Chiunque prende parte ad un’aggressione, a danno di una o più persone, che ha per conseguenza la morte o la lesione di un aggredito o di un terzo, è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria176.
175 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 23 giu. 1989, in vigore dal 1° gen. 1990 (RU 1989 2449; FF 1985 II 901).
176 Nuova espr. giusta il n. II 1 cpv. 6 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669). Di detta mod. é tenuto conto in tutto il presente Libro.
Rappresentazione di atti di cruda violenza >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220168 | Angriff | Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Sinne; Urteil; Recht; Vorinstanz; Amtlich; Geschädigte; Aufgr; Amtliche; Gruppe; Gericht; Raufhandel; Täter; Angriff; Freiheitsstrafe; FCZ-Fan; Anklage; Leverkusen; FCZ-Fans; Verfahren; Körperlich; Objektiv; Geschädigten; Untersuchung |
ZH | SB220051 | Mehrfache Drohung etc. | Schuld; Schuldig; Digte; Beschuldigte; Gerin; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Schlag; Schlage; Schlagen; Drohung; Tigung; Geschlagen; Urteil; Aussage; Vorinstanz; Wohnung; Berufung; Tigen; Schläge; Aussagen; Recht; Lichkeiten; Recht; Verfahren; Drohungen; Tätlichkeit; Ische |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | OH 2015/1 | Entscheid Art. 1 OHG, Soforthilfe gemäss Art. 13 OHG. Soforthilfe in Form anwaltlicher Unterstützung ist vorliegend bis zum Zeitpunkt des Studiums der Strafakten durch den Rechtsvertreter zu gewähren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/1).Entscheid vom 13. Mai 2016 | Rekurrent; Opfer; Recht; Rekurrenten; Rechtsvertreter; Opferhilfe; Mitarbeiter; Soforthilfe; -Mitarbeiter; Anzeige; Hilfe; Vorinstanz; Anspruch; Gesuch; Fenster; Opfers; Verfahren; Betracht; Beratung; Juristische; Opferstellung; Übernahme; Anwalt; Kollege; Kostengutsprache; Entscheid; Anwalts |
BS | SB.2019.18 (AG.2021.455) | ad 1: versuchte schwere Körperverletzung und Angriff (Beschwerde beim BG hängig) ad 2: versuchte schwere Körperverletzung und Angriff (Beschwerde beim BG hängig) | Berufung; Berufungskläger; Angriff; Person; Aussage; Urteil; Weiter; Vorinstanz; Bereits; Werden; Welche; Schwere; Körper; Aussagen; Stellt; Körperverletzung; Seiner; Dieser; Liegen; Übergriff; Landes; Zwischen; Weitere; Versucht; Gemäss; Schuldig; Verfahren; Übergriffe; Sondern; Geschlagen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
105 IV 25 | Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2; Art. 134 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Jede zu Körperverletzungen führende Misshandlung stellt eine Schädigung der Gesundheit dar und fällt unter Art. 134 Ziff. 1 StGB, wenn sie vom Täter an einem ihm untergebenen, noch nicht 16-jährigen Pflegling begangen wird (Änderung der Rechtsprechung). | Enfant; Atteinte; Santé; Lésion; Arrêt; Lésions; L'enfant; Corporelle; Jurisprudence; être; Qu'il; Effet; Fille; Traitement; Corporelles; D'une; L'atteinte; Mauvais; époux; Grave; Porté; Rendu; Enfants; Traitements; Effets; Autre; Qu'ils; Disposition |
99 IV 57 | Art. 18 Abs. 2 und 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichung. Das zum Vorsatz gehörende Wissen um die Unzüchtigkeit einer Veröffentlichung ist schon gegeben, wenn der Täter sich bewusst ist, dass dieselbe auf das Geschlechtliche Bezug hat und deren schriftliche oder bildhafte Darstellung nach landläufiger Auffassung geeignet ist, das natürliche Sittlichkeits- und Schamgefühl des durchschnittlichen Lesers oder Betrachters möglicherweise empfindlich zu verletzen. | Vorsatz; Täter; Beschwerde; Unzüchtigkeit; Beschwerdegegner; Films; Unzüchtig; Vorinstanz; Tatbestand; Gehörende; Erwägung; Veröffentlichung; Wissens; Basel; Unzüchtige; Angefochtene; Obergericht; Urteil; Darstellung; Recht; Unzüchtigen; Erwägungen; Objektiv; Baren; Bewusst; Scham; Subsumtion; Laien; Einstellung |