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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 138 StGB vom 2021

Art. 138 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 138

1 Wer in Kriegszeiten oder im aktiven Dienst eigenmächtig und ohne genügende Rechtfertigung Nahrungsmittel, Kleidungsstücke oder andere Gegenstände wegnimmt, um sie zu gebrauchen, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 138 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210518Veruntreuung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Recht; Beschuldigten; Privatkläger; Verteidigung; Urteil; Geldstrafe; Recht; Verfahren; Gericht; Verfahren; Amtlich; Beschwerde; Berufung; Amtliche; Sinne; Entschädigung; Bereich; Täter; Urkunde; Vorinstanzlich; Urkundenfälschung; Freiheit; Diesbezüglich; Amtlichen; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Veruntreuung
ZHLB180059ForderungBeklagten; Gericht; Berufung; Bezirksgericht; Verfahren; Entscheid; Rechtshängigkeit; Unentgeltliche; Klage; Streitgegenstand; Bundesgericht; Vorinstanz; Identität; Partei; Beschluss; Unentgeltlichen; Forderung; Parteien; Rechtspflege; Frist; Streitgegenstandes; Gesuch; Verfahren; Urteil; Bewilligung; Beschwerde; Anspruch; Forderungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.110 (AG.2020.526)Rechtsverweigerungsbeschwerde Beschwerde; Beschwerdeführerin; Schuldig; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Veruntreuung; Strafbefehl; Beschuldigten; Anklage; Rechnung; Verfahren; Gemäss; Anvertraut; Werden; Vorliegend; Basel-Stadt; Darlehen; Vorliegende; Worden; Einstellung; Kommentar; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Leistungen; Tatbestand; Misswirtschaft; Gelder; Sachverhalt; Dieser; Kunden
BSSB.2018.51 (AG.2019.692)mehrfacher Betrug, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und VeruntreuungBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Wohnung; Werden; Betrug; Anklage; Hörgerät; Hörgeräte; Besondere; Vermögen; Arglistig; Tatbestand; Insbesondere; Betrugs; Worden; Entsprechend; Erfahren; Welche; Oktober; Objektiv; Veruntreuung; Bereits; Gegeben; Urteil; Nachteil; Umstände; Freiheitsstrafe; Hinweis; Stellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 17Art. 105 Abs. 1 lit. f und Art. 383 Abs. 1 StPO; durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren. Von einer Einziehung betroffene, selber nicht beschuldigte Personen nehmen am Strafverfahren als durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte und damit als andere Verfahrensbeteiligte im Sinne von Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO teil. Die Rechtsmittelinstanz darf von ihnen keine Sicherheitsleistung für allfällige Kosten und Entschädigungen verlangen. Art. 383 Abs. 1 StPO ist nicht analog anwendbar (E. 2). Privatkläger; Beschwerde; Verfahren; Sicherheit; Urteil; Kaution; Schuldig; Privatklägerschaft; Person; Beschuldigte; Sicherheitsleistung; Rechtsmittel; Kautionen; Verfahrensbeteiligte; AA; Verpflichtet; Beschwerdeführer; Berufung; Dispositivziff; Obergericht; Vermögenswerte; Frist; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Verfahren; Einziehung; Präsidialverfügung; Beantragten; Sinne
143 IV 297 (6B_841/2016)Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt (E. 1.4). Beschwerde; Beschwerdegegner; Fahrzeug; Mehrfachen; Dodge; Garage; Anvertraut; Veruntreuung; Leasingnehmer; Vorinstanz; Leasingnehmerin; Unrechtmässig; Leasinggeberin; Geschäftsführer; Aneignung; Faktisch; Schuldig; Hinweis; Verfügung; Angestellte; Fahrzeugs; überlassen; Freiheitsstrafe; Schuldspruch; Treugeber; Leasingvertrag; Rechtliche; Handelte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2022.2Kanton; Entscheid; Gerichtsstand; öffnen; Filter; Hinzufügen; Entscheide; Staatsanwaltschaft; Gesuch; BStGer; Gallen; Verfahren; Schwyz; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Beschwerde; Kantons; Verfahrensakten; Gesuchsteller; Zuständigkeit; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Akten; Konkludent; MwH; Gesetzlichen; Baumgartner; Gerichtsstands
SN.2021.23Bundes; Verfahrens; Partei; Bundesstrafgericht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Verfahrenssprache; Kammer; Beschwerde; Hauptverhandlung; Privatklägerschaft; Wiedererwägung; öffnen; Entscheide; Hinzufügen; Filter; Parteien; Wiedererwägungsgesuch; Rechtsbeistandschaft; Vorsitz; Deutsch; Praxis; Französisch; Vorsitzende; Gericht; StBOG; Parteivertreter; Eventualiter; Association; Vorsitzenden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Crameri Praxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
St. TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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