E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on Private International Law (PILA)

Art. 138PILA from 2022

Art. 138 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 138

Claims arising out of damaging nuisances originating from immovable property are governed at the option of the injured party by the law of the state in which the property is located or by the law of the state in which the result occurred.

ebis. Nuclear incidents

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 138 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190100Vorsorgliche MassnahmenDaten; Person; Personen; Recht; Klage; Personendaten; Partei; Klagten; Beklagten; Gericht; übermitteln; Zuständigkeit; Massnahme; Verfügung; Vorsorglich; Urteil; Gesuch; Vorsorgliche; Bundesgericht; Verbot; Handlung; Parteien; Klägern; National; Liste; Klägers; Handelsgericht; Zweigniederlassung; Streitgegenständliche
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz