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Arbeitsgesetz (ArG)

Art. 14 ArG vom 2021

Art. 14 Arbeitsgesetz (ArG) drucken

Art. 141


1 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 20. März 1998, mit Wirkung seit 1. Aug. 2000 (AS 2000 1569; BBl 1998 1394).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 14 Arbeitsgesetz (ArG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 12 22_1Das Luzerner Kantonsspital untersteht als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt dem eidgenössischen Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen. Der im Betrieb geleistete Pikettdienst stellt als Bereitschaftsdienst Arbeitszeit dar, was insbesondere Auswirkungen auf die den Arbeitnehmenden zwingend zu gewährenden Ruhezeiten hat. In der Klinik geleisteter Bereitschaftsdienst muss aber nicht in gleicher Höhe wie die Tätigkeit im Operationssaal entschädigt werden. Arbeit; öffentlich; öffentlich-rechtlich; Anstalt; öffentlich-rechtliche; Recht; Pikett; Kanton; Arbeitsgesetz; Ruhezeit; Spital; Rechtspersönlichkeit; Pikettdienst; Kantons; Dienst; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Anstalten; öffentlich-rechtlichen; Personal; Bereitschafts; Bereitschaftsdienst; Arbeitnehmende; Verwaltung; Betrieb; Luzern; Arbeitsgesetzes; Arbeitnehmenden; Bestimmungen; Spitalgesetz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1967/2007ArbeitnehmerschutzArbeit; Beschwerde; Tarbeit; Bewilligung; Gungen; Beschwerdegegnerin; Betrieb; Arbeitnehmer; Bewilligungen; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Dauernachtarbeit; Vorinstanz; Sonntag; Fleisch; Entbehrlichkeit; Unentbehrlichkeit; Recht; Schicht; Betriebe; Gesuch; Höchstarbeitszeit; Voraussetzung; Sonntags; Feiertag; Wöchentlich; Wirtschaftlich; Einverständnis; Konsumbedürfnis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2010.81Décision d'extradition à la République française (art. 55 EIMP). Condition de la peine menace; réserve posée par la France à l'art. 2 CEExtr; exposé des faits dans la demande d'extradition (art. 12 CEExtr); spécialité et extradition (art. 14 CEExtr); argumentation à décharge. Assistance judiciaire (art. 65 PA).
L Extradition; Fédéral; Consid; un; Arrêt; CEExtr; extradition; Recourant; Février; Demande; Français; Pénal; Faits; été; Décembre; une; Française; extradition; France; Contre; Peine; Requérant; Procédure; Suisse; Recours; Cannabis
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