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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 142 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 142

Cumenzament e calculaziun

1 Periodas da scadenza che dependan d’ina communicaziun u d’in eveniment, cumenzan il di suenter.

2 Sche la perioda da scadenza è calculada en mais, finescha ella l’ultim mais, e quai quel di che ha la medema cifra sco il di che la perioda da scadenza ha cumenzà. Sch’il di correspundent manca, finescha il termin l’ultim di dal mais.

3 Sche l’ultim di d’ina perioda da scadenza è ina sonda, ina dumengia u in firà ren­conuschì en il lieu da dretgira tras il dretg federal u chantunal, finescha il termin il proxim lavurdi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 142 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230051ArresteinspracheBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Vorinstanzliche; Rechtsmittel; Frist; Brief; Beschwerdegegnerin; Urteil; Gericht; Einsprache; Zustellung; Zustelladresse; Verfahren; Vorinstanzlichen; Datum; Arrestbefehl; Erhob; Betreibungsamt; Kantons; Einzelgericht; Akten; Fortan; Poststempel; Erhebung; Obergericht; Audienz; Oberrichter; Bundesgericht; Entscheid
ZHPS230024KonkurseröffnungBeschwerde; Schuldnerin; Konkurs; Dietikon; Beschwerdeverfahren; Frist; Verfügung; Aufschiebende; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahrens; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Kantons; Gläubigerin; Oberrichterin; Kostenvorschuss; Urteil; Zivilkammer; Vorschuss; Parteientschädigung; Gangen; Einzelgericht; Konkursoder; Sinne; Summarischen; Treten; Gerichtsschreiberin; Beschwerdegegnerin; Bernheim
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160012Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschwerdegegnerin und gegen deren Verfügung vom 24. Mai 2016 (FE130430-K/Z11)Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Verfahrens; Beweis; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Beschwerdegegnerin; Scheidung; Obergerichts; Liegenschaft; Entscheid; Frist; Administrative; Rechtsmittel; Gericht; Verfügung; Beschwerdeführers; Rechtsverzögerung; Verwaltung; Eheleute; Gutachten; Kantons; Sachliche; Scheidungsverfahren; Verwaltungskommission
ZHVB.2016.00418Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz: Frist zur Stellung des Verlängerungsgesuchs.Schutz; Schutzmassnahmen; Beschwerde; Verlängerung; Gesuch; Person; Frist; Massnahmen; Gewalt; Vorinstanz; Kantons; Gefährdet; Verfügung; Einzelrichter; Gefährdete; Gericht; Haftrichter; Juli; Vorsorgliche; Einzelrichterin; Beschwerdeführerin; Entscheid; Erlass; Lita; Verwaltungsgericht; Kantonspolizei; Personen; Polizei
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 610 (4A_297/2012)Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO). Tritt ein Gericht auf eine Klage zufolge fehlender Zuständigkeit nicht ein und wird gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel ergriffen, so beginnt die Monatsfrist, in der nach Art. 63 Abs. 1 ZPO die Klage zur Erhaltung der Rechtshängigkeit beim zuständigen Gericht neu einzureichen ist, bereits mit der Zustellung des Nichteintretensentscheides zu laufen, nicht erst mit dessen Rechtskraft (E. 2).
Recht; Nichteintretensentscheid; Frist; Gericht;Nichteintretensentscheides; Rechtsmittel; Beschwerde; Zustellung; Zivilprozessordnung; Monatsfrist; Beschwerdeführer; Ergriffen; Rechtskraft; Klage; ZPO; Einreichung; Rechtshängigkeit; Berufung; Schweizerischen; Eingabe; Auffassung; Beginne; Gerichtsstand; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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