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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 147 StGB vom 2023

Art. 147 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 147

1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu berei­chern, durch unrichtige, unvollständige oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen oder vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und dadurch eine Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung unmittelbar darnach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

3 Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Check- und Kreditkarten­miss­brauch >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 147 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210407Sexuelle Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Recht; Prot; Vorinstanz; Gericht; Berufung; Schuld; Schaden; Urteil; Antrag; Freiheitsstrafe; Sexuell; Verfahren; Fähig; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Schadenersatz; Vorinstanzlich; Nötigung
ZHSB220054Raub etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Landes; Prot; Berufung; Schweiz; Gericht; Amtlich; Busse; Amtliche; Urteil; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Staatsanwaltschaft; Vorinstanzliche; Vater; Härtefall; Amtlichen; Festgesetzt; Setze; Bundesgericht; Vorinstanzlichen; Mutter; Sinne; Drohung; Schwere; Zürich-Limmat
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.103 (AG.2021.368)BetrugBerufung; Berufungsklägerin; Betrug; Urteil; Anklage; Verfahren; Betrugs; Gemäss; Erstinstanzlich; Gericht; Werden; Entsprechend; Erstinstanzliche; Oktober; Bestellung; Verteidiger; Identität; Entschädigung; Schwer; Entsprechende; Amtlich; Welche; Genugtuung; Verkaufsperson; Unrechtmässig; Vermögen; Zweitinstanzliche; Amtliche; Selbst; Beantragt
BSSB.2016.65 (AG.2020.550)mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, Drohung und mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs ohne FührerausweisBerufung; Berufungskläger; Bestellung; Betrug; Urteil; Entscheid; Bundesgericht; Werden; Berufungsklägers; Anklage; Betrugs; Zweitinstanzliche; Gemäss; Stellt; Könne; Gegeben; Geltend; Entscheidung; Vorinstanz; Weiter; Probezeit; August; Staatsanwalt; Schaden; Appellationsgericht; Drohung; Tagessätze; Bereit; Erwägungen; Hätte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 IV 87 (6B_538/2008)Verwertung entfernter Strafregistereinträge; Art. 369 Abs. 7 StGB. Verurteilungen, die aus dem Strafregister entfernt wurden, dürfen in einem neuen Strafverfahren bei der Strafzumessung und beim Entscheid über den Strafaufschub nicht mehr verwertet werden. Bei einer neuen Begutachtung können die einer entfernten Verurteilung zugrunde liegenden Taten jedoch berücksichtigt werden (E. 2).
Regeste b
Entfernung altrechtlicher Jugendstrafen; Ziff. 3 Abs. 2 Schlussbestimmungen. Die Entfernung von unter altem Recht eintragungspflichtigen Jugendstrafen aus dem Strafregister führt nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit der zugrunde liegenden Verurteilungen. Diese sind vielmehr zu behandeln wie nicht eintragungpflichtige Strafen (E. 3).
Regeste c
Verwertbarkeit nicht eintragungspflichtiger Verurteilungen. Für Verurteilungen, die nicht im Strafregister einzutragen sind, gelten die Verwertungsfristen von Art. 369 StGB sinngemäss. Solange diese Fristen laufen, dürfen die Vorstrafen dem Betroffenen angelastet werden. Nach Fristablauf werden die Verurteilungen unverwertbar (E. 4).
Entfernt; Recht; Urteil; Register; Jugendstrafen; Entfernung; Verurteilung; Vorstrafen; Entfernte; Beschwerde; Eintragungspflichtig; Zumessung; Verurteilungen; Eintragungspflichtige; Eintrag; Beschwerdeführer; Rechtlich; Verwertung; Eintragung; Frist; Begutachtung; Urteile; Massnahme; Liegende; Vorinstanz; Entfernungsfrist; Berücksichtigen; Verwertungsverbot; Berücksichtigt
129 IV 315Art. 147 Abs. 1 StGB; betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Wer mit einem dem Berechtigten abhanden gekommenen Mobiltelefon Gespräche führt, die dem Berechtigten von der Telefongesellschaft automatisch in Rechnung gestellt werden, erfüllt den Tatbestand des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (E. 2). Daten; Datenverarbeitung; Telefon; Recht; Datenverarbeitungsanlage; Botschaft; Beschwerde; Mobiltelefon; Beschwerdeführer; Vermögensverschiebung; Verwendung; Unbefugt; Botschaft; SIM-Chipkarte; Tatbestand; Betrug; Missbrauch; Unbefugte; Richtige; Telefongesellschaft; Unbefugten; Verwendet; Computer; Betrügerischen; Automatisierte; Manipuliert; Berechtigte; Unrechtmässig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4462/2014EinreiseverbotBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Recht; Sicherheit; Verfügung; Interesse;Beschwerdeführers; Urteil; Urteil; Schwerwiegend; Verfahren; Schwerwiegende; Gefahr; Begründung; Schweiz; Behörde; BVGer; Frist; Verfahren; Einreiseverbots; Person; Hinweis; Bundes; Daten
E-1246/2012Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Wegweisung; Grosseltern; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vollzug; Freiheit; Herkunft; Vater; Freiheitsstrafe; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdeführern; Person; Erheblich; Akten; Verfahrens; Glaubhaft; Ausländer; Sicherheit; Zumutbarkeit; Staat; Montenegro; Kosovo; Umstände; Heimatstaat; Identität

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.54Kanton; Gesuch; Kantons; Verfahren; Betrug; Hinzufügen; öffnen; Filter; Schuldig; Entscheid; Delikt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Oberstaatsanwaltschaft; Entscheide; Verübt; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Betrugs; Täter; Behörden; Gesuchsgegner; Beschuldigte; BStGer; Bundesstrafgericht; Gewerbsmässig
CN.2021.12Bundes; Berufung; Anschlussberufung; Privatkläger; Kammer; Berufungskammer; Bundesgericht; Privatklägers; Dispositiv-Ziffer; Bundesstrafgericht; Schuldig; Beschwerde; Rückzug; Bundesstrafgerichts; Anschlussberufungsverfahren; Beschuldigte; Tribunal; Urteil; Bulletti; Berufungsgegner; Anschlussberufungsführer; Vorsitzende; BStGer; Filter; Hinzufügen; öffnen; Staatsanwalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
DONATSCH Kommentar zum StGB2013
Stratenwerth, Wohlers Handkommentar, 3. Aufl.2013
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