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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 134 DBG vom 2020

Art. 134 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 134

1 Im Einspracheverfahren haben die Veranlagungsbehörde, die kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer und die ESTV die gleichen Befugnisse wie im Veranlagungsverfahren.

2 Einem Rückzug der Einsprache wird keine Folge gegeben, wenn nach den Umständen anzunehmen ist, dass die Veranlagung unrichtig war. Das Einspracheverfahren kann zudem nur mit Zustimmung aller an der Veranlagung beteiligten Steuerbehörden eingestellt werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2012/24Entscheid Art. 31 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 68 StHG (SR 642.14). Die Rekurrentin verkaufte im Juni 2009 ihre Zahnarztpraxis im Kanton St. Gallen und zog später im Jahr 2009 in den Kanton Aargau, wo sie Ende 2009 Wohnsitz hatte. Mit dem Verkauf der Praxis gab sie das Nebensteuerdomizil im Kanton St. Gallen auf, wobei aber aufgrund der Einheit der Steuerperiode sämtliche daraus fliessenden Einkünfte zu erfassen waren. Beim Verkauf einer Einzelfirma findet keine Liquidation des Geschäfts statt, sondern eine Überführung der Vermögenswerte in das Privatvermögen, weshalb weder das spätere Inkasso noch die Zulassung von Ratenzahlungen als Liquidationshandlungen zu betrachten sind (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 30. August 2012, I/1-2012/24). Geschäfts; Selbständig; Rekurrentin; Praxis; Erwerbstätigkeit; Selbständige; Kanton; Liquidation; Ständigen; Veräusserung; Zeitpunkt; Selbständigen; Recht; Einkommen; Rekurs; Vorinstanz; Gallen; übergab; Kantonale; Debitoren; Geschäftsvermögen; Steueramt; Entscheid; Steuerbare; Steuerperiode; Kaufpreis; Praxisübergabe; Raten
SGI/1-2010/67Entscheidübrigen kosten zählen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 17. Arbeit; Beschwerde; Verpflegung; Auswärtige; Einsprache; Abzug; Beruf; Beschwerdeführer; Woche; Berufskosten; Wochenaufenthalt; Vorinstanz; Entscheid; Notwendige; Recht; Mehrkosten; Bundessteuer; Ständig; Notwendigen; Worden; Abgekürzt:; Erwerbstätigkeit; Gemeldet; Aufwendungen; Begründung; Unselbständig; Vorsprache; Arbeitslosen; Aufenthalt
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Martin Zweifel Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I, 2a2008
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