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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 147 OR de 2021

Art. 147 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 147

1 Celui des débiteurs solidaires dont le paiement ou la compensation éteint la dette en totalité ou en partie libère les autres jusqu’à concurrence de la portion éteinte.

2 Si l’un des débiteurs solidaires est libéré sans que la dette ait été payée, sa libération ne profite aux autres que dans la mesure indiquée par les circonstances ou la nature de l’obligation.

III. Rapports entre les codébiteurs>1. Partage de la solidarité>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 147 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170214ArrestBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Arrest; Recht; Erben; Schuld; Vorinstanz; Schuldner; SchKG; Gemeinsame; Beschwerdegegner; Bundesgericht; Mitschuldner; Solidarschuldner; Gläubiger; Gemeinschaftliche; Schuldners; Arrestbegehren; Arrestgesuch; Arrestverfahr; Rumänische; Schuldnerschaft; Entscheid; Vermögenswerte; Arrestverfahren; Betreibung; Urteil
ZHCG140080ForderungKonto; Klagten; Recht; Beklagten; Partei; act; Vermögens; Parteien; Bundes; Person; Forderung; Transaktion; Zahlung; Klage; Verwaltung; Gesellschaft; Geschäfts; Kunde; Betreibung; Vertretung; Schweiz; Organ; Berlin; Vergleich; Wirtschaftlich; Kunden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 79 (4A_301/2016)Gemeinsamer Regress der Suva, der AHV und der IV auf eine Haftpflichtversicherung (Art. 72 und Art. 75 ATSG; Art. 14 Abs. 2 und Art. 16 ATSV). Die AHV und die IV sind auch unter der Geltung des ATSG bezüglich der nach Art. 72 ATSG auf die Versicherungsträger übergehenden Ansprüche parteifähig. Übt auch die Suva ihr Rückgriffsrecht aus, werden sie durch diese vertreten (E. 3). Bedeutung des Begriffs "Gesamtgläubiger" nach Art. 16 ATSV. Reicht das Regresssubstrat nicht zur Befriedigung aller Gesamtgläubiger, hat die korrekte Aufteilung intern durch einen Ausgleich zwischen ihnen zu erfolgen, nicht im Verhältnis zum Schuldner. Klagen Gesamtgläubiger gemeinsam, ist daher im Rechtsbegehren der verlangte Gesamtbetrag nicht auf die einzelnen Klageparteien aufzuteilen (E. 4). Auf das Regressprivileg gegenüber einem Sozialversicherer (Art. 75 ATSG) kann sich diesem gegenüber auch ein nicht privilegierter Schuldner berufen, soweit die Schuld ohne Regressprivileg intern vom Privilegierten zu übernehmen gewesen wäre (E. 6). Regress; Privileg; Arbeitgeber; Haftpflicht; Versicherung; Sozialversicherung; Sozialversicherer; Rückgriff; Versicherungs; Haftung; Regressprivileg; Geschädigte; Recht; Privilegiert; Schaden; Haftpflichtige; Versicherungsträger; Privilegierte; Geschädigten; Hafte; Klägerinnen; Haftungs; Gesamtgläubiger; Rückgriffs; Haftpflichtigen; Haftpflichtig; Privilegs; Arbeitgeberin; Leistung
141 V 71Art. 52 Abs. 1, Art. 53 Abs. 2 lit. a und Art. 56a Abs. 1 BVG (jeweils in den bis Ende 2011 gültigen Fassungen); Verantwortlichkeit; Haftung des BVG-Experten. Behauptungs- und Bestreitungspflicht im Schadenersatzverfahren (E. 5.2.2 und 5.2.3). Eine Bankgarantie, welche der Absicherung der Vorsorgegelder und der Verzinsung dient, ist wesentliches Element des vom BVG-Experten zu überprüfenden Anlagekonzepts (E. 6). Abänderung eines Dispositivs betreffend sieben Solidarschuldverhältnisse mit jeweils unterschiedlicher personeller Zusammensetzung (E. 9.4). Stiftung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schaden; Vorsorge; Haftung; Klagte; Experte; Sicherheit; Vorsorgeeinrichtung; Solidarisch; Experten; Klagten; Person; Solidarischer; Sicherheitsfonds; Vorinstanz; Bezahlen; Beklagten; Überprüfung; Personen; Bezahlen; Hievor; Bundesgericht; BVG-Experte; Publ; Verschulden; Leistung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7005/2018Staatshaftung (Bund)Stiftung; Sichts; Aufsicht; Aufsichtsbehörde; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Kontrollstelle; Recht; Vermögens; Vorsorge; Urteil; Bf-act; Gericht; Recht; Bundes; Massnahme; Stiftungsräte; Schaden; Vorsorgeeinrichtung; Reporting; Frist; Massnahmen; Rechtlich; Unterlagen; Jahresrechnung; Vermögensanlage; Stiftungsrat; Einreichung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.24Séquestre (art. 263 ss CPP).Garage; Recht; Schuldig; Recht; Bundes; Rechtsanwalt; Mitarbeiter; Klage; Interesse; Arbeit; Beschuldigte; Anklage; Oben; Interessen; Beschuldigten; Auftrag; Stunden; Einvernahme; Gericht; Reparatur; Verfahren; Gehilfe; Auftrags; Aussage; Gericht; Person; Stundenansatz; Gründung
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