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Code pénal suisse (CPS)

Art. 139 CPS de 2021

Art. 139 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 139

231

1 Wer in Kriegszeiten oder im aktiven Dienst plündert, sich auf andere Weise unrechtmässig Gut aneignet oder Gewalt an fremdem Gut verübt, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nicht unter 60 Tages­sätzen bestraft.

2 Verübt der Täter Gewalt gegen eine Person, bedroht er sie mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben oder macht er sie in anderer Weise zum Widerstand unfähig, so wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

231 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 18. Juni 2010 über die Änderung von Bundesge-setzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 4963; BBl 2008 3863).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 139 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210159Bandenmässigen Diebstahl etc.Schuldig; Digte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Beschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Delikt; Einbruch; Schweiz; Sinne; Rinstanz; Delikts; Urteil; Mittäter; Einbruchdiebstähle; Stahl; Recht; Recht; Verteidigung; Berufung; Schwere; Amtlich; Verhalt; Hotel; Freiheit; Amtliche
ZHSB220303Mehrfacher Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Delikt; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Delikte; Kanton; Sanktion; Diebstahl; Kantons; Recht; Dossier; Vorinstanz; Befehl; Geldstrafe; Schweiz; Marihuana; Sinne; Amtlich; Berufung; Zusatzstrafe; Aufenthalt; Lande; Amtliche; Landes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/229Urteil Einbürgerungsrecht, Art. 57 BRG (sGS 121.1), Art. 14 lit. c BüG (SR 141.0) sowie Art. 7bis aBRG (nGS 27-76).Das Einbürgerungskriterium der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung darf nicht stur an einem einzigen "messbaren" Kriterium überprüft werden. Eine oder zwei Übertretungsbussen begründen ebenso wenig wie die Nichtteilnahme am örtlichen Vereinsleben Zweifel am Willen und an der Fähigkeit zur Integration, welche durch alle anderen Lebensaspekte bestätigt werden. Daher beruht die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs gestützt auf zwei Übertretungsbussen auf sachfremden Gründen und ist damit willkürlich (Verwaltungsgericht, B 2011/229).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 17. Januar 2013 nicht ein (Verfahren 1D_1/2012). Einbürgerung; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtsordnung; Busse; Ermessen; Gemeinde; Verfahren; Bussen; Einbürgerungsrat; Beachtung; Eignung; Bussenverfügung; Entscheid; Praxis; Einbürgerungsgesuch; Ermessens; Beschwerdegegnerin; Bussenverfügungen; Register; Kanton; Ablehnung; Bundes; VerwGE; Verwaltungsgericht; Sachverhalt
BSSB.2020.46 (AG.2021.363)gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl; Strafzumessung; Landesverweisung; Beschlagnahme von 4 MobiltelefonenBerufung; Berufungskläger; Mobiltelefon; Werden; Berufungsklägers; Diebstahl; Urteil; Stellt; Mobiltelefone; Täter; Schuldig; Liegen; Schweiz; Strafgericht; Beweis; Gemäss; Vorliegen; Landes; Verfahren; Sprechen; Landesverweis; Weiter; Vorliegend; Bereit; Angefochten; Landesverweisung; Diebstähle; Halten; Bereits; Aufgrund
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 340 (6B_1178/2019)
Regeste
Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2018/1861; Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS). Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung setzt weder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr voraus, noch verlangt die Bestimmung einen Schuldspruch wegen einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Insoweit genügt, wenn der entsprechende Straftatbestand eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsieht. Indes ist im Sinne einer kumulativen Voraussetzung stets zu prüfen, ob von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Art. 24 Abs. 2 SIS-II-Verordnung). An die Annahme einer solchen Gefahr sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Nicht verlangt wird, dass das "individuelle Verhalten der betroffenen Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (E. 4.4-4.8).
Verordnung; SIS-II-Verordnung; Ausschreibung; Landesverweisung; Urteil; Einreise; Schengen; Gefahr; Sicherheit; Recht; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Einreiseverbot; Person; Schengener; Entscheid; Schweiz; Aufenthalt; Rechtliche; Schwere; Beschwerde; Drittstaatsangehörige; Verfahren; Verletzung; Schwere; Kantons; Europäischen; Taten; Beschwerdeführer
145 IV 404 (6B_1221/2018)Art. 121 Abs. 3 lit. a BV; Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB; Einbruchsdelikt, Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Landesverweisung. In verfassungskonformer Auslegung erfasst Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB den schlichten Ladendiebstahl unter Verletzung eines Hausverbots in einem Kaufhaus nicht (E. 1.5.3). Recht; Einbruchsdelikt; Landes; Hausverbot; Hausfriedensbruch; Ladendieb; Landesverweisung; Hausverbots; Verletzung; Ladendiebstahl; Mehrfache; Auslegung; Erfasst; Einbruchsdelikts; Diebstahl; Urteil; Verbindung; Rechts; Schweiz; Beschwerde; Kaufhaus; Verfassung; Freiheitsstrafe; Medial; Diebstahls; Einbruchdiebstahl; Dispositivs; Beantragt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-2447/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Schweiz; Recht; Verfügung; Gallen; Kantons; Sicherheit; Interesse; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Interessen; Rechtlich; Migration; Vorinstanz; Aufenthalt; Familie; Migrationsamt; Beschwerdeführers; Verfügt; Fernhaltemassnahme; Akten; Begründung; Einreiseverbots; Wegweisung; Frist; Gehör; Behörde
A-7245/2018MilitärdienstpflichtArmee; Beschwerde; Beschwerdeführer; Ausschluss; Bundes; Recht; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Urteil; Tagessätzen; Verfügung; Befehl; Geldstrafe; BVGer; Ansehen; Massnahme; Person; Interesse; Urteile; Verwaltung; Verurteilung; Waffe; Angefochten; Beschwerdeführers; Verfahrens; Beurteilung; Verurteilt; Kriterien

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.10AKanton; Diebstahl; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiburg; Gerichtsstand; Untersuchung; Hängige; Neuenburg; Begangen; Ersuchte; Zürich-Limmat; Diebstähle; Delikt; Gesuch; Verfahren; Taten; Solothurn; Täter; XX/ZH; Gesetzlich; Gesetzliche; Bande; Verübt; Beschwerdekammer; Gewerbsmässigkeit; Gerichtsstands; Person; Behörden; Lehnt
BG.2022.8Kanton; Kantons; Solothurn; Gerichtsstand; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Basel-Landschaft; Verfahrens; Verfolgung; Zuständig; Gerichtsstands; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfahrensakten; Beurteilung; Beschuldigte; Person; Taten; Beschuldigten; Täter; Entscheid; Entscheide; Zuständigkeit; Gesetzlich; Kantone; Diebstahl; Verübt; Delikt; Behörden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stratenwerth, Wohlers Handkommentar, 3. Aufl.2013
TRATHENWERTH, OHLERS Handkommentar, 3. Aufl.2013
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