1 Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
3 Verursacht der Täter einen grossen Schaden oder verwüstet er in Kriegszeiten aus Bosheit oder Mutwillen fremdes Eigentum, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
221 Fassung gemäss Ziff. II des BG vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2290; BBl 1991 II 969).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220168 | Angriff | Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Sinne; Urteil; Recht; Vorinstanz; Amtlich; Geschädigte; Aufgr; Amtliche; Gruppe; Gericht; Raufhandel; Täter; Angriff; Freiheitsstrafe; FCZ-Fan; Anklage; Leverkusen; FCZ-Fans; Verfahren; Körperlich; Objektiv; Geschädigten; Untersuchung |
ZH | SB220051 | Mehrfache Drohung etc. | Schuld; Schuldig; Digte; Beschuldigte; Gerin; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Schlag; Schlage; Schlagen; Drohung; Tigung; Geschlagen; Urteil; Aussage; Vorinstanz; Wohnung; Berufung; Tigen; Schläge; Aussagen; Recht; Lichkeiten; Recht; Verfahren; Drohungen; Tätlichkeit; Ische |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | OH 2015/1 | Entscheid Art. 1 OHG, Soforthilfe gemäss Art. 13 OHG. Soforthilfe in Form anwaltlicher Unterstützung ist vorliegend bis zum Zeitpunkt des Studiums der Strafakten durch den Rechtsvertreter zu gewähren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/1).Entscheid vom 13. Mai 2016 | Rekurrent; Opfer; Recht; Rekurrenten; Rechtsvertreter; Opferhilfe; Mitarbeiter; Soforthilfe; -Mitarbeiter; Anzeige; Hilfe; Vorinstanz; Anspruch; Gesuch; Fenster; Opfers; Verfahren; Betracht; Beratung; Juristische; Opferstellung; Übernahme; Anwalt; Kollege; Kostengutsprache; Entscheid; Anwalts |
BS | SB.2019.18 (AG.2021.455) | ad 1: versuchte schwere Körperverletzung und Angriff (Beschwerde beim BG hängig) ad 2: versuchte schwere Körperverletzung und Angriff (Beschwerde beim BG hängig) | Berufung; Berufungskläger; Angriff; Person; Aussage; Urteil; Weiter; Vorinstanz; Bereits; Werden; Welche; Schwere; Körper; Aussagen; Stellt; Körperverletzung; Seiner; Dieser; Liegen; Übergriff; Landes; Zwischen; Weitere; Versucht; Gemäss; Schuldig; Verfahren; Übergriffe; Sondern; Geschlagen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
105 IV 25 | Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2; Art. 134 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Jede zu Körperverletzungen führende Misshandlung stellt eine Schädigung der Gesundheit dar und fällt unter Art. 134 Ziff. 1 StGB, wenn sie vom Täter an einem ihm untergebenen, noch nicht 16-jährigen Pflegling begangen wird (Änderung der Rechtsprechung). | Enfant; Atteinte; Santé; Lésion; Arrêt; Lésions; L'enfant; Corporelle; Jurisprudence; être; Qu'il; Effet; Fille; Traitement; Corporelles; D'une; L'atteinte; Mauvais; époux; Grave; Porté; Rendu; Enfants; Traitements; Effets; Autre; Qu'ils; Disposition |
99 IV 57 | Art. 18 Abs. 2 und 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichung. Das zum Vorsatz gehörende Wissen um die Unzüchtigkeit einer Veröffentlichung ist schon gegeben, wenn der Täter sich bewusst ist, dass dieselbe auf das Geschlechtliche Bezug hat und deren schriftliche oder bildhafte Darstellung nach landläufiger Auffassung geeignet ist, das natürliche Sittlichkeits- und Schamgefühl des durchschnittlichen Lesers oder Betrachters möglicherweise empfindlich zu verletzen. | Vorsatz; Täter; Beschwerde; Unzüchtigkeit; Beschwerdegegner; Films; Unzüchtig; Vorinstanz; Tatbestand; Gehörende; Erwägung; Veröffentlichung; Wissens; Basel; Unzüchtige; Angefochtene; Obergericht; Urteil; Darstellung; Recht; Unzüchtigen; Erwägungen; Objektiv; Baren; Bewusst; Scham; Subsumtion; Laien; Einstellung |