Art. 140 MStG vom 2020
Art. 140
1 Aufgehoben durch Ziff. I 2 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundesge-setzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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