1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138–140 zutreffen, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen,
handelt er ohne Bereicherungsabsicht oder
handelt er zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen,
so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Veruntreuung >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210270 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Staatsanwaltschaft; Rechtlich; Recht; Rechtliche; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Bundesgerichts; Verfahren; Unentgeltliche; Bestellung; Partei; See/Oberland; Zivilrechtliche; Rechtspflege; Leistung; Urteil; Werden; Verhalten; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Verfügt; Mündlich; Verfahrens; Unrechtmässig; Aneignung; Erfüllt |
ZH | SB210309 | Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc. | Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Konkurs; Darlehen; Recht; Anklage; Konto; Berufung; Über; Sinne; Urteil; Recht; Verfahren; Punkt; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anwaltschaft; Ordner; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Asservat-Nr; Schwester; Zahlung; Mehrfache; Unrechtmässig; Positiv |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2017.154 (AG.2018.610) | Nichtanhandnahme (BGer 6B_1092/2018) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Preisverleihung; Worden; Schweiz; Gemäss; Werden; Nichtanhandnahme; Stiftung; Vermögen; Verfügung; Treffend; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafanzeige; Angefochten; Beschwerdegegnerschaft; Schweizerische; Erfolg; Niggli; Angefochtene; Verfahren; Unlauter; Führt; Oktober; Kosten; Geltend; Kulturpreis |
BS | BES.2017.105 (AG.2018.144) | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Schuldig; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschuldigten; Werden; Appellationsgericht; Falsche; Mittelbar; Prozess; Basel-Stadt; Vorliegend; Beanzeigte; Darauf; Verfahren; Bezüglich; Beschwerdeverfahren; Strafanzeige; Verfügung; Diebstahl; Strafgericht; Entscheid; Sodass; Nichtanhandnahme; Kosten; Gegenstand; Vorliegende; Schweiz; Geschützt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 297 (6B_841/2016) | Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt (E. 1.4). | Beschwerde; Beschwerdegegner; Fahrzeug; Mehrfachen; Dodge; Garage; Anvertraut; Veruntreuung; Leasingnehmer; Vorinstanz; Leasingnehmerin; Unrechtmässig; Leasinggeberin; Geschäftsführer; Aneignung; Faktisch; Schuldig; Hinweis; Verfügung; Angestellte; Fahrzeugs; überlassen; Freiheitsstrafe; Schuldspruch; Treugeber; Leasingvertrag; Rechtliche; Handelte |
134 IV 210 (6B_4/2008) | Erfordernis der Stoffgleichheit beim Betrug; Leasingvertrag. Beim Betrugstatbestand hat der Schaden als Vermögensnachteil der Bereicherung als Vermögensvorteil zu entsprechen (Prinzip der Stoffgleichheit; E. 5.3). Der Leasingnehmer, welcher das Leasingfahrzeug der Versicherungsgesellschaft, bei der er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, fälschlicherweise als gestohlen meldet, um sich hierdurch gegenüber dem Leasinggeber von seiner Verpflichtung zur Bezahlung der Leasingraten zu befreien, macht sich nicht des Betrugs gemäss Art. 146 StGB, sondern - allenfalls - der arglistigen Vermögensschädigung gemäss Art. 151 StGB schuldig (E. 5.4). | Beschwerde; Versicherung; Beschwerdeführer; Betrug; Vermögens; Bereicherung; Leasinggeber; Versicherungsgesellschaft; Betrugs; Recht; Stoffgleichheit; Arglistig; Schaden; Leasingraten; Schlüssel; Fahrzeug; Gestohlen; Schuldig; Vorinstanz; Diebstahl; Vermögensschädigung; Leasingfahrzeug; Sachen; Arglistigen; Urteil; Leasingvertrag; Kantons; Thurgau |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6074/2019 | Amtshilfe | Beschwerde; Informationen; Amtshilfe; Ersuchende; Führer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Behörde; Person; Recht; Ersuchenden; Staat; Amtshilfeersuchen; Urteil; Recht; Vorinstanz; Patienten; Verfahren; Übermittlung; CH-AT; Voraussichtlich; BVGer; StAhiG; Innerstaatliche; Beschwerdeführers; Erheblich; Akten; Zusammenhang; Personen |
A-6079/2019 | Amtshilfe | Beschwerde; Informationen; Ersuchende; Person; Amtshilfe; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Behörde; Recht; Ersuchenden; Urteil; Staat; Amtshilfeersuchen; Recht; Übermittlung; Vorinstanz; Patienten; CH-AT; Verfahren; Voraussichtlich; BVGer; StAhiG; Erheblich; Zusammenhang; Innerstaatliche; Werde; Ersuchte; Ersuchen; Sachverhalt |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2019.283 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Bundesanwalt; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Recht; Beschluss; Beschwerdeführerin; Verfahren; Bundesstrafgericht; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Bundesstrafgerichts; Anzeige; Verfahren; Berufungskammer; Rechtsanwälte; Nichtanhandnahmeverfügung; Ordner; Erhoben; Eingabe; Verfügte; Verfahrensakten; Abgewiesen; Lasche; Untersuchung; Erhobene; Triesen/FL; Gelangte; Beantragte |
SK.2015.53A | Widerruf | Schuldig; Bundes; Beschuldigte; Widerruf; Probezeit; Urteil; Gericht; Freiheit; Freiheitsstrafe; Bundesstrafgericht; Verfahren; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Bedingte; Verfahrens; Mehrfache; Kammer; Beschuldigten; Verteidigung; Falschen; Geldes; Vollzug; Betäubungsmittel; Beschwerde; Staat; Bern-Laupen; Verfahren; Amtlich; Untersuchungshaft; Begangen |
Autor | Kommentar | Jahr |
Trechsel, Crameri | Praxiskommentar zum StGB | 2013 |
Donatsch | Kommentar zum StGB | 2013 |