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Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV)

Art. 145 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 145

Durada d’uffizi

Ils commembers dal Cussegl naziunal e dal Cussegl federal sco er la chanceliera u il chancelier da la Confederaziun vegnan elegids per quatter onns. Ils commembers dal Tribunal federal vegnan elegids per ina durada da sis onns.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 8Unterhalt im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen nach Art. 145 ZGB; Aufteilung des Überschusses nach Abzug des Zwangsbedarfs beider Ehegatten von ihrem Gesamteinkommen. Bleibt nach Abzug des Zwangsbedarfs der Haushalte beider Ehegatten von deren Gesamteinkommen ein Überschuss, so ist dieser lediglich dann jedem Ehegatten zur Hälfte gutzuschreiben, wenn sich zwei Einpersonenenhaushalte gegenüberstehen. Eine Aufteilung nach Hälften rechtfertigt sich nicht, wenn ein Ehegatte für minderjährige Kinder aufzukommen hat (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3c). Kinder; Beschwerde; Aufteilung; Unterhalt; Hälftig; Ehegatte; Recht; Freibetrages; Haushalte; Hälftige; Einpersonenhaushalt; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; überstehen; Entscheid; Ehegatten; Rechtsprechung; Partei; Überschusses; Obergericht; GEISER; Erwägungen; Nachstehend:; Müsse; Willkürlich; Parteien; Beschwerdegegners; Unterhaltsbeiträge; Ergebnis; Begründung
120 II 1Abänderung vorsorglicher Massnahmen (Art. 4 BV, Art. 145 ZGB) 1. Anwendungsbereich vorsorglicher Massnahmen nach Rechtskraft der Scheidung (E. 2a, 2b, 2c). 2. Das eheliche Wohnhaus ist bis zum Entscheid über die güterrechtliche Auseinandersetzung einer der Parteien zur Nutzung zuzuteilen, worüber nach Zweckmässigkeit und unabhängig der sachenrechtlichen, güterrechtlichen oder vertragsrechtlichen Beurteilung zu entscheiden ist (E. 2d). Scheidung; Rechtskraft; Beschwerde; Wohnhaus; Güterrechtliche; Vorsorgliche; Massnahmen; Obergericht; Liegenschaft; Auseinandersetzung; Urteil; Entscheid; Amtsgericht; Güterrechtlichen; Wohnhauses; Beschwerdeführer; Sursee; Richter; SPÜHLER/FREI-MAURER; Schied; Beschwerdegegnerin; Rechtsprechung; Nebenfolgen; Zuweisung; Verhältnisse; Luzern; Parteien; Vorübergehende; Vorsorglicher; Kantons
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