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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 147OR from 2022

Art. 147 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 147

1 Where one joint and several debtor satisfies the creditor by payment or set-off, the others are discharged to that extent.

2 Where one joint and several debtor is released from liability without satisfaction of the creditor, such release does not benefit the others save to the extent justified by the circumstances or the nature of the obligation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 147 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170214ArrestBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Arrest; Recht; Erben; Schuld; Vorinstanz; Schuldner; SchKG; Gemeinsame; Beschwerdegegner; Bundesgericht; Mitschuldner; Solidarschuldner; Gläubiger; Gemeinschaftliche; Schuldners; Arrestbegehren; Arrestgesuch; Arrestverfahr; Rumänische; Schuldnerschaft; Entscheid; Vermögenswerte; Arrestverfahren; Betreibung; Urteil
ZHCG140080ForderungKonto; Klagten; Recht; Beklagten; Partei; act; Vermögens; Parteien; Bundes; Person; Forderung; Transaktion; Zahlung; Klage; Verwaltung; Gesellschaft; Geschäfts; Kunde; Betreibung; Vertretung; Schweiz; Organ; Berlin; Vergleich; Wirtschaftlich; Kunden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 79 (4A_301/2016)Gemeinsamer Regress der Suva, der AHV und der IV auf eine Haftpflichtversicherung (Art. 72 und Art. 75 ATSG; Art. 14 Abs. 2 und Art. 16 ATSV). Die AHV und die IV sind auch unter der Geltung des ATSG bezüglich der nach Art. 72 ATSG auf die Versicherungsträger übergehenden Ansprüche parteifähig. Übt auch die Suva ihr Rückgriffsrecht aus, werden sie durch diese vertreten (E. 3). Bedeutung des Begriffs "Gesamtgläubiger" nach Art. 16 ATSV. Reicht das Regresssubstrat nicht zur Befriedigung aller Gesamtgläubiger, hat die korrekte Aufteilung intern durch einen Ausgleich zwischen ihnen zu erfolgen, nicht im Verhältnis zum Schuldner. Klagen Gesamtgläubiger gemeinsam, ist daher im Rechtsbegehren der verlangte Gesamtbetrag nicht auf die einzelnen Klageparteien aufzuteilen (E. 4). Auf das Regressprivileg gegenüber einem Sozialversicherer (Art. 75 ATSG) kann sich diesem gegenüber auch ein nicht privilegierter Schuldner berufen, soweit die Schuld ohne Regressprivileg intern vom Privilegierten zu übernehmen gewesen wäre (E. 6). Regress; Privileg; Arbeitgeber; Haftpflicht; Versicherung; Sozialversicherung; Sozialversicherer; Rückgriff; Versicherungs; Haftung; Regressprivileg; Geschädigte; Recht; Privilegiert; Schaden; Haftpflichtige; Versicherungsträger; Privilegierte; Geschädigten; Hafte; Klägerinnen; Haftungs; Gesamtgläubiger; Rückgriffs; Haftpflichtigen; Haftpflichtig; Privilegs; Arbeitgeberin; Leistung
141 V 71Art. 52 Abs. 1, Art. 53 Abs. 2 lit. a und Art. 56a Abs. 1 BVG (jeweils in den bis Ende 2011 gültigen Fassungen); Verantwortlichkeit; Haftung des BVG-Experten. Behauptungs- und Bestreitungspflicht im Schadenersatzverfahren (E. 5.2.2 und 5.2.3). Eine Bankgarantie, welche der Absicherung der Vorsorgegelder und der Verzinsung dient, ist wesentliches Element des vom BVG-Experten zu überprüfenden Anlagekonzepts (E. 6). Abänderung eines Dispositivs betreffend sieben Solidarschuldverhältnisse mit jeweils unterschiedlicher personeller Zusammensetzung (E. 9.4). Stiftung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schaden; Vorsorge; Haftung; Klagte; Experte; Sicherheit; Vorsorgeeinrichtung; Solidarisch; Experten; Klagten; Person; Solidarischer; Sicherheitsfonds; Vorinstanz; Bezahlen; Beklagten; Überprüfung; Personen; Bezahlen; Hievor; Bundesgericht; BVG-Experte; Publ; Verschulden; Leistung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7005/2018Staatshaftung (Bund)Stiftung; Sichts; Aufsicht; Aufsichtsbehörde; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Kontrollstelle; Recht; Vermögens; Vorsorge; Urteil; Bf-act; Gericht; Recht; Bundes; Massnahme; Stiftungsräte; Schaden; Vorsorgeeinrichtung; Reporting; Frist; Massnahmen; Rechtlich; Unterlagen; Jahresrechnung; Vermögensanlage; Stiftungsrat; Einreichung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.24Séquestre (art. 263 ss CPP).Garage; Recht; Schuldig; Recht; Bundes; Rechtsanwalt; Mitarbeiter; Klage; Interesse; Arbeit; Beschuldigte; Anklage; Oben; Interessen; Beschuldigten; Auftrag; Stunden; Einvernahme; Gericht; Reparatur; Verfahren; Gehilfe; Auftrags; Aussage; Gericht; Person; Stundenansatz; Gründung
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