1. Wer sich in einem Gastgewerbebetrieb beherbergen, Speisen oder Getränke vorsetzen lässt oder andere Dienstleistungen beansprucht und den Betriebsinhaber um die Bezahlung prellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
224 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 13. Juni 1941, in Kraft seit 1. Jan. 1942 (AS 57 1269; BBl 1940 997). Fassung gemäss Ziff. II des BG vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2290; BBl 1991 II 969).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB160507 | Schwere Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Bambus; Augen; Urteil; Privatklägers; Pfeffer; Vorinstanz; Pfefferspray; Aussage; Verletzung; Genugtuung; Angriff; Schwere; Staatsanwalt; Anklage; Aussagen; Recht; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Bambusstab; Gungen; Beruf; Schlagen; Zeuge |
ZH | SB160336 | Einfache Körperverletzung etc. | Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägers; Aussage; Aussagen; Berufung; Vorinstanz; Verletzung; Entscheid; Anklage; Schilderte; Inkriminierte; Geschildert; Urteil; Vorfall; Geschilderte; Erwägungen; Berufungsverfahren; Inkriminierten; Zutreffend; Vorinstanzliche; Entschädigung; Beschwerde; Faust; Glaubhaft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2017.133 (AG.2019.332) | Vergehen nach Art. 19bis BetmG, Strafzumessung (BGer 6B_687/2019 vom 9. September 2019) | Berufung; Berufungskläger; Strafe; Privatkläger; Urteil; Cannabis; Januar; Bedingt; Sexuelle; Verfahren; Januar; Betäubungsmittel; Angebot; Strafe; Bedingte; Widerhandlung; Freiheitsstrafe; Werden; Täter; Geldstrafe; Konsum; Gemäss; Stellt; Basel-Stadt; Vorinstanz; Handlungen; Welche; Berufungsverhandlung; Ergehen; Subjektive |
Autor | Kommentar | Jahr |
SCHMID | Praxiskommentar Schweizerische Strafprozessordnung | 2013 |