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Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS)

Art. 143 CCS dal 2021

Art. 143 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 143 Eleggibilità

È eleggibile al Consiglio nazionale, al Consiglio federale e al Tribunale federale chiunque abbia diritto di voto.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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