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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 139SCC from 2022

Art. 139 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 139

1. Any person who for his own or for another's unlawful gain, appropriates moveable property belonging to another person with the object of permanently depriving the owner of it shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.

2. The offender shall be liable to a custodial sentence not exceeding ten years or to a monetary penalty of not less than 90 daily penalty units180 if he commits theft on a regular basis for financial gain.

3. The offender shall be liable to a custodial sentence of at least six months and no more than ten years,181

if he commits theft as a member of a group that has been formed for the purpose of carrying out repeated acts of robbery or theft,

if he carries with him a firearm or other dangerous weapon for the purpose of committing theft

or if he represents a particular danger in any other way due to the manner in which he commits theft.

4. Theft to the detriment of a relative or family member is prosecuted only on complaint.

180 Term in accordance with No II 1 para. 9 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979). This amendment has been taken into account throughout the Second Book.

181 Penalties revised by No II 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendment to the Law on Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 139 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210159Bandenmässigen Diebstahl etc.Schuldig; Digte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Beschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Delikt; Einbruch; Schweiz; Sinne; Rinstanz; Delikts; Urteil; Mittäter; Einbruchdiebstähle; Stahl; Recht; Recht; Verteidigung; Berufung; Schwere; Amtlich; Verhalt; Hotel; Freiheit; Amtliche
ZHSB220303Mehrfacher Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Delikt; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Delikte; Kanton; Sanktion; Diebstahl; Kantons; Recht; Dossier; Vorinstanz; Befehl; Geldstrafe; Schweiz; Marihuana; Sinne; Amtlich; Berufung; Zusatzstrafe; Aufenthalt; Lande; Amtliche; Landes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/229Urteil Einbürgerungsrecht, Art. 57 BRG (sGS 121.1), Art. 14 lit. c BüG (SR 141.0) sowie Art. 7bis aBRG (nGS 27-76).Das Einbürgerungskriterium der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung darf nicht stur an einem einzigen "messbaren" Kriterium überprüft werden. Eine oder zwei Übertretungsbussen begründen ebenso wenig wie die Nichtteilnahme am örtlichen Vereinsleben Zweifel am Willen und an der Fähigkeit zur Integration, welche durch alle anderen Lebensaspekte bestätigt werden. Daher beruht die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs gestützt auf zwei Übertretungsbussen auf sachfremden Gründen und ist damit willkürlich (Verwaltungsgericht, B 2011/229).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 17. Januar 2013 nicht ein (Verfahren 1D_1/2012). Einbürgerung; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtsordnung; Busse; Ermessen; Gemeinde; Verfahren; Bussen; Einbürgerungsrat; Beachtung; Eignung; Bussenverfügung; Entscheid; Praxis; Einbürgerungsgesuch; Ermessens; Beschwerdegegnerin; Bussenverfügungen; Register; Kanton; Ablehnung; Bundes; VerwGE; Verwaltungsgericht; Sachverhalt
BSSB.2020.46 (AG.2021.363)gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl; Strafzumessung; Landesverweisung; Beschlagnahme von 4 MobiltelefonenBerufung; Berufungskläger; Mobiltelefon; Werden; Berufungsklägers; Diebstahl; Urteil; Stellt; Mobiltelefone; Täter; Schuldig; Liegen; Schweiz; Strafgericht; Beweis; Gemäss; Vorliegen; Landes; Verfahren; Sprechen; Landesverweis; Weiter; Vorliegend; Bereit; Angefochten; Landesverweisung; Diebstähle; Halten; Bereits; Aufgrund
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 340 (6B_1178/2019)
Regeste
Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2018/1861; Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS). Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung setzt weder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr voraus, noch verlangt die Bestimmung einen Schuldspruch wegen einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Insoweit genügt, wenn der entsprechende Straftatbestand eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsieht. Indes ist im Sinne einer kumulativen Voraussetzung stets zu prüfen, ob von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Art. 24 Abs. 2 SIS-II-Verordnung). An die Annahme einer solchen Gefahr sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Nicht verlangt wird, dass das "individuelle Verhalten der betroffenen Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (E. 4.4-4.8).
Verordnung; SIS-II-Verordnung; Ausschreibung; Landesverweisung; Urteil; Einreise; Schengen; Gefahr; Sicherheit; Recht; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Einreiseverbot; Person; Schengener; Entscheid; Schweiz; Aufenthalt; Rechtliche; Schwere; Beschwerde; Drittstaatsangehörige; Verfahren; Verletzung; Schwere; Kantons; Europäischen; Taten; Beschwerdeführer
145 IV 404 (6B_1221/2018)Art. 121 Abs. 3 lit. a BV; Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB; Einbruchsdelikt, Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Landesverweisung. In verfassungskonformer Auslegung erfasst Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB den schlichten Ladendiebstahl unter Verletzung eines Hausverbots in einem Kaufhaus nicht (E. 1.5.3). Recht; Einbruchsdelikt; Landes; Hausverbot; Hausfriedensbruch; Ladendieb; Landesverweisung; Hausverbots; Verletzung; Ladendiebstahl; Mehrfache; Auslegung; Erfasst; Einbruchsdelikts; Diebstahl; Urteil; Verbindung; Rechts; Schweiz; Beschwerde; Kaufhaus; Verfassung; Freiheitsstrafe; Medial; Diebstahls; Einbruchdiebstahl; Dispositivs; Beantragt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-2447/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Schweiz; Recht; Verfügung; Gallen; Kantons; Sicherheit; Interesse; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Interessen; Rechtlich; Migration; Vorinstanz; Aufenthalt; Familie; Migrationsamt; Beschwerdeführers; Verfügt; Fernhaltemassnahme; Akten; Begründung; Einreiseverbots; Wegweisung; Frist; Gehör; Behörde
A-7245/2018MilitärdienstpflichtArmee; Beschwerde; Beschwerdeführer; Ausschluss; Bundes; Recht; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Urteil; Tagessätzen; Verfügung; Befehl; Geldstrafe; BVGer; Ansehen; Massnahme; Person; Interesse; Urteile; Verwaltung; Verurteilung; Waffe; Angefochten; Beschwerdeführers; Verfahrens; Beurteilung; Verurteilt; Kriterien

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.10AKanton; Diebstahl; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiburg; Gerichtsstand; Untersuchung; Hängige; Neuenburg; Begangen; Ersuchte; Zürich-Limmat; Diebstähle; Delikt; Gesuch; Verfahren; Taten; Solothurn; Täter; XX/ZH; Gesetzlich; Gesetzliche; Bande; Verübt; Beschwerdekammer; Gewerbsmässigkeit; Gerichtsstands; Person; Behörden; Lehnt
BG.2022.8Kanton; Kantons; Solothurn; Gerichtsstand; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Basel-Landschaft; Verfahrens; Verfolgung; Zuständig; Gerichtsstands; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfahrensakten; Beurteilung; Beschuldigte; Person; Taten; Beschuldigten; Täter; Entscheid; Entscheide; Zuständigkeit; Gesetzlich; Kantone; Diebstahl; Verübt; Delikt; Behörden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stratenwerth, Wohlers Handkommentar, 3. Aufl.2013
TRATHENWERTH, OHLERS Handkommentar, 3. Aufl.2013
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