Le juge ne peut suppléer d'office le moyen résultant de la prescription.
A. Solidarité passive >I. Conditions >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT210091 | Rechtsöffnung | Beschwerde; Gesuchsgegner; Gesuchstellerin; Beschwerdeverfahren; Rechtsöffnung; Verjährung; Bundesgericht; Zürich; Kanton; Forderung; Urteil; Januar; Entscheid; Vorinstanz; Gebäude; Kantons; Entscheide; Betreibung; Gericht; Worden; Kosten; Erstinstanzliche; Verfahren; Einzutreten; MwH; Führt; Verjährungseinrede; Gelten; Verjährt |
ZH | HG160166 | Forderung | Arbeit; Verjährung; Recht; Schaden; Recht; Schadens; Rechtlich; Rungsfrist; Rechtliche; Partei; Verjährungsfrist; Gutachten; Klage; Vermietung; Budget; Anstellung; -Vermietung; Beklagten; Geschädigte; Eingabe; Pensum; Schweiz; Verfügung; Parteien; Rechtlichen; Arbeitsverhältnis |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV-Z 2019/1 | Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. | Versicherung; Leistung; Recht; Beklagten; Partei; Leistungen; Parteien; Helsana; Summenversicherung; Betreibung; Verzug; Schadensversicherung; Schuldner; Forderung; Zeitraum; Gericht; Verzugszins; Ausgleichskasse; Klage; Zivilprozess; Mahnung; Versicherungsgericht; Taggeldleistungen; Erwerbsausfall; Verrechnung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch; Vorliegen; Überentschädigung |
BS | BV.2021.1 (SVG.2022.20) | Keine Verjährung der Invalidenrente infolge Vertrauensschutz | Verjährung; Kläger; Beklagte; Leistung; Vorsorge; Dezember; Renten; Invalidenrente; Schreiben; Beklagten; Anspruch; Zeitpunkt; September; Berufliche; Schuldner; Entsprechende; Werden; Partei; Erhalten; Verjährungsfrist; Einrede; Gläubiger; Verfügung; Rechtliche; Bereit; Stellt; Gericht; Gemäss; Beschwerde; Während |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
88 II 18 | Art. 165 OR. Abtretung oder blosses Versprechen der Abtretung? Art.2ZGB. Ist es rechtsmissbräuchlich, wenn die Konkursverwaltung sich auf den Formmangel einer Abtretungserklärung beruft, die der Gemeinschuldner seinem Schuldner vor der Konkurseröffnung bestätigte? Art.213 Abs.2Ziff. 1 SchKG. Wann entsteht die Schadenersatzforderung, die der zu Unrecht an einen Dritten zahlende Schuldner daraus ableitet, dass der Gläubiger ihm bestätigte, er habe die Forderung an den Dritten abgetreten? | Abtretung; Silkbryner; Tamborini; Firma; Forderung; Konkurs; Seidenweberei; Amden; Recht; Forderungen; Appenzeller-Herzog; Klagte; Bryner; Zahlung; Gläubiger; Zession; Beklagten; Forderung; Abtretungen; Handelsgericht; Abtretungserklärung; Bestätigt; Abgetreten; Glauben; Schadenersatz; Konkurseröffnung |
80 III 41 | Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Wirkungen auf das Vermögen des Schuldners (Art. 316 a SchKG). Verfügungsrecht des Schuldners über eine Forderung, die nicht zur Liquidationsmasse gezogen wurde. Verjährungseinrede (Art. 142 OR). Verwirkung nach kantonalem Prozessrecht. Schadenersatzpflicht des Konkursbeamten (Art. 5 SchKG). Voraussetzungen. Anwendung von Art. 42-44 OR. Haftung für Raterteilung. Pflichten desjenigen, der die Entschliessungen einer andern Person in einer für sie wichtigen Angelegenheit durch Auskünfte und Empfehlungen zu beeinflussen sucht. Verschweigen einer wesentlichen Tatsache als widerrechtliches Verhalten. Verschulden. Kausalzusammenhang zwischen der Verschweigung und dem Schaden; Kognition des Bundesgerichts. Festsetzung des Schadens. Gründe für die Ermässigung der Ersatzpflicht. | Schaden; Beklagten; Recht; Beirat; Beiratschaft; Konkurs; Firma; Verhalten; Geschäft; Klägers; SchKG; Möbel; Schadenersatz; Gläubiger; Schadens; Möbelfabrik; Verbindung; Aufhebung; Ersatz; Verschulden; Vorinstanz; Verfügung; Übernahme; Steigerung; Recht |