E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Der Art. 136 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 136 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180034Grundstückversteigerung / Zahlungsverzug des Ersteigerers / Rechtsverweigerung / Rechtsverzögerung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Zahlung; Recht; Betreibungsamt; SchKG; Grundbuch; Zuschlag; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Zahlungsversprechen; Steigerungsbedingungen; Eigentum; Zuschlags; Betrag; Bundesgericht; Grundbuchanmeldung; Abrechnung; Zuschlagspreis; Zahlungsverzug; Ersteigerer; Eigentumsübertragung; Steigerungszuschlag; Urteil; Betreibungsamtes; Entscheid; Rechtsverweigerung; Rechtsverzögerung; Unwiderrufliche; Grundstück
ZHLF180010Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichtes Audienz des Bezirksgerichtes Zürich vom 5. Januar 2018 (ER170261)Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Gesuch; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Betreibung; Grundstück; Eigentümer; Betreibungsamt; Entscheid; Beschwerde; Partei; Eigentümerin; Berufungsbeklagten; Zahlungsverzug; Eigentums; Verfahren; Ersteigerer; Tatsachen; Ausstand; Zahlungsfrist; Verfügung; Irksgericht; Sachverhalt; Bundesgericht; Gericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 III 26Anfechtung eines Zuschlags (Art. 136bis SchKG); Minimalfrist für die Publikation der zweiten Versteigerung (Art. 138 SchKG). Muss eine bereits angesetzte Versteigerung verschoben werden, so ist der neue Termin rechtzeitig bekanntzugeben, damit ein bestmöglicher Verwertungserlös erzielt werden kann; eine Minimalfrist für die Publikation der Versteigerung gibt es in einem solchen Falle jedoch nicht. Versteigerung; Schuldbetreibung; SchKG; Betreibung; Zuschlag; Betreibungsamt; Verschoben; Versteigerungstermin; Publikation; Minimalfrist; Verwertung; Zuschlags; Liegenschaft; Rekurs; Schuldbetreibungs; Rekurrentin; Interesse; Konkurs; Urteil; Bekanntzugeben; Erwägungen; AMONN; Zeitpunkt; Aufhebung; Vierzehn; Steigerungspublikation; Aufsichtsbehörde; Fest; Erfolgen; Lastenverzeichnis
118 III 52Zuschlag eines Grundstücks an der Steigerung (Art. 258 SchK, Art. 60 VZG). Das letzte und höchste Angebot muss vom Gantleiter dreimal ausgerufen werden. Folgt auf den dritten Ausruf nicht unverzüglich ein weiteres Angebot, so hat der letzte Bieter - sofern er die Steigerungsbedingungen erfüllt - Anspruch auf den Zuschlag.
Angebot; Ausruf; Steigerung; Zuschlag; Schwyz; Rekurrentin; Dreimal; Kantonalbank; Steigerungsbedingungen; Gantleiter; Ausgerufen; Suter; Entscheid; Möbel; Bieter; Zugeschlagen; Geboten; Aufsichtsbehörde; Barzahlung; Beschwerde; Angebote; Dritten; Worte; Kantons; Verfahren; Bieter; Gelegenheit; Höhe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kurt Stöckli, Pablo DucBasler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuld- betreibung und Konkurs I2010
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz