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Code pénal suisse (CPS)

Art. 146 CPS de 2021

Art. 146 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 146

247

1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines un­ehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, sei­nen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,

wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet,

wird auf Antrag des Verletzten oder der für die Erteilung des Befehles zur Anhebung der Voruntersuchung zuständigen Stelle mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.248

2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen249.

3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Ver­letzten über den Rückzug eine Urkunde aus.

4. ...250

247 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 13. Juni 1941, in Kraft seit 1. Jan. 1942 (AS 57 1269; BBl 1940 997).

248 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Dez. 1950, in Kraft seit 1. Juli 1951 (AS 1951 437; BBl 1949 II 137).

249 Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 24 des BG vom 21. März 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3389; BBl 1999 1979). Diese Änd. wurde im ganzen zweiten Teil des ersten Buches berücksichtigt.

250 Aufgehoben durch Ziff. I 2 des BG vom 23. März 1979, mit Wirkung seit 1. Jan. 1980 (AS 1979 1037; BBl 1979 II 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 146 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210348EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Arbeit; Staatsanwaltschaft; Recht; Stunden; Objekt; -Strasse; Urkunde; Ehemann; Müsse; Arbeitsstunden; Rechtlich; Einstellung; Arbeitsrapporte; Rechtliche; Aufgeschrieben; Objekte; Unmittelbar; Objekten; Mitarbeiter; Verfahren; Reinigung; Müssen; Betrugs; Getäuschte; Worden; Albis; Lüge
ZHUE220113EinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Staat; Recht; Staatsanwaltschaft; Deführerin; Beschwerdeführerin; Verfahren; Resp; Einstellung; Kanton; Kantons; Sozialhilfe; Beschwerdegegners; Verteidigung; Ferien; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Urteil; Unterstützung; Amtliche; Bundesgericht; Untersuchung; Verfahren; Familie; Rückwirkend; Unentgeltliche; Meldet; Oberland; Genugtuung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV150005Ablehnungsbegehren gegen eine Bezirksrichterin betr. EhescheidungGesuch; Gesuchsteller; Abgelehnte; Recht; Ablehnung; Verfügung; Vater; Verfahren; Vaterschaft; Recht; Gesuchstellers; Abgelehnten; Gericht; Begründe; Rechtsmittel; Gesuchsgegnerin; Kantons; Ablehnungsbegehren; Befangenheit; Entscheid; Richter; Verfahrens; Partei; Müsse; Mitglied; Obergericht
ZHVR140007Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB140010) vom 25. Juni 2014Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Rekursgegnerin; Vertrauen; Dolmetscherverzeichnis; Kanton; Vertrauenswürdigkeit; Sozialhilfe; Schung; Person; Löschung; Beschluss; Behörden; Dolmetscherin; Dolmetschende; Kantons; Dolmetschenden; Delikt; Massnahme; Vermögens; Staat; Befehl; Persönlichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 73 (6B_572/2020)
Regeste
Art. 146 Abs. 1 StGB ; Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden. Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Dass das Täuschungsopfer im konkreten Fall die sexuellen Dienstleistungen erbracht hat, ohne auf Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu bestehen, führt nicht zu seiner alleinigen, die Strafbarkeit des Täuschenden ausschliessenden Verantwortung für den erlittenen Schaden (E. 3.3 und 4.2).
Recht; Privatklägerin; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Leistung; Täuschung; Prostitution; Dienstleistung; Zahlungs; Möge; Vorinstanz; Rechtsprechung; Rechtlich; Hinweis; Person; Opfer; Betrug; Arglist; Leistung; Sitten; Sexuellen; Verhalten; Entgelt; Sittenwidrig; Dienstleistungen
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Frist; Urteil; Beschwerdeführerin; Gültig; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Rechtsmittel; Läge; Berufungserklärung; StBOG; Parteien; Erhoben; Antrag; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-3145/2018Nichtigerklärung der erleichterten EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einbürgerung; Ehefrau; Erleichtert; Erleichterte; Ex-Ehefrau; Vorinstanz; Recht; Schweiz; Ehegatte; Trennung; Nichtigerklärung; Behörde; Ehegatten; Erleichterten; Beschwerdeführers; Vermutung; Zeitpunkt; ABüG; Beweis; Bürger; Urteil; Verfahren; Ausbildung; Person; Eheliche; Zustimmung; Verfügung; Pakistan
E-3391/2018AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verwerflich; Asylwiderruf; Bedingte; Taten; Bundesverwaltungsgericht; Handlung; Verwerfliche; Bedingten; Vorinstanz; Mehrfachen; Flüchtling; Amtliche; Verfügung; Begangen; Schweiz; Interesse; Urteil; Beschwerdeführers; Gericht; Betrug; Freiheit; Rechtsbeistand; Verfahren; Betrugs; Geldstrafe; Freiheitsstrafe

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.2Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Kontakt; Berufung; Sicherheit; Besuch; Kammer; Telefon; Sicherheitshaft; Person; Urteil; Verfügung; Verfahren; Bundes; Besuche; Personen; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfahren; Haftanstalt; Entscheid; Stiefsohn; Untersuchung; Untersuchungs; Berufungskammer; Mutter
BG.2021.54Kanton; Gesuch; Kantons; Verfahren; Betrug; Hinzufügen; öffnen; Filter; Schuldig; Entscheid; Delikt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Oberstaatsanwaltschaft; Entscheide; Verübt; Taten; Mittäter; Beschwerdekammer; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Betrugs; Täter; Behörden; Gesuchsgegner; Beschuldigte; BStGer; Bundesstrafgericht; Gewerbsmässig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Crameri Praxiskommentar, 3. Aufl.2018
Trechsel, CrameriPraxiskommentar, 3. A.2018
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