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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 145CPC from 2021

Art. 145 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 145 Suspension of limitation periods

1 Statutory limitation periods or periods set by the court shall be suspended:

a.
from the seventh day before Easter up to and including the seventh day after Easter;
b.
from 15 July up to and including 15 August;
c.
from 18 December up to and including 2 January.

2 The suspension does not apply:

a.
in conciliation proceedings;
b.
in summary proceedings.

3 Parties must be made aware of the exceptions provided in paragraph 2 above.

4 The provisions of the DEBA1 on debt enforcement holidays and suspension are reserved.


1 SR 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 145 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF230002AusweisungBeschwerde; Mieter; Rechtsmittel; Verfahren; Frist; Entscheid; Vorinstanz; Vorinstanzlichen; Vermieterin; Rechtsmittelfrist; Blatt; Summarischen; Beschwerdeführer; Schweizerische; Gericht; Verspätet; Hinwil; Bezirksgerichtes; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Urteil; Ausweisung; Poststempel; Oberrichter; Einzelgericht; Treten; Verfügung; Gesetzlich; Mieters; Gesuchsgegner
ZHLE220062EheschutzBerufung; Gesuchsgegner; Unterhalt; Partei; Unterhaltsbeiträge; Vorinstanz; Entscheid; Parteien; Urteil; Kinder; Gericht; Monatlich; Berufungsverfahren; Genügen; Begründung; Bezahlen; Gungen; Berufungsfrist; Eingabe; Anträge; Gesuchsgegners; MwH; Vorinstanzlichen; Bezifferte; Diesbezüglich; Rechtsbegehren; Berufungsanträge; Zürich; Mangel; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190009Aufsichtsbeschwerde gegen ein Schreiben eines Bezirksgerichts betr. Fotoaufnahme eines GerichtssaalsGericht; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Aufsichts; Verhandlung; Beschwerdegegner; Zugänglich; Bezirksgericht; Aufsichtsbeschwerde; Gerichtsverhandlung; Gerichtssaal; Interesse; Dietikon; Verhandlungen; Informationen; Zugängliche; Quelle; Fotoaufnahme; Anspruch; Obergericht; Medien; Informationsfreiheit; Fotoaufnahmen; Beschwerdegegners; Verweigerung; Medienfreiheit; öffentlich; Aufsichtsrechtlich; Kommentar
ZHVB190006Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 1. April 2019 (BA190002-L)Beschwerde; Aufsicht; Beschwerdeführer; Obergericht; Verwaltungskommission; Begründung; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Kommentar; Bezirksgericht; Eingabe; Kantons; Entscheid; Verfahrens; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Beschluss; Vorinstanzliche; Kommentar-Hauser/Schweri/Lieber; Oberrichterin; Begründet; Ziffer; Erweist; Schriftlich; Erwägungen; Formulierung; Anträge; Anwaltlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 404 (4A_593/2017)Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags der Schlichtungsbehörde (Art. 211 Abs. 1 ZPO); Stillstand der Fristen (Art. 145 ZPO). Bei der Berechnung der Frist zur Ablehnung des Urteilsvorschlags ist der Fristenstillstand zu berücksichtigen. Der Ausschluss des Fristenstillstandes für das Schlichtungsverfahren (Art. 145 Abs. 2 lit. a ZPO) findet keine Anwendung (E. 4). Frist; Urteil; Ablehnung; Fristen; Urteilsvorschlag; Beschwerde; Fristenstillstand; Schlichtungsverfahren; Ablehnungsfrist; Zivilprozessordnung; Klage; Recht; Gerecht; Fristenstillstandes; Gelte; Angenommen; Partei; Wesentlichen; Verfahren; Zivilprozessordnung; Lehre; Bundesgericht; Klagebewilligung; Civile; Ausschluss; Fristgerecht
143 III 149 (5A_834/2015)Art. 1 lit. c und 145 Abs. 1 und 4 ZPO; Art. 56 Ziff. 2, 63 und 265a Abs. 4 SchKG; Regelung der Gerichtsferien für die Frist zur Berufung gegen einen Entscheid, der die Klage über die Feststellung des neuen Vermögens abweist. Tragweite des Vorbehaltes gemäss Art. 145 Abs. 4 ZPO. Für die im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren eingeleitete Klage in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen sind auf die Fristen - insbesondere zur Anfechtung - nicht die Betreibungsferien, sondern die Gerichtsferien gemäss ZPO anwendbar (E. 2). Ferie; Azione; Dell'; Contro; Lett; Applica; Procedura; Termine; Esecutivo; Diritto; Termini; Delle; Esecutive; L'azione; Giudiziarie; Decisione; Nell'; Della; Appello; Civile; Senso; Accertamento; Ritorno; Giorni; Novembre; Dalla; Giorno; Gennaio; Ordinaria; Materia

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016
Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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