E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD)

Art. 143 LIFD de 2021

Art. 143 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD) drucken

Art. 143 Décision

1 La commission cantonale de recours prend sa décision après instruction du recours. Après avoir entendu le contribuable, elle peut également modifier la taxation au désavantage de ce dernier.

2 Elle communique sa décision motivée par écrit au contribuable et aux autorités qui sont intervenues dans la procédure.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 143 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2019.61Staats- und Bundessteuer 2017Verpflegung; Rekurrent; Auswärtige; Mehrkosten; Lehrperson; Lehrpersonen; Fahrkosten; Rekurrenten; Beschwerde; Ehemann; Unterricht; Ehefrau; Arbeitstage; Unterrichts; Steuerpflichtige; Veranlagung; Zwischen; Gleich; Kosten; Nachweis; Unterrichtsfrei; Schule; Geltend; Könne; Einsprache; Fahrten; Unterrichtsfreien; Steuerpflichtigen
SOSGBST.2017.54Bundessteuer 2012Beschwerde; Geschäft; Beschwerdeführer; Urteil; Kontokorrent; Geschäftsvermögen; Steuerpflichtigen; Reise; Wirtschaftlich; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Aufrechnung; Privatvermögen; Bundesgerichts; Wirtschaftliche; Kontokorrentguthaben; Wertberichtigung; Leistungen; Zuordnung; Geldwerte; Beantragt; Wille; Verbuchten; Aktien; Abzuweisen; Kriterium; Geschäftsabschluss; Formell; Einspracheentscheid; Zugeflossen
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2015.00116Parteientschädigung bei Motivsubstitution.Beschwerde; Partei; Parteien; Recht; Parteientschädigung; Pflichtigen; Steuerrekursgericht; Entscheid; Einsprache; Führenden; Rechtsgang; Gericht; Steueramt; Vorinstanz; D-Bank; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführenden; Juni; Sachbezogen; Beschwerdeschrift; Kantonale; Bundessteuer; Meuter; Obsiegenden; Gehör; Forderungsverzicht; Begründung; Einspracheentscheid; Materiell
SGB 2020/23, B 2020/35Entscheid Steuerrecht; Art. 21 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs. 3 Satz 2 StG. Die Steuerpflichtigen verfügen über eine Maisonette-Wohnung und machen einen Unternutzungsabzug für das Kinderzimmer der Tochter, welche im Jahr 2017 an einer ausserkantonalen Hochschule studierte, geltend. Gestützt auf den Grundrissplan ist von sehr grosszügigen Raumverhältnissen auszugehen, wobei die Wohnung lediglich über zwei Schlafräume verfügt. Aufgrund der gesamten Umstände kam die Vorinstanz zu Recht zum Schluss, dass es insgesamt als angemessen erscheine, für die Berechnung des Unternutzungsabzugs von einer Anzahl von 4 ½ Zimmer auszugehen. Im Übrigen wird eine Unternutzung in der Regel abgelehnt, wenn eine Person in normalen bis guten finanziellen Verhältnissen vier Zimmer bzw. zwei (oder mehr) Personen vier bis sechs Zimmer bewohnen (Verwaltungsgericht, B 2020/23, B 2020/35). Beschwerde; Zimmer; Unternutzung; Beschwerdeführer; Unternutzungsabzug; Vorinstanz; Kanton; Wohnung; Steuerbar; Entscheid; Bundessteuer; Steuerbare; Berechnung; Recht; Gemeinde; Kantons; Eigenmietwert; Einkommen; Schätzung; Zimmern; Gemeindesteuern; Gallen; Genutzt; Ehepaar; Verwaltungsgericht; Steuerbaren; Einzutreten; Verfahrensbeteiligte; Abzug; Wäre
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz