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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 136 CPC dal 2022

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Art. 136

Documenti soggetti a notificazione

Il tribunale notifica alle persone interessate segnatamente:

a.
le citazioni;
b.
le proprie ordinanze e decisioni;
c.
gli atti scritti della controparte.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 136 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220201Betreibungen Nrn. ... und ... usw.Beschwerde; Recht; Betreibung; Beschwerdeführerin; Betreibungs; Entscheid; Betreibungsamt; Festzustellen; Person; SchKG; Sinne; Angefochten; D-U-N-S; Angefochtene; Partei; Hoheitlichen; Zustellung; Kreis; Rechtssicherheit; Vorinstanz; Gültig; Rechtsform; Verfahren; Befugnisse; Kanton; Betreibungen; Parteien; Begründung; Angefochtenen; Mängel
ZHRU220032Rechtsverweigerung im Verfahren Forderung aus Kaufvertrag / Wandelung / KonsumentenschutzBeschwerde; Beklagten; Urteil; Urteilsvorschlag; Vorinstanz; Zustellung; Rechtsverweigerung; Rechtsanwalt; Partei; Zugestellt; Entscheid; Verfahren; Vertreten; Urteilsvorschlags; Vorladung; Vorinstanzliche; Vertretung; Kantons; Bundesgericht; Gelangt; E-Mail; Friedensrichteramt; Eingabe; Vorinstanzlichen; Nebenakten; Beschwerdeverfahren; Gericht; Urkunde; Adressat; Vertretene
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.9Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts / UnterbringungBeschwerde; Entscheid; Kindsmutter; Kindsvater; Aufenthalt; Kindes; Eltern; Beiständin; Mutter; Vater; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Verwaltungsgericht; Antrag; Familie; Situation; Massnahme; Beschwerdeführerin; Platzierung; Entzug; Begründet; Mandatsperson; Verfahren; Unterbringung; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Kinder; Aufgabe; Superprovisorisch; Tessin; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein
SGB 2013/263, B 2014/75Entscheid Verfahren, Legitimation der Gemeinde zur Anfechtung des kantonalen Richtplans.Planungsrecht, Weilerzone, Art. 33 RPV und Art. 16bis BauG.Die Gemeinde ist zur direkten Anfechtung des Erlasses einer Richtplananpassung berechtigt, welche ihre Gemeindeautonomie berührt (E. 2.3.1).Die Kleinsiedlung A. tritt wegen Gebäudeabständen von bis zu 70 m nicht als geschlossene Einheit in Erscheinung. Die Aufnahme als Kleinsiedlung in den kantonalen Richtplan wurde zu Recht verneint (E. 4.2).Die Ausscheidung einer Weilerzone ohne Richtplaneintrag ist unzulässig (E. 4.3), (Verwaltungsgericht, B 2013/263 und B 2014/75). Beschwerde; Weiler; Richtplan; Beschwerdeführerin; Regierung; Gemeinde; Beschluss; Recht; Weilerzone; Kleinsiedlung; Verwaltung; Vorinstanz; Gallen; Rekurs; Berneck; Verwaltungsgericht; Kanton; Gebäude; Gebiet; Entscheid; Rechtsmittel; Richtplananpassung; Kantons; A" Zonen; Bundes; Verfahren; Frist; Gericht; Beschwerdegegner
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