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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Der Art. 146 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Art. 146 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC180001Ehescheidung (Kindesvertretung)Beschwerde; Beiständin; Kindes; Kontakt; Sohnes; Vorinstanzliche; Verfügung; Gericht; Vorinstanz; Beistand; Vorinstanzlichen; Vertreten; Beschwerdeverfahren; Aufgabe; Parteien; Interessen; Verfahren; Beistandschaft; Situation; Bundesgericht; Vi-Urk; Wird; Obergericht; Unrichtig; Entscheid; Scheidungsverfahren; Willen; Geltend; Kindesvertretung
ZHLC150024EhescheidungBerufung; Beklagten; Partei; Parteien; Läge; Unterhalt; Vorinstanz; Pflicht; Betreuung; Kinder; Kindes; Klägers; Liegenschaft; Recht; Betreuungs; Glich; Entscheid; Wohnrecht; Einkommen; Besuch; Kindesvertreterin; Scheidung; Berufungsverfahren; Verpflichten; Eheliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2010 2II. Zivilprozessrecht2 § 196f Abs. 2 ZPO, Art. 146 ZGB.Bemessung des Honorars der Vertreterin (Amtsvormundin) eines Kindesim Eheschutzverfahren: Sinngemässe Anwendung der Verordnung überdas Vormundschaftswesen; bei einer Geltendmachung eines Honorarsnach Stundenaufwand gilt grundsätzlich der Stundenansatz... Zivilprozessrecht; Vormundschaftswesen; Verordnung; Honorars; Vertreterin; Amtsvormundin; Kindes; Eheschutzverfahren:; Sinngemässe; Bemessung; Vormundschaftswesen;; Geltendmachung; Stundenaufwand; Stundenansatz; Entscheid; Inspektionskommission; Gerichtspräsidium
AGAGVE 2001 1I. ZivilrechtA. Familienrecht1 Art. 146 f. ZGB.Honorar des anwaltlichen Kinderbeistandes:- Die Kosten für die Vertretung des Kindes sind Gerichts-, nicht Unterhaltskosten (§ 196f Abs. 2 ZPO) (Erw. 3a).- Rechtsmittel, wenn der Kinderbeistand ausschliesslich die Festsetzung seines Honorars beanstandet... Kindes; Scheidung; Recht; Lichen; Gericht; Vertretung; Kinder; Norar; Schwerde; Recht; Eltern; Freiburghaus; ISv; Kindesvertretung; Partei; Verfahren; Kindesvertreter; Setzung; Schweighauser; Praxis; Schweighauser; Recht; Anwalt; Ter/Freiburghaus; Scheidungsrecht; Entschädigung; Botschaft; Honorar; Tar/Schweighauser
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 305Art. 146 Abs. 3 ZGB; Trennung der Ehe bei Klage auf Scheidung. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kann gemäss Art. 146 Abs. 3 ZGB nur dann auf Trennung der Ehe erkannt werden, wenn Aussicht auf Wiedervereinigung besteht. Wird zur Hauptsache auf Scheidung nach Art. 142 Abs. 1 ZGB geklagt und eventualiter die Trennung beantragt, stehen Zerrüttungsgrundsatz und Aussicht auf Wiedervereinigung streng genommen in Widerspruch zueinander. Es rechtfertigt sich daher, eine Trennung nur auszusprechen, wenn bestimmte konkrete Tatsachen Aussicht auf Wiedervereinigung gemäss Art. 146 Abs. 3 ZGB begründen. Trennung; Scheidung; Wiedervereinigung; Aussicht; Zerrüttung; Obergericht; Geklagt; Urteil; Widerspruch; Scheidungsgr; Auszusprechen; Unheilbar; Parteien; Richter; Beantragt; Eventualiter; Bundesgericht; Zerrüttet; Scheidungsklage; Beklagten; Berufung; Kantons; Auflage; Geklagt; Tiefe; Erkennen; Ehegatte; Tatsache; Prüfen; Klage
111 II 16Legitimation im Herabsetzungsprozess (Art. 522 ff. ZGB). Der Willensvollstrecker ist für Herabsetzungsstreitigkeiten nicht passivlegitimiert und bedarf daher einer Vollmacht (E. 2). Formerfordernisse bei einer professio iuris im internationalen Verhältnis (Art. 22 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 32 NAG). Frage offengelassen (E. 3). Rechtswirkungen eines brasilianischen "desquite" (Ehetrennung) mit Rücksicht auf schweizerisches Erbrecht (Art. 462 ZGB). Der brasilianische "desquite" ist im Hinblick auf die Anwendung schweizerischen Erbrechts einer Scheidung gleichzustellen. Eine in "desquite" lebende Ehefrau ist daher nicht als überlebende Ehegattin im Sinne von Art. 462 ZGB zu betrachten und bleibt demnach auch dann ohne Erbrecht, wenn schweizerisches Erbrecht anwendbar wäre (E. 4). Recht; desquite; Brasilianische; Erbrecht; Erblasser; Nachlass; Rechtswahl; Testament; Schweizerischen; Brasilianischen; Wille; Vorinstanz; Willen; Verbindung; Erblassers; Scheidung; Ehefrau; Schweizerisches; Boniswil; Pflicht; Erbanspruch; Ehegatte; Urteil; Bundesgericht; Entscheid; Rechtsfolge; Berufung; Beklagten; Lebende
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