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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 137 LDIP dal 2022

Art. 137 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 137

1 Le pretese derivanti da ostacoli alla concorrenza sono regolate dal diritto dello Stato sul cui mercato il danneggiato è diretta­mente col­pito.

2 Le pretese derivanti da ostacoli alla concorrenza, se regolate da un diritto straniero, possono essere soddisfatte in Svizzera soltanto nella misura prevista in simili casi dal diritto svizzero.

e. Immissioni >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 137 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLK110002Urheberrecht und UWGKlagt; Klagten; Beklagten; Recht; Recht; Möbel; Schweiz; Urheber; Gesellschaft; Geschäft; Urheberrecht; Rechtlich; -Möbel; Modell; Möbeln; Rechtliche; Schweizer; Gewinn; Urteil; Käufe; Italienische; Verkauf; Schutz; Ständig; Nachahmung; Käufer; Gericht; Lizenz

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 175 (4A_417/2017)Feststellungsinteresse bei einer negativen Feststellungsklage im Geltungsbereich des Lugano-Übereinkommens (LugÜ). Das Rechtsschutzinteresse wird im LugÜ nicht geregelt, es bestimmt sich nach Landesrecht (E. 3). Als Prozessvoraussetzung ist das Feststellungsinteresse dem Prozessrecht zuzuordnen und untersteht der lex fori (E. 4). Offenlassung, ob das effet-utile-Prinzip ausserhalb des Regelungsbereichs des LugÜ bei der Auslegung nationalen Rechts zu berücksichtigen ist (E. 5.1). Im internationalen Verhältnis ist das Interesse des Feststellungsklägers, bei bevorstehendem Gerichtsverfahren einen ihm genehmen Gerichtsstand zu sichern, als genügendes Rechtsschutzinteresse zu qualifizieren (E. 5.2-5.4). Feststellung; Recht; LugÜ; Feststellungsklage; Negative; Feststellungsinteresse; Nationale; Klage; Beschwerde; Gericht; Interesse; Negativen; Urteil; International; Leistungs; Rechtsprechung; Verfahren; Internationale; Schweiz; Klagen; Bundesgericht; Zivil; Rechtsschutz; Internationalen; Rechtsschutzinteresse; Übereinkommen; Feststellungsklagen; Beschwerdeführerin; Verhältnis; Aufl
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