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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 138 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 138 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190215Grundpfandverwertungsverfahren (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Beschwerdeführer; Betreibungsamt; Vorinstanz; Entscheid; Aufsicht; Grundstück; Recht; SchKG; Beschwerdeführerin; Aufsichtsbehörde; Verfahren; Steigerung; Grundstücke; Verfügung; Schätzung; Bundesgericht; Experte; Lastenverzeichnis; Kantonale; Experten; Beschwerdeverfahren; Versteigerung; Kammer; Erwägung; Erwägungen; Partei; Vorinstanzlichen; Obere
ZHPS180225Abweisung Begehren auf Aktualisierung und Anpassung der Schätzung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Schätzung; Schuldnerin; Beschwerde; Kammer; Betreibung; Verfahren; Betreibungsamt; Anpassung; Aktualisierung; Vorinstanz; SchKG; Gutachten; Grundstücke; Steigerung; Rechtskräftig; Verwertung; Rechtskräftige; Schätzwert; Gestaltungsplan; Pfändung; Verfügung; Sachverständige; Investoren; Gläubiger; Bundesgericht; Veränderungen; Neuschätzung; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 III 88Anfechtung eines Zuschlags; Publikation der Steigerung nach Art. 138 SchKG und Art. 29 Abs. 4 VZG. Die erste Steigerungspublikation nach Art. 138 SchKG ist eine Betreibungshandlung im Sinne von Art. 56 SchKG; die zweite gemäss Art. 29 Abs. 4 VZG ist eine bloss an die Gläubiger gerichtete Bekanntmachung, und der Schuldner hat kein schutzwürdiges Interesse, deren Modalitäten in Frage zu stellen; insbesondere kann er sich nicht beschweren, dass die 10tägige Frist zur Wiederholung der Steigerungspublikation nicht eingehalten und letztere während der Betreibungsferien vorgenommen worden ist. Betreibungs; Steigerung; SchKG; Bekanntmachung; Betreibungsferien; Schuldner; Publikation; Kantons; Wiederholung; Frist; Liegenschaft; Konkurs; Gläubiger; Rekurrent; Beschwerde; Kantonsgericht; Schuldbetreibung; Betreibungshandlung; Verwertung; Steigerungspublikation; Amtshandlung; Aufsichtsbehörde; Interesse; Tägige; Zuschlag; Versteigerung; Amtsblatt; Rekurs; Vorgenommen
113 III 17Anmeldungsfrist für die Ansprüche vor der Versteigerung der Liegenschaft (Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG und Art. 36 Abs. 1 VZG). Vom Grundsatz, dass es sich bei der Anmeldungsfrist von Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG um eine Verwirkungsfrist handelt, rechtfertigt sich keine Ausnahme, wenn der Pfandgläubiger irrtümlich eine zu niedrige Forderung eingegeben und diese erst nach Ablauf der Eingabefrist berichtigt hat (E. 2). Rechtswirkung der Bestreitung einer im Lastenverzeichnis eingetragenen Forderung (Art. 106 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Art. 140 SchKG sowie Art. 37 Abs. 2 VZG). Die Bestreitung einer im Lastenverzeichnis eingetragenen Forderung verhindert den Eintritt der Rechtskraft des Lastenverzeichnisses im Umfange der Bestreitung nur gegenüber dem Bestreitenden (E. 3).
Lastenverzeichnis; Recht; Forderung; Lastenverzeichnisses; Eingabe; SchKG; Eingabefrist; Bestreitung; Verwirkung; Betreibung; Rekurrentin; Nachträglich; Ansprüche; Pfandgläubiger; Berichtigt; Nachträgliche; Schuldner; Tragenen; Erwägung; Anmeldungsfrist; Betreibungsamt; Rechte; Angemeldeten; Verspätet; Vorschrift; Rechtfertige; Rechtsprechung; Grundsatz
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