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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 137 StGB vom 2023

Art. 137 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 137

1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138–140 zutreffen, mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Wil­len zugekommen,

handelt er ohne Bereicherungsabsicht oder

handelt er zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen,

so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Veruntreuung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 137 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210270NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Staatsanwaltschaft; Rechtlich; Recht; Rechtliche; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Bundesgerichts; Verfahren; Unentgeltliche; Bestellung; Partei; See/Oberland; Zivilrechtliche; Rechtspflege; Leistung; Urteil; Werden; Verhalten; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Verfügt; Mündlich; Verfahrens; Unrechtmässig; Aneignung; Erfüllt
ZHSB210309Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Konkurs; Darlehen; Recht; Anklage; Konto; Berufung; Über; Sinne; Urteil; Recht; Verfahren; Punkt; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anwaltschaft; Ordner; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Asservat-Nr; Schwester; Zahlung; Mehrfache; Unrechtmässig; Positiv
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2017.154 (AG.2018.610)Nichtanhandnahme (BGer 6B_1092/2018)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Preisverleihung; Worden; Schweiz; Gemäss; Werden; Nichtanhandnahme; Stiftung; Vermögen; Verfügung; Treffend; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafanzeige; Angefochten; Beschwerdegegnerschaft; Schweizerische; Erfolg; Niggli; Angefochtene; Verfahren; Unlauter; Führt; Oktober; Kosten; Geltend; Kulturpreis
BSBES.2017.105 (AG.2018.144)NichtanhandnahmeBeschwerde; Schuldig; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschuldigten; Werden; Appellationsgericht; Falsche; Mittelbar; Prozess; Basel-Stadt; Vorliegend; Beanzeigte; Darauf; Verfahren; Bezüglich; Beschwerdeverfahren; Strafanzeige; Verfügung; Diebstahl; Strafgericht; Entscheid; Sodass; Nichtanhandnahme; Kosten; Gegenstand; Vorliegende; Schweiz; Geschützt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 297 (6B_841/2016)Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt (E. 1.4). Beschwerde; Beschwerdegegner; Fahrzeug; Mehrfachen; Dodge; Garage; Anvertraut; Veruntreuung; Leasingnehmer; Vorinstanz; Leasingnehmerin; Unrechtmässig; Leasinggeberin; Geschäftsführer; Aneignung; Faktisch; Schuldig; Hinweis; Verfügung; Angestellte; Fahrzeugs; überlassen; Freiheitsstrafe; Schuldspruch; Treugeber; Leasingvertrag; Rechtliche; Handelte
134 IV 210 (6B_4/2008)Erfordernis der Stoffgleichheit beim Betrug; Leasingvertrag. Beim Betrugstatbestand hat der Schaden als Vermögensnachteil der Bereicherung als Vermögensvorteil zu entsprechen (Prinzip der Stoffgleichheit; E. 5.3). Der Leasingnehmer, welcher das Leasingfahrzeug der Versicherungsgesellschaft, bei der er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, fälschlicherweise als gestohlen meldet, um sich hierdurch gegenüber dem Leasinggeber von seiner Verpflichtung zur Bezahlung der Leasingraten zu befreien, macht sich nicht des Betrugs gemäss Art. 146 StGB, sondern - allenfalls - der arglistigen Vermögensschädigung gemäss Art. 151 StGB schuldig (E. 5.4). Beschwerde; Versicherung; Beschwerdeführer; Betrug; Vermögens; Bereicherung; Leasinggeber; Versicherungsgesellschaft; Betrugs; Recht; Stoffgleichheit; Arglistig; Schaden; Leasingraten; Schlüssel; Fahrzeug; Gestohlen; Schuldig; Vorinstanz; Diebstahl; Vermögensschädigung; Leasingfahrzeug; Sachen; Arglistigen; Urteil; Leasingvertrag; Kantons; Thurgau

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6074/2019AmtshilfeBeschwerde; Informationen; Amtshilfe; Ersuchende; Führer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Behörde; Person; Recht; Ersuchenden; Staat; Amtshilfeersuchen; Urteil; Recht; Vorinstanz; Patienten; Verfahren; Übermittlung; CH-AT; Voraussichtlich; BVGer; StAhiG; Innerstaatliche; Beschwerdeführers; Erheblich; Akten; Zusammenhang; Personen
A-6079/2019AmtshilfeBeschwerde; Informationen; Ersuchende; Person; Amtshilfe; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Behörde; Recht; Ersuchenden; Urteil; Staat; Amtshilfeersuchen; Recht; Übermittlung; Vorinstanz; Patienten; CH-AT; Verfahren; Voraussichtlich; BVGer; StAhiG; Erheblich; Zusammenhang; Innerstaatliche; Werde; Ersuchte; Ersuchen; Sachverhalt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.283Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Bundesanwalt; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Recht; Beschluss; Beschwerdeführerin; Verfahren; Bundesstrafgericht; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Bundesstrafgerichts; Anzeige; Verfahren; Berufungskammer; Rechtsanwälte; Nichtanhandnahmeverfügung; Ordner; Erhoben; Eingabe; Verfügte; Verfahrensakten; Abgewiesen; Lasche; Untersuchung; Erhobene; Triesen/FL; Gelangte; Beantragte
SK.2015.53AWiderrufSchuldig; Bundes; Beschuldigte; Widerruf; Probezeit; Urteil; Gericht; Freiheit; Freiheitsstrafe; Bundesstrafgericht; Verfahren; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Bedingte; Verfahrens; Mehrfache; Kammer; Beschuldigten; Verteidigung; Falschen; Geldes; Vollzug; Betäubungsmittel; Beschwerde; Staat; Bern-Laupen; Verfahren; Amtlich; Untersuchungshaft; Begangen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, CrameriPraxiskommentar zum StGB2013
Donatsch Kommentar zum StGB2013
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