Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | AA070178 | Zustimmung zur Reduktion einer Scheidungsrente DispositionsmaximeVerhandlungsmaxime | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Reduktion; Entscheid; Gericht; Verletzung; Rüge; Sachen; Behauptet; Obergericht; Kassationsverfahren; Bundesgericht; Verfahren; Reduziert; Nichtigkeitsgr; Scheidung; Streit; Vereinbarung; Zivil; Klage; Auffassung; Zusehen; Liegende; Unentgeltliche; Dispositionsmaxime; Partei |
SH | Nr. 62/2003/15 | Art. 122 Abs. 1, Art. 141 Abs. 1 und Art. 142 ZGB; Art. 64 Abs. 1 IPRG. Versorgungsausgleich bei ausländischem Scheidungsurteil; Verfahren | Teilung; Ehegatte; Ehegatten; Scheidungsurteil; Austrittsleistung; Gericht; Versorgungsausgleich; Freizügigkeit; Entscheid; Deutschen; Vorsorge; Vereinbarung; Stiftung; Beruflichen; Austrittsleistungen; Versicherungsgericht; Kanton; Teilungsverhältnis; Schweiz; Amtsgericht; Berechnung; Obergericht; Vorsorgerechtlichen; Einrichtungen; Schaffhausen; Guthaben; Scheidungsgericht; Festgehalten; Gerichte |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 03 126 | Art. 25a FZG. Der Versicherungsfall der beruflichen Vorsorge gilt bereits dann als eingetreten, wenn die versicherte Person grundsätzlich Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente hat, die Vorsorgeeinrichtung jedoch infolge Überentschädigung keine Rente auszahlt. Der Eintritt des Vorsorgefalls hat zur Folge, dass das vorhandene Vorsorgeguthaben zu keinem anderen Zweck mehr verwendet werden darf, als dazu, die für diesen Fall vorgesehene Leistungen sicherzustellen. Demnach dürfen bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge nicht mehr geteilt werden, wenn ein solcher Vorsorgefall noch während der Ehe eingetreten ist. | Vorsorge; Austrittsleistung; Urteil; Invalide; Amtsgericht; Invaliden; Vorsorgefall; Luzern; Anspruch; Berufliche; Scheidung; Person; Beruflichen; Reglements; Arbeitgeber; Personalvorsorgestiftung; Leistung; Invalidität; Rente; Teilung; Sinne; Eintritt; Leistungen; Ehegatte; Überentschädigung; Anträge; Kieser; Vorsorgefalles; Invalidenrente |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 V 232 (9C_1060/2008) | Art. 25a FZG; Art. 73 Abs. 3 BVG; örtliche Zuständigkeit. Nachdem das Scheidungsgericht nach Art. 142 ZGB das Teilungsverhältnis der Austrittsleistungen festgelegt und die Sache an das Berufsvorsorgegericht am Ort der Scheidung überwiesen hat, ist dieses zwingend auch für die vorfrageweise Beurteilung der während der Ehe erfolgten Barauszahlung einer Freizügigkeitsleistung zuständig (E. 2.4). | Scheidung; Austrittsleistung; Teilung; Vorsorge; Gericht; Zuständigkeit; Austrittsleistungen; Freizügigkeitsstiftung; Barauszahlung; Zuständig; Ehegatte; Kantons; Geschieden; Scheidungsgericht; Beurteilung; Klage; Freizügigkeitsleistung; Erfolgten; überwies; Berufsvorsorgegericht; Beschwerde; Geschiedene; Ehegatten; örtliche; Entscheid; Geschiedenen; Verfahren; Ehefrau; Februar |
134 V 384 (9C_185/2008) | Art. 122, 124 und 141 f. ZGB; Art. 22, 22a, 22b und 25a FZG; Kompetenzaufteilung zwischen Scheidungsgericht und Berufsvorsorgegericht in Bezug auf den Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall. Ordnet das Scheidungsgericht in Kenntnis des Eintritts eines Vorsorgefalles - in casu Invalidität - die (hälftige) Teilung der Austrittsleistung gestützt auf Art. 122 ZGB an, ist das zuständige Vorsorgegericht zum Vollzug verpflichtet, wenn das Scheidungsurteil in diesem Punkt in Rechtskraft erwachsen ist und die Voraussetzungen für die Übertragung eines Teils der Austrittsleistung auf Anrechnung an die angemessene Entschädigung nach Art. 22b FZG erfüllt sind (E. 1.3, 4.2 und 4.3). | Vorsorge; Scheidung; Austrittsleistung; Teilung; Scheidungsgericht; Beruflichen; Hälftig; Ehegatte; Beschwerde; Hälftige; Entschädigung; Recht; Ehegatten; Vorsorgeausgleich; Parteien; Pensionskasse; Austrittsleistungen; Scheidungsurteil; Rechtskraft; Vorsorgefall; Urteil; Ehedauer; Gericht; Freizügigkeitskonto; Hälftigen; Durchführbarkeit; Ehemann; überweisen; Berufsvorsorgegericht |