Codice di procedura penale (CPP)
Art. 145 CPP dal 2021
Art. 145
Rapporti scritti
L'autorità penale può invitare chi deve essere o è stato interrogato a consegnare un rapporto scritto in vece o a complemento dell'interrogatorio.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 145 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB180142 | Mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Polizei; Person; Verteidigung; Personen; Gewalt; Polizeibeamte; Geldstrafe; Gruppe; Staat; Vorinstanz; Staatsanwalt; Polizeibeamten; Staatsanwaltschaft; Tagessätze; Gericht; Berufung; Urteil; Hinweis; Amtlich; Amtliche; Genugtuung; Aussagen; Tagessätzen; Polizist |
ZH | SB170407 | Versuchter Betrug etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Verteidigung; Beweis; Berufung; Polizei; Aussagen; Urteil; Recht; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Staat; Schmuck; Staatsanwalt; Untersuchung; Vorinstanz; Gericht; Wohnung; Verfahren; Einbruch; Recht; Staatsanwaltschaft; Versicherung; Bericht; Polizeirapport; Sachverhalt |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.84 (AG.2019.13) | mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln | Berufung; Berufungskläger; Urteil; Verletzung; Verkehrsregeln; Verfahren; Einfache; Werden; Erstinstanzliche; Gemäss; Ehefrau; Appellationsgericht; Urteils; Worden; Erstinstanzlichen; Schreiben; Seiner; Schriftliche; Schuldig; Basel-Stadt; Einzelgericht; Rotlicht; Kosten; Strafsachen; Liegen; Bereit; Erklärt; Staatsanwaltschaft; Beziehungsweise; Vorliegend |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 Ia 316 | Art. 6 Ziff. 1 EMRK; öffentliche Verhandlung in strafrechtlichem Berufungsverfahren. 1. Grundsätze des Erfordernisses einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor einer Rechtsmittelinstanz (E. 2b). 2. Angesichts der gesamten Umstände stellt das Absehen von einer mündlichen Verhandlung im vorliegenden Fall eine Verletzung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK dar (E. 2d). | Urteil; Kantons; Kantonsgericht; Kantonsgerichts; Verhandlung; Mündliche; Kantonsgerichtsausschuss; Beschwerde; Recht; Berufung; Verfahren; Beschwerdeführer; Sache; Série; EuGRZ; Helmers; Verfahren; Mündlichen; Gericht; Rüge; Garantie; Beurteilung; Disentis; Helmers; Kreisgericht; Umstände; Rechtsfragen; Kreisgerichtsausschuss; Staatsrechtliche |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2017.153 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Schriftliche Berichte (Art. 145 StPO). Edition (Art. 265 Abs. 3 StPO). | Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Konto;Recht; Beschlagnahme; Verfahren; Vermögenswert; Vermögenswerte; Verfügung; Kontoinhaber; Verfahren; Kontoinhaber:; Israel; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerinnen; Geldwäscherei; Verfügungen; Verdacht; Qualifiziert; Qualifizierte; Beschwerdeverfahren; Bankverbindung; Begangen; Bundesstrafgericht; Beschlagnahmt; Beschwerden; Bundesstrafgerichts; Geschäft |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl., Zürich | 2018 |