1 Die Kosten des Verfahrens vor der kantonalen Steuerrekurskommission werden der unterliegenden Partei auferlegt; wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen, so werden sie anteilmässig aufgeteilt.
2 Dem obsiegenden Beschwerdeführer werden die Kosten ganz oder teilweise auferlegt, wenn er bei pflichtgemässem Verhalten schon im Veranlagungs- oder Einspracheverfahren zu seinem Recht gekommen wäre oder wenn er die Untersuchung der kantonalen Steuerrekurskommission durch trölerisches Verhalten erschwert hat.
3 Wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen, kann von einer Kostenauflage abgesehen werden.
4 Für die Zusprechung von Parteikosten gilt Artikel 64 Absätze 13 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968237 sinngemäss.
5 Die Höhe der Kosten des Verfahrens vor der kantonalen Steuerrekurskommission wird durch das kantonale Recht bestimmt.
237 SR 172.021
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.2018.27 | Staats- und Bundessteuer 2015 | Rekurrent; Rekurrenten; Selbständig; Recht; Selbständige; Buchhaltung; Begründet; Einsprache; Nebenerwerb; Kassabuch; Rechtsmittel; Ermessen; Beschwerde; Erwerbstätigkeit; Veranlagung; Steuergericht; Abschreibung; Landwirt; Selbständigen; Aufrechnung; Worden; Vorinstanz; Einkommen; Abzug; Unbegründet; Rekurs; Einnahmen |
SO | SGBST.2017.54 | Bundessteuer 2012 | Beschwerde; Beschwerdeführer; Wertberichtigung; Geschäft; Geschäfts; Kontokorrent; Geldwerte; Leistung; Geschäftsvermögen; Leistungen; Darlehen; Beschwerdeführers; Reise; Steuerpflichtigen; Höhe; Geldwerten; Einsprache; Bundessteuer; Kontokorrent-Guthaben; Einkommen; Privatvermögen; Wertberichtigungen; Beantragt; Veranlagung; Zuordnung; Begründet; Darlehens; Reisen;Peius |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SR.2019.00003 | Verfahrensabschreibung infolge entfallenem Rechtsschutzinteresse. | Steuer; Verfahren; Steuerhoheit; Beschwerde; Steueramt; Verwaltungsgericht; Kanton; Kantonale; Verfahrens; Bundessteuer; Rechtsmittel; Pflichtige; Kantons; Beschwerdegegnerin; Staats; Bundessteuerliche; Verfügung; Gemeindesteuern; Steuerhoheitsverfahren; Einstellung; Kommentar; Richner; Parteientschädigung; Verfügt; Felix; Bundessteuerlichen; Einspracheentscheid; Rekurs; Zuzusprechen; Steueramts |
ZH | SB.2015.00116 | Parteientschädigung bei Motivsubstitution. | Beschwerde; Partei; Parteien; Recht; Parteientschädigung; Pflichtigen; Steuerrekursgericht; Entscheid; Einsprache; Führenden; Rechtsgang; Gericht; Steueramt; Vorinstanz; D-Bank; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführenden; Juni; Sachbezogen; Beschwerdeschrift; Kantonale; Bundessteuer; Meuter; Obsiegenden; Gehör; Forderungsverzicht; Begründung; Einspracheentscheid; Materiell |
Autor | Kommentar | Jahr |
Felix Richner | Kommentar zum Zürcher Steuergesetz | 2013 |
Ulrich Cavelti | Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht | 2008 |