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Obligationenrecht (OR)

Art. 135 OR vom 2021

Art. 135 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 135

Die Verjährung wird unterbrochen:

1.
durch Anerkennung der Forderung von seiten des Schuldners, namentlich auch durch Zins- und Abschlagszahlungen, Pfand- und Bürgschaftsbestellung;
2.56
durch Schuldbetreibung, durch Schlichtungsgesuch, durch Klage oder Einrede vor einem staatlichen Gericht oder einem Schiedsgericht sowie durch Eingabe im Konkurs.

56 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 5 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

2. Wirkung der Unterbrechung unter Mitverpflichteten>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 135 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB170047Negative FeststellungsklageBerufung; Beklagten; Recht; Betreibung; Vorinstanz; Klägers; Forderung; Feststellung; Verfahren; Partei; Verjährung; Verfahren; Fungsverfahren; Entscheid; Berufungsverfahren; Interesse; Beweis; Noven; Gericht; Vorbringen; Feststellungsklage; Behauptung; Anspruch; Parteien; Frist; Schuldner; Negative
ZHPP150045Nachforderung von Kosten.Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Gericht; Rückforderung; Entscheid; ZPO/ZH; Gesuch; Unentgeltliche; Vorinstanz; Nachzahlung; Rechtspflege; Meilen; Kanton; Inkassostelle; Verfahrens; Bezirksgericht; Wirtschaftlich; Partei; Gewährung; Nachforderung; Unentgeltlichen; Wirtschaftliche; Verpflichtet; Rechtsmittel; Verfügung; Gerichte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2014/6Entscheid Art. 41 Abs. 1 BVG: Die neue Regelung, dass das Rentenstammrecht unverjährbar ist, gilt nicht für die vor Inkrafttreten des neuen Art. 41 Abs. 1 BVG am 1. Januar 2005 bereits verjährten Ansprüche auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2015, BV 2014/6).Präsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Lisbeth Mattle Frei undMiriam Lendfers; Gerichtsschreiber Markus JakobEntscheid vom 13. Mai 2015in SachenA. , Kläger,vertreten durch B. , gegenPensionskasse C. ,Beklagte,vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Hermann Walser, Paulstrasse 5, Rente; Pensionskasse; Verjährung; Klägers; Invalidenrente; Rentenstammrecht; Leistung; Verjährt; Berufliche; Klage; Recht; Anspruch; Vorsorge; Zeitpunkt; Forderung; Rentenansprüche; Invalidenversicherung; Invaliditätsauslösende;Ansprüche; Reglement; Beruflichen; AArt; Beklagten; Ereignis; Invalidität; Begründung; Leistungspflicht; Wäre; Ansicht
SGAHV 2006/29, KZL 2007/2Entscheid Art. 52 AHVG. Schadenersatzprozess. Kenntnisnahme des Schadens und Beginn des Fristenlaufs der zweijährigen Verjährungsfrist von Art. 52 Abs. 3 AHVG (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. September 2007, AHV 2006/29 und KZL 2007/2). Beschwerde; Schaden; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Schadenersatz; Gesellschaft; Ausgleichskasse; Einsprache; Beiträge; Pfändung; Deklarierte; Organ; Betreibung; Schadenersatzforderung; Bezahlt; Beschwerdeführern; Recht; Löhne; Lohnsumme; Konkurs; Verfahren; Realisiert; Tätigt; Pfändungsverlustschein; Zahlungen; Verfügung; Arbeitgeber; Beschwerdeführerin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 54 (4A_298/2021)
Regeste
Art. 84 Abs. 1 und Art. 135 Ziff. 2 OR ; Forderung in Euro; Unterbrechung der Verjährung durch ein Schlichtungsgesuch, worin die Forderung in Schweizer Franken beziffert ist. Hinweis auf die Rechtsprechung bezüglich der Währung, in der der Gläubiger seine Rechtsbegehren formulieren muss (E. 5).
Consid; Conclusions; Créance; Prescription; Suisse; Libellé; Suisses; Francs; Action; Euros; Libellée; Demande; Suite; Conciliation; Arrêt; Requête; Créancier; Délai; Monnaie; D'une; Première; Libellées; Procédure; Poursuit; Même; Elles; Droit; été; être; Poursuite
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Beschwerde; Instanz; Rechtsstreit; Befasste; Beginnt; Klage; Befassten; Urteil; Rechtsmittel; Entscheid; Abschluss; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Forderung; Rechtskraft; Abgeschlossen; Endentscheid; Verjährungsfrist; Revision; Verfahren; Beschwerdeführerin; Berufung; Rechtshängigkeit; Rechtsstreits; Verfahrens; Formell; Verjährungsrecht; Verjähren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4681/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Betreibung; Beitrags; Verzugszins; Verfügung; Recht; Bundes; Mahnung; Beiträge; Forderung; Betrag; Höhe; Treibungsbegehren; Betreibungsbegehren; Urteil; Auffangeinrichtung; Schulde; Zahlung; Bundesverwaltungsgericht; Verjährung; Angefochtene; Gebühren; Erhob; Schuldet; Partei; Verzugszinsen; Geschuldet; Rechnung
A-349/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Anschluss; Beschwerdeführerin; Auffangeinrichtung; Schlussverfügung; Recht; Arbeitgeber; Anschlussverfügung; Bundes; Verfügung; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Urteil; Verjährung; Bundesverwaltungsgericht; Vorsorge; Frist; BVGer; Beitragsforderung; Forderung; Partei; Verfahren; Eröffnung; Beiträge; Entscheid; Zeitpunkt; Verjährt; Beitragsforderungen; Beitragsverfügung
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