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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 140 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 140

1 Meds da sforz, applicaziun da violenza, smanatschas, empermischuns, engions e meds che pon disturbar la capacitad da pensar u la libertad da la voluntad d’ina persuna n’èn betg permess per registrar las cumprovas.

2 Talas metodas èn inadmissiblas er alura, sche la persuna pertutgada dat ses consentiment a lur applicaziun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 140 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220440Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Nötigung; Recht; Blockade; Sinne; Brücke; Verkehr; Berufung; -brücke; Digten; Person; Vorinstanz; Verteidigung; Beschuldigten; Fotos; Betrieb; Urteil; Verkehrs; Brücke; Erfassung; Erkennungsdienstliche; Störung; Demonstration; Polizei; Allgemeinheit; Geldstrafe; Betrieben; Betrieben; Dienen
ZHSB200445Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kokain; Fahre; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Gramm; Vorinstanz; BetmG; Anklage; Beruf; Berufung; Konsum; Hinweis; Staatsanwalt; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Fahrt; Sinne; Bezug; Aussage; Hinweise; Freiheit; Person
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2017/5Entscheid Art. 28 IVG und Art. 17 Abs. 1 ATSG. Revisionsweise Aufhebung des Rentenanspruchs. Verwertbarkeit des Observationsmaterials bejaht. Gesundheitliche Verbesserung gestützt auf das beweiskräftige Administrativgutachten ausgewiesen. Selbsteingliederungspflicht trotz langjährigen Rentenbezugs bejaht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2018, IV 2017/5). Beschwerde; IV-act; Beschwerdeführer; Observation; Recht; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Rente; Gesundheit; Gesundheitszustand; IV-Stelle; Arbeitsfähigkeit; Verhalten; Observationsmaterial; Bundesgericht; Stellung; Verfügung; Verwertbar; Alltag; Medizinisch; Invalidität; Untersuchung; Stellungnahme; Versicherungsgericht; Gutachten; Person; Urteil; Beantragt; Observationsergebnisse
SGIV 2011/142Entscheid Art. 43 ATSG. Art. 59 Abs. 5 IVG. Zulässigkeit von Observationen. Aussagekraft von Observationsergebnissen. Notwendigkeit einer medizinischen Reevaluation (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Mai 2012, IV 2011/142). Beschwerde; Observation; Beschwerdeführerin; IV-act; Recht; Recht; Arbeit; Medizinisch; Beschwerdegegnerin; Medizinische; Observationsergebnisse; Arbeitsfähigkeit; Untersuchung; Beurteilung; Verwaltungsverfahren; Ärzte; Person; Akten; Beweise; Gutachten; Rechtsverbeiständung; Anspruch; Verfügung; Verhalten; Unentgeltliche; Bericht; Medizinischen; Klinik; IV-Stelle; Protokoll
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 226 (6B_1188/2018)
Regeste
Art. 141 Abs. 2 StPO ; Art. 4 Abs. 4 DSG ; Art. 90 Abs. 1 und 2 SVG ; Verwertbarkeit von privaten Dashcam-Aufnahmen im Strafprozess. Von Privaten rechtswidrig erlangte Beweismittel sind nur verwertbar, wenn sie von den Strafverfolgungsbehörden rechtmässig hätten erlangt werden können und kumulativ dazu eine Interessenabwägung für deren Verwertung spricht. Bei der Interessenabwägung ist derselbe Massstab wie bei staatlich erhobenen Beweisen anzuwenden. Die Verwertung ist damit nur zulässig, wenn dies zur Aufklärung einer schweren Straftat unerlässlich ist (E. 2).
Beweis; Interesse; Beweise; Interessen; Rechtswidrig; Person; Privat; Verwertung; Interessenabwägung; Beweismittel; Private; Erhoben; Beschwerde; Private; Hinweis; Schwere; Rechtlichen; Dashcam; Staatlich; Beweiserhebung; Qualifizieren; Aufnahmen; Rechtfertigungsgr; Verfahren; Rechtsprechung; Personen; Privaten
144 IV 23Art. 140, 141 und 269 StPO; geheime Überwachung des vom Beschuldigten in Haft illegal erhaltenen und benutzten Mobiltelefons; Verwertbarkeit der dadurch erlangten Beweismittel. Eine "Täuschung" im Sinne von Art. 140 StPO liegt insbesondere vor, wenn die Behörde eine Person absichtlich in die Irre führt. Die Grenze zwischen einer "untersagten Täuschung" und einer "noch annehmbaren List" ist aufgrund der Umstände zu beurteilen, namentlich mit Blick auf den Einfluss des behördlichen Verhaltens auf die Willensfreiheit der in Frage stehenden Person. Bei Haft ist es jedenfalls unzulässig, eine Wanze in der Zelle anzubringen oder geheim andere Abhör- bzw. Aufnahmegeräte in den Räumen zu installieren, in denen sich der Verhaftete mit Besuchern oder seinem Verteidiger trifft (E. 4.2). Im zu beurteilenden Fall kann den Strafbehörden kein gegen Treu und Glauben verstossendes Verhalten vorgeworfen werden, haben sie sich doch - ohne jedes aktive Tun - darauf beschränkt, den verhafteten Beschuldigten im Glauben zu lassen, ihm selber sei es gelungen, sie zu täuschen und die Regeln über Besitz und Gebrauch von Mobiltelefonen im Gefängnis zu umgehen. Die Behörden haben zudem weder Druck ausgeübt noch die vom Beschuldigten geführten Gespräche beeinflusst (E. 4.3). Autorité; Pénale; Preuve; Autorités; Exploitable; Moyen; Surveillance; Cours; Cit; Moyens; Tromper; Recours; Détention; Contre; Cause; Recourant; D'une; Mesure; Secrète; Téléphone; Tromperie; été; Ainsi; WOHLERS; Qu'il; Téléphonique; Pénales; Portable; Canton; Preuves

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.10Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; FINMA; Berufung; Urteil; Verfahren; öffnen; Hinzufügen; Filter; Vorinstanz; Verfahren; Bundes; Beweis; Rechtlich; Recht; Rechtliche; Möge; Verdacht; Entscheid; Person; Vermögenswerte; Aussage; Prozess; Entscheide; BStGer; Verfahrens; Enforcementverfahren
CA.2021.4Berufung; Berufungsführer; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; Urteil; Recht; Bundesanwaltschaft; Verein; Geldstrafe; Verfahren; Berufungsführers; üble; Kammer; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Schuldig; Äusserung; Tagessätze; Facebook; Recht; Privatkläger; Bundesgericht; Verfahren; Vorinstanz; Kaninchen; Entscheid; Anklage
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