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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Der Art. 145 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Art. 145 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210010EhescheidungKinder; Beklagten; Partei; Läge; Parteien; Unterhalt; Unterhalts; Klägers; Berufung; Vorinstanz; Betreuung; Liegenschaft; Recht; Urteil; Bezahlen; Überschuss; Ziffer; Darlehen; Urteils; Rechtskraft; Phase; Anschlussberufung; Eltern; Barbedarf; Beträgt; Unterhaltsbeitrag; Wohnkosten; Barunterhalt; Terrecht
ZHLY210045Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Beklagte; Liegenschaft; Verfügung; Klägerin; Berufung; Beklagten; Gesellschaft; Massnahme; Oktober; Vorsorgliche; Grundbuch; Liegen; Könne; Vorinstanz; Gungsbeschränkung; Gesamteigentum; Vermögen; Entscheid; Einfache; Verfügungsbeschränkung; Verfüge; Massnahmen; Verbindung; Ehegatte; Superprovisorische; Anmerkung; Erlass; Können; Vorliegend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1974.37Vollstreckung vorsorglicher VerfügungenVollstreckung; Verfügung; Tatsachen; Abänderung; Besuchsrecht; Begehren; Gericht; Vollstreckungsverfahren; Beschwerdeführerin; Vorsorglichen; Instruktionsrichter; Oberamtmann; Gerichtspräsident; Ehemann; Vollstrecken; Vorliegenden; Verhältnisse; Verweigerung; Hauptprozess; Erreichen; Rasch; Vollstreckende; Solothurn-Lebern; Besuchsrechtes; Urteil; Gerichtspräsidenten; Teilweise
LUA 98 120 A 98 121§§ 19 Abs. 1 Ziff. 9, 19bis Abs. 1, 25 Abs. 1 Ziff. 3 StG; Art. 23 lit. f DBG; Art. 175 f., 745 ff., 776 ZGB. Steuerliche Behandlung einer Liegenschaft, die im Rahmen eines Eheschutzverfahrens einem Ehegatten zum Gebrauch und zur Nutzung zugewiesen wird. Abgrenzung der eherechtlichen Nutzung zur sachenrechtlichen Nutzniessung und zum Wohnrecht. Ein Ehegatte, der eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft dem anderen Ehegatten zum Gebrauch überlässt, hat den Eigenmietwert der Liegenschaft als Einkommensbestandteil zu versteuern (Erw. 3). Die Zuweisung einer Liegenschaft im Rahmen eines Eheschutzverfahrens hat für den berechtigten Ehegatten alimentsähnliche Funktion und ist steuerrechtlich als «Unterhaltsbeitrag» aufzurechnen. In der Regel kann dabei wiederum auf den Eigenmietwert abgestellt werden (Erw. 4).Recht; Unterhalt; Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Einkommen; Eigenmietwert; Kinder; Unterhaltsbeiträge; Nutzniessung; Eheschutz; Recht; Regel; Wohnung; Eigentümer; Wohnrecht; Ehegatte; Verfügung; Vorliegenden; Regelung; Nutzungs; Ehemann; Einsprache; Gebrauch; Bundessteuer; Unterhaltsbeitrag; Töchter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 326 (5C.287/2006)Art. 10, 46 IPRG; ausländischer Scheidungsprozess. Abgrenzung und Voraussetzungen der Zuständigkeit schweizerischer Gerichte zur Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und von Eheschutzmassnahmen (E. 3). Scheidung; Massnahmen; Gericht; Schweiz; Vorsorgliche; Zuständigkeit; Recht; Schweizerischen; Gerichte; Urteil; Obergericht; International; Beschwerdeführer; Zuständig; Entscheid; Ausländische; Eheschutzmassnahmen; Internationale; Ausland; Scheidungsklage; Scheidungsverfahren; Wohnsitz; Erlass; Vorsorglichen; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Amtsgericht; Scheidungsverfahrens; Einleitung
123 III 332Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche (Art. 93 SchKG). Die Rechtsprechung des Sachrichters, welche dem erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Ehegatten auf jeden Fall das betreibungsrechtliche Existenzminimum belässt, ändert nichts daran, dass - entsprechend ständiger vollstreckungsrechtlicher Praxis - im Rahmen einer Lohnpfändung in das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Schuldners eingegriffen werden kann. Existenzminimum; Schuldner; Recht; Schuldners; Unterhaltspflichtigen; Beschwerde; Rechtsprechung; Eingriff; Obergericht; Kantons; Konkurs; Schuldbetreibung; Beschluss; Beschwerdeführer; Schuldbetreibungs; Betreibung; Aufsichtsbehörde; Bundesgerichts; Beschwerdeführerin; Rente; Eingriffs; Griffen; Scheidungsrichter; Lohnpfändung; Rechtsprechung; Urteil; Massnahmerichter; Zwangsvollstreckungsverfahren; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Offizial- Untersuchungsmaxime Peter BreitschmidBasler Kommentar, Art.1452002
Sutter, Freiburghaus Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich1999
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