1 Gesetzliche Fristen können nicht erstreckt werden.
2 Gerichtliche Fristen können aus zureichenden Gründen erstreckt werden, wenn das Gericht vor Fristablauf darum ersucht wird.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230055 | Rechtsöffnung | Beschwerde; Gesuchsgegner; Verfügung; Partei; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Zürich; Wiedergutzumachenden; Prozessleitende; Kanton; Wiedergutzumachender; Reichen; Treten; Frist; Oberrichter; Rechtsöffnungsgesuch; Botschaft; Droht; Betreibung; Staats; Gemeindesteuern; Gesuchsgegners; Parteientschädigungen; Endentscheid; Verfügungen; Drohenden |
ZH | PC230013 | Ehescheidung (Fristerstreckung) | Beschwerde; Verfügung; Vorinstanz; Frist; Angefochtene; Beklagten; Partei; Gericht; Drohe; Wiedergutzumachender; Unentgeltlichen; Parteien; Wiedergutzumachenden; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Bundesgericht; Prozessleitende; Akten; Rechtspflege; Erstreckung; Oberrichter; Entscheid; Ersucht; Botschaft; Verbindung; Aufgr; Treten; Ersuchte; Erstreckung; Parteientschädigungen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB170002 | Aufsichtsbeschwerde | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Entscheid; Bezirksgericht; E-Mail; Beschwerdegegner; Obergericht; Winterthur; Kanton; Beschwerdeführers; Eingabe; Rechtsmittel; Kantons; Vergleich; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Anzeige; Gericht; Obergerichts; Geschäfts-Nr; Verfahrens; Verwaltung; Aufsichtsbehörde; Partei |
SG | B 2019/60 | Entscheid Planungsrecht, Antrag auf Erlass einer Planungszone, Art. 27 RPG und Art. 105 BauG bzw. Art. 42 Abs. 1 PBG. Die Vorinstanz durfte auf eine summarische Prüfung, ob sich die von der Beschwerdeführerin beantragte Planungszone als rechtskonform erweisen würde, verzichten. Es besteht kein klagbarer Anspruch der Rechtsunterworfenen auf Erlass einer Planungszone (E. 3.3), (Verwaltungsgericht, B 2019/60). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_577/2019). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Planung; Planungs; Entscheid; Planungszone; Recht; Erlass; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz;Frist; Frist; Hinweis; Zwischenverfügung; Anspruch; Abteilungspräsident; Hinweisen; Verbindung; Hinweisen; Verwaltungsgericht; Amtliche; VerwGE; Wwwgerichtesgch; Nutzungspläne; Angefochtene; Entscheids; Beschwerdeergänzung; Angefochtenen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 554 | Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2). | Berufung; Frist; Beschwerde; Partei; Berufungsantwort; Berufungsbeklagte; Einreichung; Sicherheit; Parteien; Gesetzliche; Verfahren; Parteientschädigung; Sicherstellung; Beschwerdeführerin; Berufungsbeklagten; Waffengleichheit; Abnahme; Berufungskläger; Verfügung; Vorinstanz; Urteil; Zivilprozessordnung; Obergericht; Sicherheitsleistung; Sicherstellungsgesuch; Leistung; Gesuch; Entscheid; Erstinstanzlichen |
91 II 321 | Gerichtsstand der Ehescheidungsklage. Art. 144 ZGB. Ein schweizerischer Ehegatte mit Wohnsitz in der Schweiz kann die Ehescheidungsklage ausschliesslich an seinem Wohnsitz anbringen. Massgebend ist der Wohnsitz bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Streites. Das kantonale Recht bestimmt, welcher prozessuale Akt die Rechts hängigkeit herbeiführt; dagegen steht es ihm nicht zu, dem klagen den Ehegatten ausser dem in diesem Zeitpunkt bestehenden Wohn sitz noch einen andern (frühern) Wohnsitz als Gerichtsstand zur Wahl zu stellen. | Wohnsitz; Recht; Gericht; Scheidung; Klage; Scheidungsklage; Hängigkeit; Rechtshängigkeit; Obergericht; Entscheid; Klagen; Friedensrichter; Ehegatte; Richter; Kanton; Ehemann; Zuständig; Bauma; Bezirks; Bundes; Zeitpunkt; Gerichtsstand; Läge; Kantonale; Ehegatten; Klagende; Ehefrau; Bezirksgericht; Selbständig; Berufung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Nina J. Frei | Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2012 |