Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Der Art. 135 StPO wurde aufgehoben bzw. ist im Jahr 2021 nicht mehr enthalten.
Art. 135 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210325 | Mehrfache Pornografie etc. | Schuldig; Beschuldigte; Asservat-Nr; Computer; Datenträger; Rechts; Beschuldigten; Berufung; Tätigkeit; Kosten; Amtlich; Staatsanwalt; Amtliche; Staatsanwaltschaft; Zürich; Urteil; Verteidigung; Vorinstanz; Tätigkeitsverbot; Rechtskraft; Gericht; Computer; SanDisk; Pornografie; Mehrfache; Berufungsverfahren; Gemäss; Welche; Kantons |
ZH | SB210214 | Mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Schuldig; Beschuldigte; Suchung; Beschuldigten; Hausdurchsuchung; Verteidigung; Vorinstanz; Urteil; Berufung; Kosten; Amtlich; Amtliche; Januar; Bungsmittel; Gericht; Stellt; Staatsanwaltschaft; Treffen; Aussage; Verfahren; Polizei; Betäubungsmittel; Räumlichkeit; Zeitpunkt; Geldstrafe; Weitere; Lagernummer |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VW190009 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchsteller; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Obergerichts; Inkasso; Kanton; Zentrale; Mittellosigkeit; Forderung; Rekurs; Inkassostelle; Schuld; Entscheid; Verfahren; Kantons; Finanziell; Zeitpunkt; Verwaltungskommission; Schulden; Verhältnisse; Dauernde; Finanzielle; Interesse; Betreibbar; Geldstrafe; Gesuchstellers |
ZH | VW190004 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Inkasso; Obergericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahrens; Obergerichts; Erlass; Rekurs; Kostenerlass; Recht; Verwaltungskommission; Kanton; Entscheid; Forderung; Kantons; Erlassgesuch; Gerichtlich; Einstweilen; Nachzahlung; Partei; Rekurskommission; Zeitpunkt; Verfahrenskosten; Unentgeltliche |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 90 (6B_369/2018) | Art. 135 Abs. 4 StPO; im Falle eines Freispruchs der beschuldigten Person ist die Privatklägerschaft mangels gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet, dem Staat die Entschädigung der amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen. Gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO kann ausschliesslich die zu den Verfahrenskosten verurteilte beschuldigte Person zur Rückzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung verpflichtet werden. Mangels einer geeigneten gesetzlichen Grundlage besteht bei einem (vollständigen oder teilweisen) Freispruch der beschuldigten Person keine entsprechende Rückzahlungspflicht der Privatklägerschaft. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung ist in diesem Fall vom Staat zu tragen (E. 5). | Frais; Consid; Procédure; Appel; Canton; Pénal; Jugement; Arrêt; Pénale; Condamné; Partie; D'appel; Défense; D'office; Indemnité; Cantonal; Charge; Plaignant; Recours; Toute; Quart; Neuchâtel; Prévenu; Concurrence; Recourant; Plaignante; Tribunal; Décembre; Trois; Qu'il |
143 IV 453 (6B_1252/2016) | Art. 135 Abs. 1 und 138 Abs. 1 StPO; Entschädigung der amtlichen Verteidigung und des unentgeltlichen Rechtsbeistands für die Privatklägerschaft. Die Festsetzung des Honorars im Rahmen einer Pauschale ist zulässig. Bei Honorarpauschalen wird der effektive Zeitaufwand lediglich im Rahmen des Tarifansatzes berücksichtigt (Bestätigung der Rechtsprechung von BGE 141 I 124; E. 2.5). | Honorar; Beschwerde; Entschädigung; Urteil; Beschwerdeführer; Aufwand; Hinweis; Verhältnisse; Vorinstanz; Unentgeltliche; Pauschale; Amtlich; Verfahren; Zeitaufwand; Stunden; Pauschalen; Pauschale; Bemühungen; Honorarnote; Tarif; Pauschalbetrag; Rechtsanwalt; Kantons; Amtliche; Obergericht; Honorarpauschalen; Privatkläger; Entscheid; Stundenansatz; Mehrwertsteuer |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2021.153A | | Bundes; Beschwer; Beschwerde; Bundesanwaltschaft; Entschädigung; Kammer; Filter; Hinzufügen; öffnen; Rechtsanwalt; Luginbühl; Entscheid; Verfahren; Amtliche; Entscheide; BStGer; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Verteidigung; Beschwerdekammer; Vertreten; Dispositiv-Ziffer; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Staat; Urteil; Amtlichen; Höhe; Eidgenossenschaft |
SK.2021.55 | | Kammer; Entscheid; Bundesanwaltschaft; Amtliche; Verteidigung; Urteil; Gesuch; Verfahren; Bundesstrafgericht; Amtlichen; Entscheide; Urteilsvollzug; Ratenzahlung; Beschwerde; Vollzug; öffnen; Rückerstattung; Bundesanwaltschaft; Hinzufügen; Filter; Schriftlich; BStGer; Verfahrenskosten; Behörde; Bundesstrafgerichts; Entschädigung; Situation; Tribunal; Vollzugsbehörde |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Lieber | Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung | 2014 |
Viktor Lieber | Kommentar zur Schwei- zerischen Strafprozessordnung [StPO] | 2014 |