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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 140 BV vom 2020

Art. 140 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 140 Obligatorisches Referendum

1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

a.
die Änderungen der Bundesverfassung;
b.
der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
c.
die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

2 Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:

a.
die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
abis.1
b.2
die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;
c.
die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.

1 Angenommen in der Volksabstimmung vom 9. Febr. 2003 (BB vom 4. Okt. 2002, BRB vom 25. März 2003 - AS 2003 1949; BBl 2001 4803 6080, 2002 6485, 2003 3111). Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2009, mit Wirkung seit 27. Sept. 2009 (BB vom 19. Dez. 2008, BRB vom 1. Dez. 2009 - AS 2009 6409; BBl 2008 2891 2907, 2009 13 8719). Dieser Bst. in der Fassung des BB vom 4. Okt. 2002 ist nie in Kraft getreten.
2 Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Sept. 2009, in Kraft seit 27. Sept. 2009 (BB vom 19. Dez. 2008, BRB vom 1. Dez. 2009 - AS 2009 6409; BBl 2008 2891 2907, 2009 13 8719).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5553/2008SchwerverkehrsabgabeBundes; Verkehrs; Abgabe; Verkehrs; Extern; Schwerverkehr; Externe; Recht; Fassung; Schweiz; Schwerverkehrs; Externen; Beschwerde; Sicht; Bundesrat; Verursacher; Oben; Bundesverwaltung; Tarif; Gedeckt; Rische; Beschwerdeführerin; Gebühr; Berechnung; Landverkehrsabkommen; Verwaltung; Rappen; Gesetzlich; Grundlage
A-5555/2008SchwerverkehrsabgabeBundes; Abgabe; Recht; Verkehrs; Extern; Schwerverkehr; Externe; Recht; Schwerverkehrs; Schweiz; Externen; Beschwerde;Bundesrat; Sicht; Verursacher; Bundesverwaltung; Oben; Tarif; Gedeckt; Beschwerdeführerin; Berechnung; Gebühr; Verwaltung; Landverkehrsabkommen; Rappen; Grundlage; Gesetzlich; Verwaltungs
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