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Code pénal suisse (CPS)

Art. 138 CPS de 2020

Art. 138 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 138 1. Infractions contre le patrimoine / Abus de confiance

Abus de confiance

1. Celui qui, pour se procurer ou procurer à un tiers un enrichissement illégitime, se sera approprié une chose mobilière appartenant à autrui et qui lui avait été confiée,

celui qui, sans droit, aura employé à son profit ou au profit d’un tiers des valeurs patrimoniales qui lui avaient été confiées,

sera puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

L’abus de confiance commis au préjudice des proches ou des familiers ne sera poursuivi que sur plainte.

2. Si l’auteur a agi en qualité de membre d’une autorité, de fonctionnaire, de tuteur, de curateur, de gérant de fortunes ou dans l’exercice d’une profession, d’une industrie ou d’un commerce auquel les pouvoirs publics l’ont autorisé, la peine sera une peine privative de liberté de dix ans au plus ou une peine pécuniaire1.


1 Nouvelle expression selon le ch. II 1 al. 8 de la LF du 13 déc. 2002, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 3459; FF 1999 1787). Il a été tenu compte de cette mod. dans tout le Livre.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 138 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210518Veruntreuung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Recht; Beschuldigten; Privatkläger; Verteidigung; Urteil; Geldstrafe; Recht; Verfahren; Gericht; Verfahren; Amtlich; Beschwerde; Berufung; Amtliche; Sinne; Entschädigung; Bereich; Täter; Urkunde; Vorinstanzlich; Urkundenfälschung; Freiheit; Diesbezüglich; Amtlichen; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Veruntreuung
ZHLB180059ForderungBeklagten; Gericht; Berufung; Bezirksgericht; Verfahren; Entscheid; Rechtshängigkeit; Unentgeltliche; Klage; Streitgegenstand; Bundesgericht; Vorinstanz; Identität; Partei; Beschluss; Unentgeltlichen; Forderung; Parteien; Rechtspflege; Frist; Streitgegenstandes; Gesuch; Verfahren; Urteil; Bewilligung; Beschwerde; Anspruch; Forderungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.110 (AG.2020.526)Rechtsverweigerungsbeschwerde Beschwerde; Beschwerdeführerin; Schuldig; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Veruntreuung; Strafbefehl; Beschuldigten; Anklage; Rechnung; Verfahren; Gemäss; Anvertraut; Werden; Vorliegend; Basel-Stadt; Darlehen; Vorliegende; Worden; Einstellung; Kommentar; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Leistungen; Tatbestand; Misswirtschaft; Gelder; Sachverhalt; Dieser; Kunden
BSSB.2018.51 (AG.2019.692)mehrfacher Betrug, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und VeruntreuungBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Wohnung; Werden; Betrug; Anklage; Hörgerät; Hörgeräte; Besondere; Vermögen; Arglistig; Tatbestand; Insbesondere; Betrugs; Worden; Entsprechend; Erfahren; Welche; Oktober; Objektiv; Veruntreuung; Bereits; Gegeben; Urteil; Nachteil; Umstände; Freiheitsstrafe; Hinweis; Stellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 17Art. 105 Abs. 1 lit. f und Art. 383 Abs. 1 StPO; durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren. Von einer Einziehung betroffene, selber nicht beschuldigte Personen nehmen am Strafverfahren als durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte und damit als andere Verfahrensbeteiligte im Sinne von Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO teil. Die Rechtsmittelinstanz darf von ihnen keine Sicherheitsleistung für allfällige Kosten und Entschädigungen verlangen. Art. 383 Abs. 1 StPO ist nicht analog anwendbar (E. 2). Privatkläger; Beschwerde; Verfahren; Sicherheit; Urteil; Kaution; Schuldig; Privatklägerschaft; Person; Beschuldigte; Sicherheitsleistung; Rechtsmittel; Kautionen; Verfahrensbeteiligte; AA; Verpflichtet; Beschwerdeführer; Berufung; Dispositivziff; Obergericht; Vermögenswerte; Frist; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Verfahren; Einziehung; Präsidialverfügung; Beantragten; Sinne
143 IV 297 (6B_841/2016)Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt (E. 1.4). Beschwerde; Beschwerdegegner; Fahrzeug; Mehrfachen; Dodge; Garage; Anvertraut; Veruntreuung; Leasingnehmer; Vorinstanz; Leasingnehmerin; Unrechtmässig; Leasinggeberin; Geschäftsführer; Aneignung; Faktisch; Schuldig; Hinweis; Verfügung; Angestellte; Fahrzeugs; überlassen; Freiheitsstrafe; Schuldspruch; Treugeber; Leasingvertrag; Rechtliche; Handelte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2022.2Kanton; Entscheid; Gerichtsstand; öffnen; Filter; Hinzufügen; Entscheide; Staatsanwaltschaft; Gesuch; BStGer; Gallen; Verfahren; Schwyz; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Beschwerde; Kantons; Verfahrensakten; Gesuchsteller; Zuständigkeit; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Akten; Konkludent; MwH; Gesetzlichen; Baumgartner; Gerichtsstands
SN.2021.23Bundes; Verfahrens; Partei; Bundesstrafgericht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Verfahrenssprache; Kammer; Beschwerde; Hauptverhandlung; Privatklägerschaft; Wiedererwägung; öffnen; Entscheide; Hinzufügen; Filter; Parteien; Wiedererwägungsgesuch; Rechtsbeistandschaft; Vorsitz; Deutsch; Praxis; Französisch; Vorsitzende; Gericht; StBOG; Parteivertreter; Eventualiter; Association; Vorsitzenden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Crameri Praxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
St. TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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