Angriff
Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe2 bestraft.
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).
2 Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 6 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979). Diese Änd. wurde im ganzen zweiten Buch berücksichtigt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220168 | Angriff | Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Sinne; Urteil; Recht; Vorinstanz; Amtlich; Geschädigte; Aufgr; Amtliche; Gruppe; Gericht; Raufhandel; Täter; Angriff; Freiheitsstrafe; FCZ-Fan; Anklage; Leverkusen; FCZ-Fans; Verfahren; Körperlich; Objektiv; Geschädigten; Untersuchung |
ZH | SB220051 | Mehrfache Drohung etc. | Schuld; Schuldig; Digte; Beschuldigte; Gerin; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Schlag; Schlage; Schlagen; Drohung; Tigung; Geschlagen; Urteil; Aussage; Vorinstanz; Wohnung; Berufung; Tigen; Schläge; Aussagen; Recht; Lichkeiten; Recht; Verfahren; Drohungen; Tätlichkeit; Ische |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | OH 2015/1 | Entscheid Art. 1 OHG, Soforthilfe gemäss Art. 13 OHG. Soforthilfe in Form anwaltlicher Unterstützung ist vorliegend bis zum Zeitpunkt des Studiums der Strafakten durch den Rechtsvertreter zu gewähren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/1).Entscheid vom 13. Mai 2016 | Rekurrent; Opfer; Recht; Rekurrenten; Rechtsvertreter; Opferhilfe; Mitarbeiter; Soforthilfe; -Mitarbeiter; Anzeige; Hilfe; Vorinstanz; Anspruch; Gesuch; Fenster; Opfers; Verfahren; Betracht; Beratung; Juristische; Opferstellung; Übernahme; Anwalt; Kollege; Kostengutsprache; Entscheid; Anwalts |
BS | SB.2019.18 (AG.2021.455) | ad 1: versuchte schwere Körperverletzung und Angriff (Beschwerde beim BG hängig) ad 2: versuchte schwere Körperverletzung und Angriff (Beschwerde beim BG hängig) | Berufung; Berufungskläger; Angriff; Person; Aussage; Urteil; Weiter; Vorinstanz; Bereits; Werden; Welche; Schwere; Körper; Aussagen; Stellt; Körperverletzung; Seiner; Dieser; Liegen; Übergriff; Landes; Zwischen; Weitere; Versucht; Gemäss; Schuldig; Verfahren; Übergriffe; Sondern; Geschlagen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
105 IV 25 | Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2; Art. 134 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Jede zu Körperverletzungen führende Misshandlung stellt eine Schädigung der Gesundheit dar und fällt unter Art. 134 Ziff. 1 StGB, wenn sie vom Täter an einem ihm untergebenen, noch nicht 16-jährigen Pflegling begangen wird (Änderung der Rechtsprechung). | Enfant; Atteinte; Santé; Lésion; Arrêt; Lésions; L'enfant; Corporelle; Jurisprudence; être; Qu'il; Effet; Fille; Traitement; Corporelles; D'une; L'atteinte; Mauvais; époux; Grave; Porté; Rendu; Enfants; Traitements; Effets; Autre; Qu'ils; Disposition |
99 IV 57 | Art. 18 Abs. 2 und 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichung. Das zum Vorsatz gehörende Wissen um die Unzüchtigkeit einer Veröffentlichung ist schon gegeben, wenn der Täter sich bewusst ist, dass dieselbe auf das Geschlechtliche Bezug hat und deren schriftliche oder bildhafte Darstellung nach landläufiger Auffassung geeignet ist, das natürliche Sittlichkeits- und Schamgefühl des durchschnittlichen Lesers oder Betrachters möglicherweise empfindlich zu verletzen. | Vorsatz; Täter; Beschwerde; Unzüchtigkeit; Beschwerdegegner; Films; Unzüchtig; Vorinstanz; Tatbestand; Gehörende; Erwägung; Veröffentlichung; Wissens; Basel; Unzüchtige; Angefochtene; Obergericht; Urteil; Darstellung; Recht; Unzüchtigen; Erwägungen; Objektiv; Baren; Bewusst; Scham; Subsumtion; Laien; Einstellung |