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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 137 CPS dal 2021

Art. 137 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 137

b232

1. Chiunque acquista, riceve in dono o in pegno, occulta o aiuta ad alienare una cosa che sa o deve presumere ottenuta da un terzo mediante un reato contro il patrimonio, è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria.

Il ricettatore è punito con la pena comminata al reato preliminare, se questa è più mite.

Ove il reato preliminare sia perseguibile solo a querela di parte, la ricettazione è punibile solo se la querela è stata sporta.

Nei casi poco gravi si applica una pena disciplinare.

2. Il colpevole è punito con una pena detentiva sino a dieci anni o con una pena pecuniaria non inferiore a 90 aliquote giornaliere se fa mestiere della ricettazione. …233

232 Nuovo testo giusta il n. II della LF del 17 giu. 1994, in vigore dal 1° gen. 1995 (RU 1994 2290; FF 1991 II 797).

233 Per. abrogato dal n. II 1 cpv. 25 della LF del 21 mar. 2003, con effetto dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3389; FF 1999 1669).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 137 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210270NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Staatsanwaltschaft; Rechtlich; Recht; Rechtliche; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Bundesgerichts; Verfahren; Unentgeltliche; Bestellung; Partei; See/Oberland; Zivilrechtliche; Rechtspflege; Leistung; Urteil; Werden; Verhalten; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Verfügt; Mündlich; Verfahrens; Unrechtmässig; Aneignung; Erfüllt
ZHSB210309Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Konkurs; Darlehen; Recht; Anklage; Konto; Berufung; Über; Sinne; Urteil; Recht; Verfahren; Punkt; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anwaltschaft; Ordner; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Asservat-Nr; Schwester; Zahlung; Mehrfache; Unrechtmässig; Positiv
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2017.154 (AG.2018.610)Nichtanhandnahme (BGer 6B_1092/2018)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Preisverleihung; Worden; Schweiz; Gemäss; Werden; Nichtanhandnahme; Stiftung; Vermögen; Verfügung; Treffend; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafanzeige; Angefochten; Beschwerdegegnerschaft; Schweizerische; Erfolg; Niggli; Angefochtene; Verfahren; Unlauter; Führt; Oktober; Kosten; Geltend; Kulturpreis
BSBES.2017.105 (AG.2018.144)NichtanhandnahmeBeschwerde; Schuldig; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschuldigten; Werden; Appellationsgericht; Falsche; Mittelbar; Prozess; Basel-Stadt; Vorliegend; Beanzeigte; Darauf; Verfahren; Bezüglich; Beschwerdeverfahren; Strafanzeige; Verfügung; Diebstahl; Strafgericht; Entscheid; Sodass; Nichtanhandnahme; Kosten; Gegenstand; Vorliegende; Schweiz; Geschützt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 297 (6B_841/2016)Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sache vom Verletzten oder von einem Dritten erhalten hat. Ein faktisches oder tatsächliches Vertrauensverhältnis genügt (E. 1.4). Beschwerde; Beschwerdegegner; Fahrzeug; Mehrfachen; Dodge; Garage; Anvertraut; Veruntreuung; Leasingnehmer; Vorinstanz; Leasingnehmerin; Unrechtmässig; Leasinggeberin; Geschäftsführer; Aneignung; Faktisch; Schuldig; Hinweis; Verfügung; Angestellte; Fahrzeugs; überlassen; Freiheitsstrafe; Schuldspruch; Treugeber; Leasingvertrag; Rechtliche; Handelte
134 IV 210 (6B_4/2008)Erfordernis der Stoffgleichheit beim Betrug; Leasingvertrag. Beim Betrugstatbestand hat der Schaden als Vermögensnachteil der Bereicherung als Vermögensvorteil zu entsprechen (Prinzip der Stoffgleichheit; E. 5.3). Der Leasingnehmer, welcher das Leasingfahrzeug der Versicherungsgesellschaft, bei der er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, fälschlicherweise als gestohlen meldet, um sich hierdurch gegenüber dem Leasinggeber von seiner Verpflichtung zur Bezahlung der Leasingraten zu befreien, macht sich nicht des Betrugs gemäss Art. 146 StGB, sondern - allenfalls - der arglistigen Vermögensschädigung gemäss Art. 151 StGB schuldig (E. 5.4). Beschwerde; Versicherung; Beschwerdeführer; Betrug; Vermögens; Bereicherung; Leasinggeber; Versicherungsgesellschaft; Betrugs; Recht; Stoffgleichheit; Arglistig; Schaden; Leasingraten; Schlüssel; Fahrzeug; Gestohlen; Schuldig; Vorinstanz; Diebstahl; Vermögensschädigung; Leasingfahrzeug; Sachen; Arglistigen; Urteil; Leasingvertrag; Kantons; Thurgau

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6074/2019AmtshilfeBeschwerde; Informationen; Amtshilfe; Ersuchende; Führer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Behörde; Person; Recht; Ersuchenden; Staat; Amtshilfeersuchen; Urteil; Recht; Vorinstanz; Patienten; Verfahren; Übermittlung; CH-AT; Voraussichtlich; BVGer; StAhiG; Innerstaatliche; Beschwerdeführers; Erheblich; Akten; Zusammenhang; Personen
A-6079/2019AmtshilfeBeschwerde; Informationen; Ersuchende; Person; Amtshilfe; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Behörde; Recht; Ersuchenden; Urteil; Staat; Amtshilfeersuchen; Recht; Übermittlung; Vorinstanz; Patienten; CH-AT; Verfahren; Voraussichtlich; BVGer; StAhiG; Erheblich; Zusammenhang; Innerstaatliche; Werde; Ersuchte; Ersuchen; Sachverhalt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.283Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Bundesanwalt; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Recht; Beschluss; Beschwerdeführerin; Verfahren; Bundesstrafgericht; Nichtanhandnahme; Verfahrens; Bundesstrafgerichts; Anzeige; Verfahren; Berufungskammer; Rechtsanwälte; Nichtanhandnahmeverfügung; Ordner; Erhoben; Eingabe; Verfügte; Verfahrensakten; Abgewiesen; Lasche; Untersuchung; Erhobene; Triesen/FL; Gelangte; Beantragte
SK.2015.53AWiderrufSchuldig; Bundes; Beschuldigte; Widerruf; Probezeit; Urteil; Gericht; Freiheit; Freiheitsstrafe; Bundesstrafgericht; Verfahren; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Bedingte; Verfahrens; Mehrfache; Kammer; Beschuldigten; Verteidigung; Falschen; Geldes; Vollzug; Betäubungsmittel; Beschwerde; Staat; Bern-Laupen; Verfahren; Amtlich; Untersuchungshaft; Begangen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, CrameriPraxiskommentar zum StGB2013
Donatsch Kommentar zum StGB2013
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