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Militärstrafgesetz (MStG)

Art. 140 MStG vom 2023

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Art. 140

235

235 Aufgehoben durch Ziff. I 2 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundes­­ge-setzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).


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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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