119 III 26 | Anfechtung eines Zuschlags (Art. 136bis SchKG); Minimalfrist für die Publikation der zweiten Versteigerung (Art. 138 SchKG). Muss eine bereits angesetzte Versteigerung verschoben werden, so ist der neue Termin rechtzeitig bekanntzugeben, damit ein bestmöglicher Verwertungserlös erzielt werden kann; eine Minimalfrist für die Publikation der Versteigerung gibt es in einem solchen Falle jedoch nicht. | Versteigerung; Schuldbetreibung; SchKG; Betreibung; Zuschlag; Betreibungsamt; Verschoben; Versteigerungstermin; Publikation; Minimalfrist; Verwertung; Zuschlags; Liegenschaft; Rekurs; Schuldbetreibungs; Rekurrentin; Interesse; Konkurs; Urteil; Bekanntzugeben; Erwägungen; AMONN; Zeitpunkt; Aufhebung; Vierzehn; Steigerungspublikation; Aufsichtsbehörde; Fest; Erfolgen; Lastenverzeichnis |
118 III 52 | Zuschlag eines Grundstücks an der Steigerung (Art. 258 SchK, Art. 60 VZG). Das letzte und höchste Angebot muss vom Gantleiter dreimal ausgerufen werden. Folgt auf den dritten Ausruf nicht unverzüglich ein weiteres Angebot, so hat der letzte Bieter - sofern er die Steigerungsbedingungen erfüllt - Anspruch auf den Zuschlag.
| Angebot; Ausruf; Steigerung; Zuschlag; Schwyz; Rekurrentin; Dreimal; Kantonalbank; Steigerungsbedingungen; Gantleiter; Ausgerufen; Suter; Entscheid; Möbel; Bieter; Zugeschlagen; Geboten; Aufsichtsbehörde; Barzahlung; Beschwerde; Angebote; Dritten; Worte; Kantons; Verfahren; Bieter; Gelegenheit; Höhe |