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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 146 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 146 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220090Abrechnungsanzeige PfändungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Betreibung; Pfändung; Betreibungsamt; Vorinstanz; Unentgeltliche; SchKG; Gesuch; Verfahren; Betreibungsamtes; Unentgeltlichen; Beschwerdegegner; Aufsicht; Obergericht; Kanton; Erhob; Abrechnung; Gläubiger; Aufsichtsbehörde; Vorinstanzliche; Partei; Pfändungsurkunde; Beschwerdeverfahren; Kammer; Bezirksgericht; Beschluss; Schuldbetreibung; Monatlich; Vorinstanzlichen
ZHPS150039Verteilungsliste / Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführer; Betreibungsamt; Vorinstanz; Recht; Verteilung; Verwertung; SchKG; Pfändung; Beschwerdegegner; Gläubiger; Verfahren; Abrechnung; Partei; Verfügung; Beweis; Zustellung; Stellungnahme; Forderung; Aufsichtsbehörde; Beilage; Zeitpunkt; Betreibungsamtes; Forderungen; Vernehmlassung; Beschwerdeführers; Gehör; Entscheid; Verteilungsplan
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 483 (5A_209/2012)Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Stellungnahme; SchKG; Nachfrist; Summarische; Summarischen; Versäumte; Betreibung; Beschwerde; Versäumter; Frist; Rechtsöffnungsgesuch; Rechtsöffnungsentscheid; Ordentlichen; Rechtsöffnungsverfahren; Rechtsöffnungsrichter; Provisorisch; Obergericht; Beschwerdeführerin; Hinweis; Zivilprozessordnung; Provisorische; Urteil; Gesuch; Kurze; Betreibungsferien; Entscheid
127 III 470Konkursprivileg für Forderungen der sozialen Krankenversicherung (Art. 219 Abs. 4 "Zweite Klasse" lit. c SchKG). Das Konkursprivileg besteht für Prämien- und Kostenbeteiligungsforderungen der sozialen Krankenversicherung und erstreckt sich nicht auf Forderungen für Mahn- und Bearbeitungskosten der Versicherer (E. 3). SchKG; Forderung; Betreibung; Krankenversicherung; Forderungen; Beschwerde; Prämien; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Klasse; Bearbeitungskosten; Beschwerdeführerin; Privilegiert; Sozialen; Schuldbetreibung; Pfändung; Recht; Entscheid; Betreibungsamt; Betreibungskosten; Klasse; Urteil; Zweite; Privileg; Zuzüglich; Mahnkosten; Auffassung; Schuldbetreibungs; Obligatorischen; Rangordnung
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