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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 139 StGB vom 2023

Art. 139 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 139

1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung weg­nimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu berei­chern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe be­straft.

2. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geld­strafe nicht unter 90 Tagessätzen182 bestraft, wenn er gewerbs­mässig stiehlt.

3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft,183

wenn er den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fort­gesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,

wenn er zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oder

wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.

4. Der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familien­genossen wird nur auf Antrag verfolgt.

182 Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 9 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979). Die Änd. wurde im ganzen zweiten Buch berücksichtigt.

183 Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

Raub >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 139 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210159Bandenmässigen Diebstahl etc.Schuldig; Digte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Beschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Delikt; Einbruch; Schweiz; Sinne; Rinstanz; Delikts; Urteil; Mittäter; Einbruchdiebstähle; Stahl; Recht; Recht; Verteidigung; Berufung; Schwere; Amtlich; Verhalt; Hotel; Freiheit; Amtliche
ZHSB220303Mehrfacher Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Delikt; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Delikte; Kanton; Sanktion; Diebstahl; Kantons; Recht; Dossier; Vorinstanz; Befehl; Geldstrafe; Schweiz; Marihuana; Sinne; Amtlich; Berufung; Zusatzstrafe; Aufenthalt; Lande; Amtliche; Landes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/229Urteil Einbürgerungsrecht, Art. 57 BRG (sGS 121.1), Art. 14 lit. c BüG (SR 141.0) sowie Art. 7bis aBRG (nGS 27-76).Das Einbürgerungskriterium der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung darf nicht stur an einem einzigen "messbaren" Kriterium überprüft werden. Eine oder zwei Übertretungsbussen begründen ebenso wenig wie die Nichtteilnahme am örtlichen Vereinsleben Zweifel am Willen und an der Fähigkeit zur Integration, welche durch alle anderen Lebensaspekte bestätigt werden. Daher beruht die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs gestützt auf zwei Übertretungsbussen auf sachfremden Gründen und ist damit willkürlich (Verwaltungsgericht, B 2011/229).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 17. Januar 2013 nicht ein (Verfahren 1D_1/2012). Einbürgerung; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtsordnung; Busse; Ermessen; Gemeinde; Verfahren; Bussen; Einbürgerungsrat; Beachtung; Eignung; Bussenverfügung; Entscheid; Praxis; Einbürgerungsgesuch; Ermessens; Beschwerdegegnerin; Bussenverfügungen; Register; Kanton; Ablehnung; Bundes; VerwGE; Verwaltungsgericht; Sachverhalt
BSSB.2020.46 (AG.2021.363)gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl; Strafzumessung; Landesverweisung; Beschlagnahme von 4 MobiltelefonenBerufung; Berufungskläger; Mobiltelefon; Werden; Berufungsklägers; Diebstahl; Urteil; Stellt; Mobiltelefone; Täter; Schuldig; Liegen; Schweiz; Strafgericht; Beweis; Gemäss; Vorliegen; Landes; Verfahren; Sprechen; Landesverweis; Weiter; Vorliegend; Bereit; Angefochten; Landesverweisung; Diebstähle; Halten; Bereits; Aufgrund
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 340 (6B_1178/2019)
Regeste
Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2018/1861; Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS). Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung setzt weder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr voraus, noch verlangt die Bestimmung einen Schuldspruch wegen einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Insoweit genügt, wenn der entsprechende Straftatbestand eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsieht. Indes ist im Sinne einer kumulativen Voraussetzung stets zu prüfen, ob von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Art. 24 Abs. 2 SIS-II-Verordnung). An die Annahme einer solchen Gefahr sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Nicht verlangt wird, dass das "individuelle Verhalten der betroffenen Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (E. 4.4-4.8).
Verordnung; SIS-II-Verordnung; Ausschreibung; Landesverweisung; Urteil; Einreise; Schengen; Gefahr; Sicherheit; Recht; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Einreiseverbot; Person; Schengener; Entscheid; Schweiz; Aufenthalt; Rechtliche; Schwere; Beschwerde; Drittstaatsangehörige; Verfahren; Verletzung; Schwere; Kantons; Europäischen; Taten; Beschwerdeführer
145 IV 404 (6B_1221/2018)Art. 121 Abs. 3 lit. a BV; Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB; Einbruchsdelikt, Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Landesverweisung. In verfassungskonformer Auslegung erfasst Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB den schlichten Ladendiebstahl unter Verletzung eines Hausverbots in einem Kaufhaus nicht (E. 1.5.3). Recht; Einbruchsdelikt; Landes; Hausverbot; Hausfriedensbruch; Ladendieb; Landesverweisung; Hausverbots; Verletzung; Ladendiebstahl; Mehrfache; Auslegung; Erfasst; Einbruchsdelikts; Diebstahl; Urteil; Verbindung; Rechts; Schweiz; Beschwerde; Kaufhaus; Verfassung; Freiheitsstrafe; Medial; Diebstahls; Einbruchdiebstahl; Dispositivs; Beantragt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-2447/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Schweiz; Recht; Verfügung; Gallen; Kantons; Sicherheit; Interesse; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Interessen; Rechtlich; Migration; Vorinstanz; Aufenthalt; Familie; Migrationsamt; Beschwerdeführers; Verfügt; Fernhaltemassnahme; Akten; Begründung; Einreiseverbots; Wegweisung; Frist; Gehör; Behörde
A-7245/2018MilitärdienstpflichtArmee; Beschwerde; Beschwerdeführer; Ausschluss; Bundes; Recht; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Urteil; Tagessätzen; Verfügung; Befehl; Geldstrafe; BVGer; Ansehen; Massnahme; Person; Interesse; Urteile; Verwaltung; Verurteilung; Waffe; Angefochten; Beschwerdeführers; Verfahrens; Beurteilung; Verurteilt; Kriterien

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.10AKanton; Diebstahl; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiburg; Gerichtsstand; Untersuchung; Hängige; Neuenburg; Begangen; Ersuchte; Zürich-Limmat; Diebstähle; Delikt; Gesuch; Verfahren; Taten; Solothurn; Täter; XX/ZH; Gesetzlich; Gesetzliche; Bande; Verübt; Beschwerdekammer; Gewerbsmässigkeit; Gerichtsstands; Person; Behörden; Lehnt
BG.2022.8Kanton; Kantons; Solothurn; Gerichtsstand; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Basel-Landschaft; Verfahrens; Verfolgung; Zuständig; Gerichtsstands; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfahrensakten; Beurteilung; Beschuldigte; Person; Taten; Beschuldigten; Täter; Entscheid; Entscheide; Zuständigkeit; Gesetzlich; Kantone; Diebstahl; Verübt; Delikt; Behörden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stratenwerth, Wohlers Handkommentar, 3. Aufl.2013
TRATHENWERTH, OHLERS Handkommentar, 3. Aufl.2013
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