1 Die amtliche Verteidigung wird nach dem Anwaltstarif des Bundes oder desjenigen Kantons entschädigt, in dem das Strafverfahren geführt wurde.
2 Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legen die Entschädigung am Ende des Verfahrens fest.
3 Gegen den Entschädigungsentscheid kann die amtliche Verteidigung Beschwerde führen:
4 Wird die beschuldigte Person zu den Verfahrenskosten verurteilt, so ist sie, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, verpflichtet:
5 Der Anspruch des Bundes oder des Kantons verjährt in 10 Jahren nach Rechtskraft des Entscheides.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220035 | Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Schweiz; Landesverweis; Landesverweisung; Urteil; Asservat-Nr; Kosovo; Berufung; Interesse; Ehefrau; Verteidigung; Interessen; Gericht; Verfahren; Amtlich; Recht; Anordnung; Arbeite; Arbeit; Sinne; Familie; Amtliche; Vorinstanz; Urteils; Härtefall; Staatsanwaltschaft |
ZH | SB200437 | Versuchte schwere Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Ambulant; Ambulante; Stationär; Stationäre; Freiheit; Gutachten; Sinne; Privatkläger; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Schwere; Amtlich; Ambulanten; Kokain; Anordnung; Amtliche; Delikt; Erscheint; Verteidigung; Anzuordnen; Therapeutische; Gutachter |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VW190009 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchsteller; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Obergerichts; Inkasso; Kanton; Zentrale; Mittellosigkeit; Forderung; Rekurs; Inkassostelle; Schuld; Entscheid; Verfahren; Kantons; Finanziell; Zeitpunkt; Verwaltungskommission; Schulden; Verhältnisse; Dauernde; Finanzielle; Interesse; Betreibbar; Geldstrafe; Gesuchstellers |
ZH | VW190004 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Inkasso; Obergericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahrens; Obergerichts; Erlass; Rekurs; Kostenerlass; Recht; Verwaltungskommission; Kanton; Entscheid; Forderung; Kantons; Erlassgesuch; Gerichtlich; Einstweilen; Nachzahlung; Partei; Rekurskommission; Zeitpunkt; Verfahrenskosten; Unentgeltliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 90 (6B_369/2018) | Art. 135 Abs. 4 StPO; im Falle eines Freispruchs der beschuldigten Person ist die Privatklägerschaft mangels gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet, dem Staat die Entschädigung der amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen. Gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO kann ausschliesslich die zu den Verfahrenskosten verurteilte beschuldigte Person zur Rückzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung verpflichtet werden. Mangels einer geeigneten gesetzlichen Grundlage besteht bei einem (vollständigen oder teilweisen) Freispruch der beschuldigten Person keine entsprechende Rückzahlungspflicht der Privatklägerschaft. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung ist in diesem Fall vom Staat zu tragen (E. 5). | Frais; Consid; Procédure; Appel; Canton; Pénal; Jugement; Arrêt; Pénale; Condamné; Partie; D'appel; Défense; D'office; Indemnité; Cantonal; Charge; Plaignant; Recours; Toute; Quart; Neuchâtel; Prévenu; Concurrence; Recourant; Plaignante; Tribunal; Décembre; Trois; Qu'il |
143 IV 453 (6B_1252/2016) | Art. 135 Abs. 1 und 138 Abs. 1 StPO; Entschädigung der amtlichen Verteidigung und des unentgeltlichen Rechtsbeistands für die Privatklägerschaft. Die Festsetzung des Honorars im Rahmen einer Pauschale ist zulässig. Bei Honorarpauschalen wird der effektive Zeitaufwand lediglich im Rahmen des Tarifansatzes berücksichtigt (Bestätigung der Rechtsprechung von BGE 141 I 124; E. 2.5). | Honorar; Beschwerde; Entschädigung; Urteil; Beschwerdeführer; Aufwand; Hinweis; Verhältnisse; Vorinstanz; Unentgeltliche; Pauschale; Amtlich; Verfahren; Zeitaufwand; Stunden; Pauschalen; Pauschale; Bemühungen; Honorarnote; Tarif; Pauschalbetrag; Rechtsanwalt; Kantons; Amtliche; Obergericht; Honorarpauschalen; Privatkläger; Entscheid; Stundenansatz; Mehrwertsteuer |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2022.180, RR.2022.181 | Schuldig; Verfahren; Bundes; Verteidigung; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Beschuldigte; Selig; Entschädigung; Stunden; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Auslagen; Verfahrens; Aufwendungen; Rechtsanwalt; Staat; Jeker; Gericht; Konrad; Erstinstanzlich; Verteidiger; Kammer; Stundenansatz; Erstinstanzliche; Aufwand; Amtlichen | |
BH.2023.8, BP.2023.48 | Berufung; Bundes; Kammer; Urteil; Verfahren; Amtlich; Beschuldigte; Bundesstrafgerichts; Amtliche; Partei; BStKR; Berufungskammer; Begründete; StGB; Gericht; Urteils; Rechtsmittel; Berufungserklärung; Beschwerde; Bundesgericht; Sprengstoffe; Giftige; Frist; Honorar; Berufungsverfahren; Beschuldigten; Berufungsgericht; Mehrfache; Bundesanwaltschaft |
Autor | Kommentar | Jahr |
Viktor Lieber | Kommentar zur Schwei- zerischen Strafprozessordnung [StPO] | 2014 |
Lieber | Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung | 2014 |