigen des Exploranden telefonisch erhobene Auskünfte: Qualifizierung (vgl. Art. 185 Abs. 3 und 4 StPO ) offengelassen, zumal die Angaben nicht geeignet waren, zu anderen als gutachterlich-medizinischen Zwecken verwendet zu werden (E. 3.4). Störung; Psychisch; Psychische; Persönlichkeit; Recht; Schwere; Massnahme; Psychischen; Gutachter; Urteil; Beschwerde; Diagnose; Untersuchung; Beschwerdeführer; Gutachten; Schweren; Psychiatrische; Schwere; Medizinisch; Reiche; Kriterien; Hende; Medizinische; Akten; Vorinstanz; Klassifikation; Rechtlich; Narzisstische; Sachverständige; Dominanz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.123Beschwerde; Fragen; Verfahren; Verteidigung; Einvernahme; Verfahrens; Frist; Zeugen; Ergänzungsfragen; Gericht; Fragenkatalog; Untersuchung; Beschwerden; Einzureichen; Beschwerdekammer; Partei; Beschuldigte; Vorgängig; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Einreichung; Vorverfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verfügung; Verfahrenshandlung; Aufschiebende; Beschuldigten; Einzureichen
BB.2022.42Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Privatkläger; Berufung; Recht; Recht; Urteil; Bundes; Verfahren; Beschimpfung; Verhalten; Verfahren; Drohung; Beamte; Beweis; Ziffer; Verhalten; Behörden; Gewalt; Kammer; Zeuge; Gesagt; Stirn; Verfahrens; Konfrontation

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wohlers Kommentar StPO2014
Riklin Kommentar, 2. Auflage, Zürich2014
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